Oft wird sich nach dem Auszug einer Partei die Frage gestellt, ob die Möglichkeit besteht, einen Vertrag auf eine andere Person umschreiben zu lassen.
Von Anbieter zu Anbieter ist dies jedoch verschieden. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Sie den Kontakt mit Ihrem Gasanbieter aufnehmen, um sich nach den genauen Regelungen zu erkundigen. Falls es für Sie nicht möglich sein sollte, den laufenden Vertrag zu übernehmen, ist es wichtig, dass Sie den bestehenden Gasvertrag kündigen. Ihnen wird im Zuge dessen eine Endabrechnung zugestellt, und Sie können sich auf die Suche nach einem neuen Tarif begeben.
Generell sollten Sie statt dem Umschreiben des Vertrages einen Neuabschluss in Erwägung ziehen, denn dies könnte durchaus finanzielle Vorteile mit sich bringen. Neukunden werden in der Regel gewisse Sofort-und Neukundenboni berechnet. Derartige Prämien belaufen sich schnell auf ein jährliches Kostenersparnis von mehreren Hundert Euro.
Wir empfehlen Ihnen einmal unseren Gasrechner zu nutzen, um zu schauen, ob ein neuer Vertragsabschluss für Sie eine interessante Möglichkeit darstellt.