Die Bundesregierung führte aufgrund der Energiekrise die Energiepreisbremsen ein. Diese schließen die Gaspreisbremse und die Strompreisbremse mit ein. Aus verschiedenen Gründen stiegen die Energiepreise in den Jahren 2021 und 2022 enorm an, weshalb es nun zu Maßnahmen und Konsequenzen kommt. Was die Energiepreisbremsen für Gas und Strom für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet, finden Sie in diesem Beitrag.
Was ist die Energiepreisbremse?
Am 15. Dezember 2022 wurde der Gesetzesentwurf für die Energiepreisbremsen in Strom, Gas und Fernwärme verabschiedet. Auch Haushalte, die mit Heizöl, Pellets und Flüssiggas (LNG) heizen, sollen unterstützt werden. Die Energiepreisbremsen sind Teil des 200 Milliarden Euro Pakets, das zur Abwehr der Energiekrise geplant ist. Die Energiepreisbremsen wirken sich entweder auf die Endabrechnung oder die Abschläge aus. So wird entweder am Jahresende Geld zurückgezahlt oder jede Abschlagszahlung wird niedriger.
Wann gilt die Bremse?
Die Energiepreisbremsen treten im März 2023 in Kraft. Rückwirkend sind auch die Monate Januar und Februar 2023 mit eingeschlossen. Die Preisbremsen gelten mindestens das gesamte Jahr 2023, können aber auch bis zum April 2024 verlängert werden.
Was bedeuten die Energiepreisbremsen?
Gaspreisbremse
Die Gaspreisbremse gilt für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen. 80% des verbrauchten Erdgas werden durch die Gaspreisbremse auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Für die restlichen 20% muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Vermieter:innen müssen die Preisbremsen übrigens an Mieter:innen vollständig weitergeben. Genau wie auch der vermutete Jahresverbrauch beziehen sich die 80% hier stets auf den Verbrauch des Vorjahres.
Strompreisbremse
Der gedeckelte Strompreis liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Dieser gilt ebenfalls für 80% des Jahresverbrauchs. Mittlere und große Unternehmen können eine andere Deckelung erwarten, da das verabschiedete Gesetz hier von 13 Cent pro Kilowattstunde schreibt. Diese 13 Cent pro Kilowattstunde gelten für 70% des jährlichen Stromverbrauchs.
Fernwärmebremse
Der Preis für Fernwärme wird ebenfalls gedeckelt. 80% der genutzten Fernwärme dürfen durch die Preisbremse nicht mehr als 9,5 Cent pro Kilowattstunde kosten. Für die restlichen 20% muss auch hier der normale Marktpreis gezahlt werden. Die Fernwärme- und Gaspreisbremse werden auch als Wärmepreisbremsen bezeichnet.
Wann profitiere ich von den Preisbremsen?
Alle Haushalte und Unternehmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, profitieren von der Gaspreisbremse. Bei der Strompreisbremse liegt diese Grenze bei 30.000 Kilowattstunden. Für große Gewerbe und Unternehmen gibt es andere Maßnahmen und Entlastungen durch die Bundesregierung.
Entlastung bei Härtefällen
Für sogenannte Härtefälle wurden die Härtefallfonds eingerichtet. Härtefälle sind Haushalte, die mit Pellets, Heizöl und LNG heizen. Die Energiepreise sind nicht nur auf Gas, Strom und Fernwärme angestiegen. Darum stehen nun auch 1.8 Millionen Euro für diese Haushalte zur Verfügung.
Soforthilfen im Dezember 2022
Als Teil der Maßnahmen gegen die Energiekrise und die steigenden Preise wurden im Dezember 2022 ebenfalls einige Soforthilfen durch die Bundesregierung veranlasst. Die Abschläge für den Dezember 2022 wurden somit komplett ausgeglichen.
Lohnt sich ein Anbieterwechsel?
Auch in Zeiten von hohen Energiepreisen und trotz der Energiepreisbremse kann sich ein Wechsel zu einem anderen Anbieter für Strom oder Gas lohnen. Der gedeckelte Preis gilt nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, daher müssen Sie als Verbraucher:innen weiterhin für die restlichen 20% weiterhin hohe Preise zahlen. Hierbei kann es sich durchaus lohnen, zu prüfen, ob man gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter wechseln kann. Zusätzlich erhält man bei einem Anbieterwechsel oftmals einen Bonus von bis zu 50 Euro, welcher sich positiv auf die Gesamtkosten auswirkt.
Die Preisbremse für Strom und Gas ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2023. Danach müssen Verbraucher:innen wahrscheinlich wieder den regulären Marktpreis zahlen, weshalb Sie sich spätestens dann nach einem günstigeren Tarif umschauen sollten. Die folgende Tabelle veranschaulicht den Preisunterschied für Sie als Verbraucher:innen. Nachfolgend zur Tabelle finden Sie ein Rechenbeispiel, welches eine Entlastung durch einen Wechsel demonstriert.
Gas | Arbeitspreis pro kWh | Monatlicher Abschlag | Jährlicher Abschlag |
2021 (vor Preisanstieg) | 9 Cent | 150 Euro | 1.800 Euro |
2022 (nach Preisanstieg) | 20 Cent/ 22 Cent | 333 Euro/ 367 Euro | 4.000 Euro/ 4.400 Euro |
2023 (mit Gaspreisbremse) | 12 Cent für 80% des Vorjahresverbrauchs20 Cent für alles darüber | 227 Euro | 2.724 Euro |
Beispiel: Familie mit Jahresverbrauch von 20.000 kWh Gas mit der Annahme, dass der Verbrauch bei 100% des Vorjahresverbrauchs bleibt (sprich der Verbrauch ist unverändert).
Rechnung des monatlichen und jährlichen Verbrauchs vor und nach Preisanstieg:
9 Cent*20.000 kWh = 1.800 Euro im Jahr/12 = 150 Euro im Monat
20 Cent*20.000 kWh = 4.000 Euro im Jahr/12 = 333 Euro im Monat
22 Cent*20.000 kWh = 4.400 Euro im Jahr/12 = 367 Euro im Monat
Rechnung des monatlichen und jährlichen Verbrauchs mit Gaspreisbremse:
20.000 kWh = 100% des Verbrauchs
4.000 kWh = 20% des Verbrauchs
16.000 kWh = 80% des Verbrauchs
12 Cent*16.000 kWh = 1.920 Euro im Jahr/12 = 160 Euro im Monat
20 Cent*4.000 kWh = 800 Euro im Jahr/12 = 67 Euro im Monat
22 Cent*4.000 kWh = 880 Euro im Jahr/12 = 74 Euro im Monat
Bereits 2 Cent pro kWh bieten eine große Einsparung. Hierbei ist also zu beachten, dass für jede verbrauchte kWh Gas, welche über dem günstigeren 80% Kontingent liegt, der mit dem Lieferanten vertraglich vereinbarte höhere Preis gezahlt werden muss. Bleibt der Verbrauch bei genau 100% des bisherigen Verbrauchs, müssen Sie also 20% des gesamten Gasverbrauchs den hohen Vertragspreis zahlen. Steigt Ihr Verbauch jedoch auf 120% und Sie verbrauchen somit mehr, dann würden in Ihrer Jahresrechnung sogar ein Drittel (40% von 120%) des gesamten Gasverbrauchs zum hohen Preis abgerechnet werden. In diesem Beispiel sehen Sie, dass sich der Preisvergleich durchaus weiterhin lohnt, besonders wenn der Verbrauch eventuell sogar ansteigt. Auch bereits ein Preisunterschied von 2 Cent pro kWh macht sich schnell bemerkt. Bei einem Vergleich wirken 2 Cent eventuell erst einmal niedrig und so als würde sich ein Wechsel nicht lohnen. Wenn man sich das Rechenbeispiel einmal ansieht, machen sich die 2 Cent pro kWh jedoch schnell mit 7 Euro pro Monat bemerkbar.
Fazit
Die Preisbremsen sind also zunächst im gesamten Jahr 2023 relevant. Bisher sind sie temporär, weil die Energiepreise hoffentlich nur für eine befristete Zeit in die Höhe geschossen sind. Sowohl Unternehmen als auch private Haushalte profitieren durch die Energiepreisbremse. Diese Entlastung soll helfen, die Energiepreise endlich wieder bemerkenswert zu senken.