Häufige Fragen zum Wechsel des Gasversorgers
Sie möchten wissen, wann und wie Sie Ihren Gasversorger wechseln können? Hier finden Sie alle Antworten zu den meistgestellten Fragen unserer Kunden.
Durch einen regelmäßigen Wechsel des Anbieters können Sie jedes Jahr eine Menge Geld einsparen, da viele Gasanbieter ihren Neukunden attraktive Gaspreise sowie vorteilhafte Prämien anbieten.
Bei weiteren individuellen Fragen helfen wir Ihnen natürlich gerne telefonisch unter unserer kostenlosen Telefonnummer 040 - 60 590 121 oder per E-Mail (info@wechseljetzt.de) weiter.
Hier geht’s direkt zum Gasrechner.
Fragen zum Wechselprozess
Wie kann ich meinen Anbieter wechseln?
Ein Anbieterwechsel nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Nutzen Sie einfach unseren Online-Gasrechner. Nachdem Sie Ihren jährlichen Gasverbrauch und Ihre Postleitzahl eingegeben haben, werden die Jahreskosten auf Basis Ihres Verbrauchs und Ihrer angegebenen Region ermittelt. Anschließend werden Ihnen eine Reihe von passenden Gasanbietern mit den dazugehörigen Tarifen vorgeschlagen. Auch weitere Preis- sowie Tarifdetails können Sie einsehen.
Wenn Sie einen neuen Gasanbieter mit dem Vergleichsrechner gefunden haben, können Sie den Wechsel innerhalb von 5 Minuten online beantragen. Sobald Sie das Online-Formular ausgefüllt haben, empfangen Sie per E-Mail eine Bestätigung von WechselJetzt.de und der Wechsel wird an den neuen Anbieter weitergeleitet. Im nächsten Schritt wird sich Ihr neuer Anbieter mit Ihnen in Verbindung setzen, um alle weiteren Details zu klären.
Natürlich stehen wir Ihnen bei jedem Schritt des Vergleichs und Wechsels zur Verfügung.
Wann ist ein Wechsel des Anbieters möglich?
Der Zeitpunkt zu dem Sie einen Wechsel durchführen können, ist davon abhängig, wann der Vertrag mit dem jetzigen Anbieter ausläuft und ob Sie derzeitig einen Vertrag bei einem regionalen Grundversorger oder einem Alternativen Anbieter abgeschlossen haben.
Sollten Sie einen Vertrag mit einem Alternativen Anbieter haben, so können Sie erst nach der festgelegten Vertragslaufzeit von einem neuen Gasanbieter beliefert werden. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass Sie in den meisten Fällen bis 6 Wochen vor Vertragsende ein Kündigungsschreiben verfassen müssen, damit sich Ihr bestehender Vertrag nicht automatisch verlängert.
Sie können Ihren Anbieter frühestens ab 6 Monate vor Vertragsende und spätestens bis 3 Wochen vor Vertragsende wechseln, insofern Sie Ihren Vertrag rechtzeitig gekündigt haben.
Sollten Sie einen Vertrag bei Ihrem regionalen Grundversorger haben, so sind Sie an keine festen Kündigungsfristen gebunden und können stattdessen jederzeit, mit einer Frist von 2 Wochen, Ihren Vertrag kündigen.
Wieso sollte ich einen Anbieterwechsel beantragen?
Ein regelmäßiger Wechsel des Energieversorgers lohnt sich, da es für Neukunden Prämien und Aktionsangebote gibt, mit welchen eine Menge Geld gespart werden kann.
Mit Hilfe eines Preisvergleichs können Sie sich einen Überblick über die Angebote der Anbieter verschaffen und der Wechsel innerhalb von 5 Minuten beantragt werden.
Auch Unzufriedenheit mit dem Service des alten Gasanbieters kann ein Grund zum Wechsel sein.
Wie beziehe ich Ökogas?
Der Wechsel zum Ökogas ist nur einen Mausklick weiter entfernt, als Ihr normaler Gaswechsel. Hierfür müssen Sie bei unserem Gasrechner lediglich Ihre Postleitzahl und Ihren Gasverbrauch eingeben und auf “Jetzt vergleichen” klicken. Nun werden Ihnen alle Gasanbieter angezeigt, die Sie auswählen können. Allerdings können Sie die Suche weiter eingrenzen und bei der Spalte “Nur Ökogas” auf “Ja” klicken. Mit diesem einfachen Klick werden Ihnen nun alle verfügbaren Ökogasangebote angezeigt.
Ist mein Gas anders, wenn ich Ökogas beziehe?
Ökogas bedeutet CO2-neutrales Gas, auch klimaneutrales Gas genannt. Die Basis von Ökogas ist Erdgas, welches als besonders klimafreundlich im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern gilt, da bei der Verbrennung nur halb so viel CO2 freigesetzt wird wie bei der Verbrennung von Kohle. Der Unterschied, zu einem normalen Erdgastarif ist, dass die CO2 Emissionen, die durch die Verbrennung von Erdgas entstehen, beim Ökogas-Tarif an einer anderen Stelle wieder ausgeglichen werden. Ökogas ist für den Verbraucher jedoch kein anders Gas als Erdgas.
Wie lange dauert ein Wechsel ab dem Zeitpunkt der Antragstellung?
Der tatsächliche Wechsel beginnt, wenn der neue Gasanbieter Ihren Antrag bearbeitet und den alten Anbieter über Ihren Wechsel informiert hat. Bis zu diesem Zeitpunkt können je nach Mindestlaufzeit Ihres alten Vertrags einige Wochen vergehen.
In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit ca. 4-6 Wochen.
Welche Angaben muss ich beim Vergleich und Wechsel machen?
Um einen Vergleich und Wechsel von Energieversorgern durchzuführen, müssen Sie einige Angaben machen, damit Ihnen die passenden Tarife angezeigt werden und ein erfolgreicher Wechsel stattfinden kann.
Für den Gasanbietervergleich ist es lediglich notwendig, dass Sie die Postleitzahl, an welcher Gas bezogen werden soll, in den Gasrechner eintragen. Des Weiteren müssen Sie Ihren geschätzten Gasverbrauch in kWh angeben. Bereits im nächsten Schritt erscheint Ihnen eine übersichtliche Tarifliste mit allen Informationen, welche Sie für einen umfassenden Vergleich benötigen.
Sollten Sie sich nun für einen Gasanbieter entschieden haben, so müssen Sie lediglich das Wechselformular ausfüllen. Hierfür ist es notwendig, dass Sie die folgenden Angaben machen
1. Anschrift
2. Jährlicher Gasbedarf (kWh)
3. Namen des vorherigen Energieversorgers
4. Ggf. Bankverbindung
Ist ein regelmäßiger Wechsel sinnvoll?
Ja! Der regelmäßige Wechsel lohnt sich, denn Gasanbieter bieten Neukunden attraktive Prämien. Zudem können Aktionsangebote und Sonderpreise die jährlichen Kosten weiter senken.
Mithilfe des Gasrechners finden Sie den besten Alternativanbieter und können innerhalb von 5 Minuten den Wechsel beantragen!
Um jährlich an eine erneute Wechselmöglichkeit erinnert zu werden, können Sie sich ganz einfach mit ihrer E-Mail- Adresse bei unserem Erinnerungsservice anmelden. Wir erinnern Sie dann rechtzeitig an Ihren Wechsel!
Worauf muss ich bei einem Wechsel achten?
WechselJetzt hat für Kunden eine Auswahl von Kriterien zusammengestellt, welche Kunden bei der Auswahl eines Gasanbieters beachten sollten. Hierbei orientieren wir uns an den Empfehlungen der Stiftung Warentest.
Die genannten Kriterien finden Kunden bereits als Voreinstellung in unserem Gasrechner. Allerdings können diese natürlich nach Belieben geändert werden.
Wir empfehlen die folgenden Vertragsbedingungen
- Monatliche Abschlagszahlungen und keine Vorkasse
- Laufzeit von maximal 12 Monaten
- Keine kWh Pakete
- 12- monatige Preisfixierung
- Wechselbonus im 1. Jahr
Die Voreinstellungen unseres Gasrechners sorgen dafür, dass Ihnen lediglich Tarife angezeigt werden, welche diese Kriterien erfüllen. Allerdings haben Sie zu jeder Zeit die Möglichkeit, alle Vertragskriterien nach Belieben anzupassen. Hierfür müssen Sie lediglich die gewünschten Änderungen in den Filteroptionen des Rechners vornehmen.
Bei Fragen steht das WechselJetzt- Team Ihnen gerne zur Verfügung.
Fragen zur Kündigung
Wer kündigt meinen alten Gasvertrag?
Normalerweise übernimmt Ihr neuer Gasanbieter die Formalitäten und das Kündigen für Sie.
Ausnahme: Wenn Ihre Kündigungsfrist allerdings bereits innerhalb der nächsten vier Wochen verstreicht, sollten Sie den Vertrag sicherheitshalber selber kündigen und dies bei Ihrem Gasanbieter vermerken. Sonst besteht unter Umständen die Gefahr, dass sich der Vertrag um dieselbe Laufzeit verlängert. Nutzen Sie hierfür unser Kündigungsformular.
Wann besteht für mich ein Sonderkündigungsrecht?
Vom Sonderkündigungsrecht können Sie in den folgenden Fällen Gebrauch machen:
- Ihr Gasanbieter kündigt eine Preiserhöhung an. Genaue Informationen über die Möglichkeiten einer Kündigung im Falle einer Preiserhöhung finden Sie hier. Es ist besonders wichtig zu beachten, dass die Kündigungsfrist für derartige Fälle nur 2 Wochen beträgt. Aus diesem Grund muss eine schnelle Entscheidung getroffen werden. WechselJetzt steht Ihnen bei der Wahl eines neuen Anbieters gerne zur Seite.
- Sie ziehen um. Alle wichtigen Informationen über das Thema Anbieterwechsel aufgrund von Umzug finden Sie in diesem Artikel.
Musterformular Sonderkündigung Gas
Fragen zum Zähler und technische Arbeiten
Erfordert Ökogas eine technische Veränderung?
Wenn Sie bereits einen Gaszähler besitzen und in einem direkten Vertragsverhältnis zu einem Gasanbieter stehen, können Sie zu Ökogas wechseln. Der Wechsel zu Ökogas erfordert vom Verbraucher keine technische Veränderung. Mit dem Bezug des Ökogases, sorgen Sie jedoch dafür, dass der Ausbau des Ökogases weiter voranschreitet.
Wer ist bei einem Wechsel für die Zähler und Leitungen verantwortlich?
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass ein Wechsel keinerlei Arbeiten am Zähler oder an den Leitungen involviert. Sowohl der Zähler als auch die Leitungen liegen in der Verantwortung des regionalen Anbieters und Netzbetreibers. Dies bedeutet, dass Ihr regionaler Grundversorger Ihr erster Ansprechpartner bei Störungen oder anliegenden Wartungsarbeiten ist, denn auch nachdem ein Wechsel durchgeführt wurde, bleibt der Zähler im Besitz des Netzbetreibers.
Ist ein Wechsel mit technischen Arbeiten verbunden?
Ein Wechsel des Gaslieferanten ist mit keinerlei technischen Arbeiten verbunden und benötigt lediglich ein paar Mausklicks.
Sie können also unbesorgt den Energieversorger wechseln und müssen nicht befürchten, dass Ihnen das Gas abgestellt wird.
Auch der alte Gaszähler muss nicht ausgetauscht oder erneuert werden, demnach verläuft ein Wechsel ohne jeglichen Arbeitsaufwand.
Kann ich meinen Gasvertrag auf eine andere Person umschreiben lassen?
Oft wird sich nach dem Auszug einer Partei die Frage gestellt, ob die Möglichkeit besteht, einen Vertrag auf eine andere Person umschreiben zu lassen.
Von Anbieter zu Anbieter ist dies jedoch verschieden. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Sie den Kontakt mit Ihrem Gasanbieter aufnehmen, um sich nach den genauen Regelungen zu erkundigen. Falls es für Sie nicht möglich sein sollte, den laufenden Vertrag zu übernehmen, ist es wichtig, dass Sie den bestehenden Gasvertrag kündigen. Ihnen wird im Zuge dessen eine Endabrechnung zugestellt, und Sie können sich auf die Suche nach einem neuen Tarif begeben.
Generell sollten Sie statt dem Umschreiben des Vertrages einen Neuabschluss in Erwägung ziehen, denn dies könnte durchaus finanzielle Vorteile mit sich bringen. Neukunden werden in der Regel gewisse Sofort-und Neukundenboni berechnet. Derartige Prämien belaufen sich schnell auf ein jährliches Kostenersparnis von mehreren Hundert Euro.
Wir empfehlen Ihnen einmal unseren Gasrechner zu nutzen, um zu schauen, ob ein neuer Vertragsabschluss für Sie eine interessante Möglichkeit darstellt.
Fragen zu möglichen Risiken
Welche Risiken bestehen bei einem Wechsel?
Ein Energieversorgungswechsel ist mit keinerlei Risiken verbunden, denn in unserem Gasrechner finden Kunden nur Unternehmen, die als zuverlässige, top bewertete Marktteilnehmer eingestuft wurden.
Dabei achten wir auf eingegangene Kundenrezensionen und bieten nur Gasanbieter an, die mindestens 80% Kundenzufriedenheit aufweisen. Wir erachten es ebenfalls als wichtig, das Unternehmen eindeutige Eigentümerstrukturen aufweisen und nachvollziehbare Tarife anbieten.
Hier lesen Sie mehr über die Qualitätskriterien, an welche wir uns halten. Ebenfalls orientieren wir uns an den Empfehlungen von Stiftung Warentest.
Gibt es Anbieter, zu denen nicht gewechselt werden sollte?
WechselJetzt.de legt sehr viel Wert auf Qualität. Aus diesem Grund finden Kunden in unserem Gasrechner lediglich Unternehmen, die als zuverlässige, top bewertete und seriöse Anbieter eingestuft wurden. Dabei achten wir auf eingegangene Kundenrezensionen und haben nur Gasanbieter, die mindestens 80% Kundenzufriedenheit aufweisen, in unserem Angebot. Wir erachten es ebenfalls als wichtig, dass Unternehmen eindeutige Eigentümerstrukturen aufweisen und nachvollziehbare Tarife anbieten. Ebenfalls orientieren wir uns an den Empfehlungen von Stiftung Warentest.
Fragen zur Versorgungssicherheit
Kann die Gasversorgung während der Umstellung ausfallen?
Nein. In der Zeit der Umstellung wird Gas weiterhin und ohne Unterbrechung verfügbar sein, denn Ihr örtlicher Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie zu beliefern.
Die rechtliche Grundlage dafür schafft das Energiewirtschaftsgesetz.
Sollte es also tatsächlich einmal zu der Situation kommen, dass Ihr neuer Anbieter nicht in der Lage ist, Sie ab dem vereinbarten Zeitpunkt mit Gas zu versorgen, so übernimmt zunächst, und automatisch, Ihr regionaler Grundversorger die Gasversorgung. Durch diese Regelung kann es also in keinem Fall zu der Situation kommen, dass Sie zeitweise ohne Gas auskommen müssen.
Sobald Ihr neuer Anbieter in der Lage ist die Gasversorgung zu übernehmen, wird Ihnen der Grundversorger eine Rechnung zukommen lassen, in welcher der angefallene Gasverbrauch aufgeführt wird.
Was passiert bei Konflikten mit dem Anbieter
Was ist zu tun, wenn es Konflikte mit dem alten Gasanbieter gibt?
Sollte es zu Konflikten mit dem alten Gasanbieter kommen, sollten Sie zunächst den Kontakt mit dem Gasanbieter suchen.
Ein Energieversorger ist auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes dazu verpflichtet, Ihnen binnen einer Frist von vier Wochen zu antworten.
Sollte der Energieversorger das nicht tun, können Sie die Schlichtungsstelle Energie Berlin kontaktieren. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos.
Was passiert, wenn mein Gasanbieter Insolvenz anmeldet?
Das Energiewirtschaftsgesetz und die Gasversorgungsordnung garantieren in Deutschland die stetige Versorgung mit Gas. Geht ein Gasanbieter bankrott, werden Sie automatisch beim lokalen Grundversorger angemeldet, der Sie in Folge mit Gas versorgt. Natürlich können Sie sich auch ummelden und das Gas von einem anderen Energieversorger beziehen. Die durchgehende Gasversorgung ist in jedem Fall gewährleistet.
Fragen zum Wechsel mit einem negativen Schufaeintrag
Ist ein Wechsel trotz negativer Schufa möglich?
Vor Vertragsbeginn kann der Anbieter eine Schufa-Auskunft einholen und dies ist in der Regel auch der Fall.
Leider sind Kunden mit einem negativen Schufa-Eintrag noch häufig an die regionalen Grundversorger gebunden, welche im Grunde dazu verpflichtet sind, alle Haushalte mit Gas zu beliefern.
Natürlich bleibt Kunden mit einem negativen Schufa-Eintrag nichtsdestotrotz die Möglichkeit, einen Wechselantrag zu stellen, denn in Einzelfällen werden diese genehmigt. Des Weiteren haben Kunden die Möglichkeit Tarife abzuschließen, welche kWh-Pakete beinhalten oder auf Vorkasse beruhen. Allerdings rät WechselJetzt.de von beiden Optionen ab, da Sie als unsicher gelten und im Falle von kWh-Paketen zu erhöhten Kosten führen können.
Detaillierte Informationen zum Thema Anbieterwechsel trotz negativem Schufa-Eintrag finden Sie hier.