Auto-Leasing - was muss man beachten?

Auto-Leasing wird bei Privatpersonen immer beliebter und bringt viele Vorteile mit sich. Doch was bedeutet “Leasen” eigentlich genau und was sollte man unbedingt beachten? WechselJetzt berichtet.Leasing 1

Unterschied zwischen Leasing und Autokauf 

Zunächst müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie ein Auto mit einem Leasingvertrag in der Regel nicht käuflich erwerben, sondern lediglich über einen längeren Zeitraum anmieten. Somit ist das Auto nicht Ihr Eigentum, sondern lediglich ein Nutzungsgegenstand.Nach einer gewissen Vertragslaufzeit müssen Sie das Auto wieder an den Leasinggeber abgeben. Es gibt jedoch eine Ausnahme, welche wir weiter unten besprechen.

Voraussetzungen für das Leasen 

Um überhaupt als Leasingnehmer/in in Frage zu kommen, muss man volljährig sein, einen Wohnsitz in Deutschland haben, sowie eine positive Bonität aufweisen können. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Auto zu leasen. Im Folgenden stellen wir die drei gängigsten Varianten vor:

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1. Kilometer-Leasing 

Bei dieser Variante des Leasings richten sich die Kosten nach der Anzahl der Kilometer, die jährlich gefahren werden. In der Regel gibt es die Kilometer-Stufungen bis 10.000, 20.000 und bis 30.000 oder mehr. Je mehr man fährt, desto höher die monatliche Rate. Im Falle, dass man unerwartet mehr Kilometer fährt als vertraglich vereinbart, zahlt man als Leasingnehmer für die zusätzlich gefahrenen Kilometer nach. Der Preis pro Kilometer wird im Vorfeld vertraglich festgelegt. Umgekehrt erhalten Sie jedoch ebenso eine Erstattung, wenn Sie weniger fahren als erwartet. Dies sollte jedoch explizit im Vertrag vereinbart sein! Ein seriöser Leasinggeber bietet für zu viel und zu wenig gefahrene Kilometer den exakt selben Betrag pro Kilometer an. 

2. Restwert-Leasing 

Vor Vertragsabschluss schätzt man anhand verschiedener Faktoren, wie viel das Auto nach der Laufzeit noch Wert sein wird. Eventuelle Kratzer, Dellen oder sonstige Schäden am Wagen können zu einem Wertverlust führen, welchen man als Leasingnehmer in Kauf nehmen und gegebenenfalls für die Differenz aufkommen muss.  Auch hier gilt im umgekehrten Fall, dass Sie eine Rückerstattung erhalten, wenn das Auto einen höheren Restwert aufweist, als ursprünglich geschätzt. In diesem Fall erhalten Sie 75% der Differenz zwischen geschätztem und tatsächlichem Wert.

Aber Achtung: Viele Händler werben mit kleinen monatlichen Leasingraten. Beachten Sie hierbei jedoch, dass eine kleine Rate immer mit einem hohen Restwert verbunden ist. Dies kann am Ende der Vertragslaufzeit zu einer Kostenfalle werden, wenn das Auto einen deutlich geringeren Wert aufweist. Erkundigen Sie sich also vorab genau, welcher Restwert für das entsprechende Modell realistisch ist.

3. Leasen mit Andienungsrecht 

Diese Leasing-Variante stellt eine Ausnahme zu den beiden oben genannten Varianten dar. Denn anders als beim Kilometerleasing und Restwert-Leasing, haben Sie beim Leasen mit Andienungsrecht die Möglichkeit, das Auto käuflich zu erwerben.  Aber auch hier ist Vorsicht geboten: Ist der Wert des Autos geringer als bei Vertragsabschluss kalkuliert, kann der Leasinggeber darauf bestehen, dass Sie den Wagen anschließend käuflich erwerben. Sollte der Restwert jedoch höher ausfallen als geschätzt, haben Sie die in der Regel die Option, das Auto zu erwerben. Dies ist jedoch freiwillig. 

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Anzahlung 

Viele Leasinggeber bieten inzwischen Verträge ohne Anzahlung an. In diesem Fall fällt jedoch eine höhere monatliche Leasingrate an. Umgekehrt können Sie die monatliche Leasingrate gering halten, wenn Sie eine entsprechende Summe anzahlen. Hier kommt es auf die individuellen Bedürfnisse des Leasingnehmers an. 

Verbundene Pflichten als Leasingnehmer 

Für alle drei Leasing-Optionen gilt, dass Sie die volle Verantwortung für das Auto übernehmen. Das bedeutet, dass alle fälligen Wartungen und Reparaturen während der Vertragslaufzeit vom Leasingnehmer getragen werden müssen. Ebenso zahlt dieser neben der Leasingrate eigenständig für die KFZ-Versicherung sowie KFZ-Steuern. Achten Sie jedoch darauf, dass bei etwaigen Wartungen oder eventuellen Schäden, oft eine Werkstattbindung besteht. 

Was geschieht im Falle eines Totalschadens mit meinem Leasingvertrag? 

In der Regel gilt, dass Sie die Mindestvertragslaufzeit einhalten müssen. Dies gilt auch, wenn Sie einen Totalschaden haben. Die monatlichen Leasingraten müssen weitergezahlt werden, es sei denn, dies ist anders im Vertrag vereinbart. Die vorhandene Vollkaskoversicherung kommt zwar für den Wiederbeschaffungspreis des Autos auf, nicht jedoch für den eventuellen Restwert. Manche Leasinggeber tolerieren eine Vertragsauflösung bei einem Totalschaden, dies muss dann allerdings vorab schriftlich festgehalten werden. Um dieses Risiko zu umgehen, auf den Kosten des Restwertes sitzen zu bleiben, kann man als Leasingnehmer eine GAP-Versicherung abschließen. Diese kommt dann im Zweifelsfall für den Restwert auf. 

Fazit 

Welche Leasing-Variante für Sie die Beste ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel das Modell des Autos, wie viele Kilometer Sie jährlich fahren, und ob Sie das Auto nach Vertragsende käuflich erwerben möchten. Ein KFZ Versicherung Vergleich sollte zudem vorab durchgeführt werden, damit die monatlichen Kosten für das Auto berechnet werden können. In jedem Fall gilt jedoch, dass Sie alle Vertragsdetails sorgfältig überprüfen, bevor Sie unterschreiben. WechselJetzt wünscht eine gute Fahrt!