Deutschland bannt Einwegplastik

Die Zukunft Deutschlands soll plastikfrei sein. Dank einer neuen EU-Richtlinie, welche nun vom Bundeskabinett beschlossen wurde, wird Deutschland dieser Vision 2021 einen Schritt näher kommen. Umweltschützer fordern jedoch, dass Nachbesserungen getroffen werden müssen, da die neue Richtlinie bei genauerem Hinsehen die Versprechungen nicht halten könne. Lesen Sie nachfolgend alles Wissenswerte rund um die neue EU-Richtlinie, dank welcher Einwegplastik der Vergangenheit angehören soll.plastik2

Neue Regelungen für Einwegplastik ab dem kommenden Jahr

Die Einwegbecher aus Styropor für den Kaffee to-go am frühen Morgen und die Plastikstrohhalme für das kalte Sommergetränk werden bald der Vergangenheit angehören. In Deutschland werden stündlich 140.000 To-Go-Einwegbecher verbraucht sowie weitere 160.000 Einwegbecher, lässt das Bundesumweltministerium verlauten. In 2017 produzierte Deutschland laut Umweltbundesamt die höchste Menge an Kunststoffabfall: 6,15 Millionen Tonnen. Dies ist ein 3,9 prozentiger Anstieg zu den vorherigen Jahren 2015 und 2016.

Eine EU-Richtlinie wurde nun vom Bundeskabinett umgesetzt, welche die Handhabung von Einwegplastik, welches aus fossilen Rohstoffen hergestellt wird, ab Sommer 2021 regelt. Ebenso unterliegen Produkte, welche aus biologisch abbaubaren oder biobasierten Kunststoffen hergestellt werden, dieser Verordnung. Nach dem Beschluss des Bundeskabinett wird die Regelung nun dem Bundestag sowie dem Bundesrat vorgelegt, bevor diese tatsächlich in Kraft treten kann.

Der Beschluss soll ein EU-weites Plastikverbot ermöglichen. Im Fokus hierbei stehen vor allem Einwegprodukte, für welche mittlerweile gute Alternativen auf dem Markt sind. Hierzu zählen To-Go-Becher, Einweggeschirr, Fast-Food-Verpackungen, Trinkhalme, Rühr- und Wattestäbchen sowie Luftballonstäbchen. Ebenso soll die Verordnung regeln, dass Einwegplastik EU-weit ab 2021 nicht mehr hergestellt werden darf. Die EU-Richtlinie wurde bereits in 2018 in Brüssel beschlossen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wurde mit dem kommende Sommer 2021 so gesetzt, dass Firmen ihre bereits hergestellten Lagerbestände noch verkaufen können. Diese müssten ansonsten ungenutzt vernichtet werden, welches somit eine Verschwendung der verwendeten Herstellungsressourcen darstellen und die Menge des verursachten Mülls unverändert bleiben würde.Plastik3

Umweltschützer fordern Verbesserungen der EU-Richtlinie

Nicht nur Umweltschützer, sondern auch kommunale Müllentsorger fordern, dass die EU-Richtlinie noch nachgebessert wird. Die Sorge hierbei ist, dass Unternehmen Schlupflöcher finden könnten. So könnte bisheriges Einwegplastik beispielsweise mit dem Label “mehrfach verwendbar” versehen werden und so den Regelungen entgehen. Ebenso sei es nicht Sinn der Sache, dass gewisse Produkte, welche bisher aus Plastik hergestellt werden, durch ähnliche Materialien ersetzt werden würden. Diese Lösung würde nichts zu dem eigentlichen globalen Müllproblem beitragen. Zwar könne man Besteck, Teller und Rührstäbchen zum Beispiel aus Holz oder anderen Naturmaterialien herstellen, dennoch würden diese letztendlich nur einmal benutzt werden, bevor sie im Müll landen. Dadurch wird nicht nur weiterhin viel Müll produziert, sondern es werden auch wertvolle Rohstoffe, Anbauflächen und weitere Ressourcen verschwendet.

Dass biologisch abbaubare oder biobasierte Kunststoffe in dem Beschluss eingeschlossen wurden, liegt daran, dass diese für den Konsumenten oftmals irreführend sind. Solche Kunststoffe, welche als kompostierbar deklariert werden, sind nämlich nicht in dem eigentlich Sinne kompostierbar. D.h., dass nach deren Zerfall kein Kompost übrig bleibt, welcher sich verwerten lässt. Ebenso ist der Zerfall dieser Stoffe nur unter optimalen Bedingungen möglich, welche selbst in großtechnischen Kompostierungsanlagen nur selten gegeben sind. Aufgrund dessen gelangen Kunststoffreste dieser biologisch abbaubaren oder biobasierten Kunststoffe oftmals zurück in die Umwelt.Plastik4

Fazit

Um unsere globale Umwelt zu schützen, hat das Kabinett den EU-Beschluss nun in Deutsches Recht umgesetzt, welcher ab Sommer 2021 den Verkauf von gewissen Plastikprodukten, die aus fossilen Rohstoffen hergestellt werden, in Deutschland regelt. Die Verordnung wird nun noch dem Bundestag sowie dem Bundesrat vorgelegt, bevor diese nächstes Jahr in Kraft treten kann.