Beim Kauf einer Solaranlage ist es möglich, die gesamte Mehrwertsteuer auf die Anlage und den Stromspeicher erstattet zu bekommen. Dafür müssen Sie sich umsatzsteuerpflichtig melden. So bekommen Sie die 19% Mehrwertsteuer bei der ersten Umsatzsteuererklärung wieder. Doch Achtung: Die Mehrwertsteuer für den Speicher erhalten Sie nur zurück, falls der Speicher zusammen mit der Solaranlage installiert wurde.
Was ist die Umsatzsteuer?
Sie können sich umsatzsteuerpflichtig für Ihre Solaranlage melden, wenn Sie Mieter:in oder auch Vermieter:in sind, wenn die Solaranlage auf einem Ein- oder Mehrfamilienhaus installiert ist, wenn die Solaranlage maximal 10 Kilowatt Leistung hat und nach 2003 in Betrieb ging. Im Grunde funktioniert der Prozess übrigens genauso, wenn die Leistung der Anlage mehr als 10 Kilowatt beträgt. In diesem Falle ist es jedoch unausweichlich, dass Ihre Anlage als Gewerbe gilt. Dies bedeutet, dass Sie sich definitiv beim Finanzamt umsatzsteuerpflichtig melden müssen. Dies ist einfach online möglich. In beiden Fällen bekommt man also die Mehrwertsteuer wieder.
Wenn Sie sich umsatzsteuerpflichtig melden, müssen Sie folgendes beachten: Monatlich müssen beim Finanzamt Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht werden. Jährlich folgt dann die Umsatzsteuererklärung. Zusätzlich zahlen Sie dann Umsatzsteuer auf Ihren Eigenverbrauch. Umsatzsteuer muss von allen gezahlt werden, die ein Gut gegen ein Entgelt verkaufen, d.h. Wenn Sie Strom Ihrer Photovoltaikanlage in das öffentliche Netz einspeisen, tauschen Sie dieses gegen Geld. Die Formel für die Höhe der Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch lautet:
19% MwSt x Strompreis (netto) x Anteil Eigenverbrauch
Wenn Sie die Umsatzsteuer zahlen, gelten Sie außerdem automatisch als Unternehmen. Es ist möglich, steuerlich als Unternehmen zu gelten, auch wenn man kein Gewerbe anmeldet.
Sie müssen sich also folglich zwischen der Mehrwertsteuer und der Umsatzsteuer entscheiden. In einigen Fällen lohnt sich das Einsparen der Mehrwertsteuer, in anderen eher weniger. Dies ist von Fall zu Fall verschieden. Es ist empfehlenswert, hier mit einem oder einer Steuerberater:in Rücksprache zu halten, damit diese:r Ihren genauen Fall prüfen kann.
Einkommensteuer
Wenn Sie Ihre Solaranlage gewinnbringend betreiben, müssen Sie ebenfalls Einkommensteuer auf den Gewinn zahlen. Ihre Einkommensteuer können Sie ganz einfach auf der Website der Seite des Bundesministerium der Finanzen berechnen. Zu Ihren Betriebseinnahmen gehören: Die Einspeisevergütung und die vom Finanzamt erstatteten Steuern und Kosten. Als Betriebsausgaben zählen Reparaturen, Schuldzinsen, Versicherungsbeiträge, Dachsanierungen und die Kosten für die Solaranlage selbst.
Vereinfachungsregel
Zuletzt gibt es noch die Vereinfachungsregel, mit der Sie sich die Mehrwertsteuer und die Einkommensteuer sparen können. In diesem Fall betreiben Sie Ihre Solaranlage allerdings nicht gewinnbringend. Die Vereinfachungsregel bietet die Möglichkeit, keine Steuern auf die eigene Solaranlage zahlen zu müssen und sich viel Papierkram zu ersparen. Sie können aufgrund dessen einen Antrag stellen, in der Sie begründen, dass der Betrieb Ihrer Anlage ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Wenn dieser Antrag angenommen wird, wird davon ausgegangen, dass die steuerliche Summe unbeachtlich ist und daher nicht eingefordert werden muss. Bei kleinen Solaranlagen, wird auch das Finanzamt selbst auf die Vereinfachungsregel hinweisen, um Aufwand zu sparen. Wenn Sie nämlich umsatzsteuerpflichtig gemeldet sind, wird erwartet, dass Sie tatsächlich Gewinn erwirtschaften.
Abschreibungen
Beim Kauf einer Solaranlage können hohe Kosten anfallen. Vertraglich wird bei einer Solaranlage von einer Nutzungsdauer von 20 Jahren ausgegangen. Vor der Inbetriebnahme der Anlage können Sie einen Investitionsabzug beantragen, auch Abschreibung genannt. Es gibt seit im Jahr 2022 nur die Option der linearen Abschreibung, bei der in den ersten Jahren der Nutzung der Anlage Steuern erlassen oder eben abgeschrieben werden.
Reparaturen
Reparaturen und Reinigungen der Solaranlage gelten als Betriebskosten und müssen deshalb nicht besteuert werden. Sie sparen hier also Geld, da die Solaranlage Ihr eigener kleiner Betrieb ist. Achtung: Dies gilt nur, wenn Sie die Einspeisevergütung beziehen!
Versicherungen
Auf Versicherungen für die Photovoltaikanlage werden ebenfalls keine Steuern erhoben. Dies gilt aber nur, wenn die Versicherung sich ausschließlich auf die Anlage bezieht.
Neuigkeiten
Ab 2023 gibt es einige steuerliche Vorteile für Besitzer:innen von PV-Anlagen. Kleine PV-Anlagen sollen ab dem 01. Januar von der Ertragssteuer befreit werden. Auch wird keine Steuer mehr auf die Lieferung und Installation der Anlage und Batteriespeicher erhoben. Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 kWp sind von der Steuerbefreiung jedoch nicht betroffen.