Begleitetes Fahren

Was ist begleitetes Fahren ab 17 ?

In Deutschland hat man als Jugendliche:r die Möglichkeit durch das Programm “Begleitetes Fahren ab 17” (BF17), sich mit 17 Jahren hinters Steuer zu setzen. Dabei muss jedoch erst die Fahrerlaubnis erreicht worden sein, welche man durch einen erfolgreichen Abschluss der Prüfung nach der Fahrausbildung erhält. Im nächsten Schritt muss klargestellt werden, dass man mit 17 Jahren noch nicht dazu befugt ist, alleine Auto zu fahren. Aus diesem Grund benötigt man eine Begleitung, die bestimmte Kriterien erfüllen muss, damit sie als Begleitperson fungieren darf.

Führerschein

Vorteile vom begleiteten Fahren ab 17

Die Vorteile vom BF17 sind, dass man früher anfängt, Fahrerfahrungen zu sammeln. Dadurch wird man ein sicherer Fahrer, wenn man die Volljährigkeit erreicht und die Fahrberechtigung hat, um allein zu fahren. Diese zählt nicht für die Klassen Am und l. Denn Fahrzeuge dieser Klassen dürfen mit entsprechendem Fahrerlaubniserwerb bereits ab einem Alter von 16 Jahren ohne Begleiter:in gefahren werden.

Des Weiteren können Jugendliche von Begleitpersonen lernen, da diese mit den unerfahrenen Anfänger:innen ihre Erfahrungen und ihr Wissen teilen können. Zusätzlich ermöglichen die Begleitpersonen eine sicherere Fahrt, da sie auch in Gefahrensituationen eingreifen können.

Welche Kriterien müssen Begleitpersonen erfüllen?

Um als taugliche:r Begleiter:in zu agieren, muss erstmal die Grundanforderung des Alters erfüllt sein; das Mindestalter der Begleitperson liegt bei 30 Jahren. Des Weiteren muss der Führerschein seit mindestens fünf Jahren mit der Fahrerlaubnis der Klasse B ohne Unterbrechungen, wie z.B. durch einen Führerscheinverlust, im Besitz der Begleitperson sein.

Außerdem darf die Begleitperson nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben. Sollte man als nicht Sorgeberechtigte:r eine Begleitperson für jemanden werden wollen, benötigt man erstmal die Genehmigung der Sorgeberechtigten des zu Begleitenden Jugendlichen.

Im nächsten Schritt muss man sich als Begleitperson in der Prüfungsbescheinigung der zu begleitenden Jugendlichen eintragen lassen. Die Anzahl der Begleitpersonen hat keine Begrenzung und man kann im Nachhinein noch weitere hinzufügen.

Unsere Empfehlung ist es, sich mit der zu begleitenden Person auf die gemeinsamen Fahrten vorzubereiten, wobei es sich anbietet, Informationsabende zu besuchen, welche oftmals in der Fahrschule angeboten werden. Vor der ersten gemeinsamen Fahrt, sollte man vor allem absprechen, welche Regeln beim Fahren gelten und wie man sich in bestimmten Verkehrssituationen verhalten sollte.

Auf persönlicher Ebene ist es sehr wichtig, dass die Begleitperson für eine sichere Fahrt sorgen kann und sie der zu begleitenden Person zur Seite steht, falls etwas passieren sollte.

Versicherung und BF 17

Vor der ersten Fahrt sollte der Versicherungsstatus aller Beteiligten überprüft und wenn nötig angepasst werden. Bei der Nutzung eines Fahrzeuges, welches der Begleitperson gehört, ist es wichtig, darauf zu achten, dass auch die Fahranfänger:innen mit in dem Versicherungsvertrag eingetragen sind. Der Grund hierfür ist, dass Versicherungsverträge oftmals ein Mindestalter haben. 

Um ein möglichst unkompliziertes Fahrerlebnis zu haben, empfiehlt es sich, sich mit Hilfe unseres KFZ Versicherungsrechners zu erkundigen, welche Optionen es im Bereich Versicherung und Begleitetes Fahren gibt. Dies sollte möglichst frühzeitig angegangen werden.

Eine Besonderheit des BF17 ist, dass Fahrende nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich begleitet fahren dürfen. Dennoch ist es wichtig, sich bei Auslandsfahrten nach den Regelungen des jeweiligen Zielortes zu erkundigen.

Zusätzliche Kosten?

Wenn Fahranfänger:innen mit in den Versicherungsvertrag eingetragen sind, kann es je nach Versicherungsanbieter zu einer Erhöhung der Kosten kommen. Diese Erhöhungen ergeben sich daraus, dass Fahranfänger:innen, durch weniger Erfahrung in der Fahrpraxis das Unfallrisiko steigern. Oftmals erheben die Versicherer jedoch keinen Preisaufschlag.

Wer haftet bei Schäden?

Fahranfänger:innen sind in Verantwortung über das Fahrzeug und sind somit die zu haftende Person, wenn es zu Schäden kommen sollte. Die Begleitperson haftet nicht, weil diese in diesem Moment nur ein Beifahrer und nicht der Fahrzeugführer ist.

Sparen bei der ersten eigenen Versicherung

Fahranfänger:innen können vom begleitenden Fahren nicht nur im Bereich Fahrerfahrung profitieren, sondern auch beim Abschluss ihrer ersten eigenen Versicherung. Die Kfz-Versicherung wird für Fahranfänger:innen durch das BF17 vergünstigt. Hierbei ist es wichtig, anzumerken, dass Fahranfänger:innen ein Jahr unfallfrei Auto gefahren sind. Ist diese Kondition erfüllt, gibt es Rabatte von Versicherern.

Diese Versicherungen gibt es:

KFZ Haftpflicht

Teilkasko

Vollkasko