Bei KFZ-Versicherungen ist es wichtig zu beachten, dass man zwischen drei Versicherungsarten unterscheidet: Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung.
Haftpflichtversicherung: Mit einer Haftpflichtversicherung wird im Falle eines Unfalls oder Schadens lediglich der Unfallgegner entschädigt. Für die Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht auf. Jeder Fahrzeughalter ist dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu besitzen, ansonsten ist eine Zulassung zum Straßenverkehr nicht möglich.
Zusätzlich ist es ratsam, wenn auch nicht verpflichtend, eine Kaskoversicherung beim KFZ-Versicherung Vergleich abzuschließen. Dabei wird zwischen Teil- und Vollkasko unterschieden.
Teilkasko: Die KFZ-Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten bei den folgenden Schäden:
- Wildunfall mit Haarwild
- Glasbruch
- Diebstahl
- Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Überschwemmung und Blitzschlag
- Brand oder Explosionen
Eine Teilkaskoversicherung wird dann empfohlen, wenn es sich um ein mindestens 4 Jahre altes Gebrauchtfahrzeug handelt.
Vollkaskoversicherung: Die Vollkaskoversicherung deckt Unfallschäden jeglicher Art am eigenen Fahrzeug. Im Falle eines Totalschadens wird dem Versicherungsnehmer der Wiederbeschaffungswert erstattet. Bei Neuwagen ist es ratsam eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann in eine Teilkaskoversicherung gewechselt werden.
Somit baut die KFZ-Vollkasko auf die Teilkaskoversicherung auf und bietet einen erweiterten Versicherungsschutz, welcher zudem die Kosten für die folgenden Schäden übernimmt:
- Vandalismus
- Eigenverschulden
- Ausfall der gegnerischen Haftpflicht (bspw. Fahrerflucht)
Ausgenommen von der Kostenübernahme sind Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden oder solche Schäden, die im Zusammenhang mit der Einnahme von Drogen oder Alkohol entstanden sind.