In 2005 wurden innerhalb der Europäischen Union Richtlinien bezüglich des Emissionshandels eingeführt, um zu einem effektiveren Umweltschutz beizutragen. Auch deutsche Unternehmen müssen sich an diese Richtlinien halten, um Sanktionen zu vermeiden. Eine in 2017 geplante neue Reform des Europäischen Emissionshandels soll die strengen Regularien erneut verstärken, um den Umweltschutz erneut anzutreiben. Eine gemeinsame Richtlinie muss zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament gefunden werden. Alle Infos zum Emissionshandel und zur vorgesehenen Reform erfahren Sie hier.
Was ist der Emissionshandel?
Der Emissionshandel wurde in Form einer Richtlinie der Europäischen Union in 2003 beschlossen und in 2005 eingeführt. Diese Richtlinie beinhaltet einen Höchstwert, den die Unternehmen der EU-Mitgliedsstaaten jährlich mit Treibhausgasen in die Luft aussetzen dürfen. Für jede Tonne ausgestoßenen Kohlendioxids (CO2) brauchen Unternehmen ein sogenanntes Emissionszertifikat. Diese Zertifikate werden an Unternehmen verteilt und versteigert und bestimmen die jährliche Gesamtmenge des Ausstoßes. Unternehmen, welche reduzierte Treibhausgasemissionen verzeichnen können, haben die Möglichkeit diese Menge auf dem Markt zu verkaufen. Da Unternehmen auf diese Weise finanziell profitieren können und somit auch zu einem höheren Umweltschutz beitragen, ist es das Ziel die Reduzierung des Treibhausgasausstoßes weitreichend attraktiver zu machen.
Was beinhaltet die neue Reform?
Die Umweltminister im Rat der Europäischen Union haben sich Ende Februar auf eine gemeinsame Richtlinie für die Reform des Emissionshandels geeinigt. Dies geschah zwei Wochen nachdem sich das Europäische Parlament für eine neue Reform ausgesprochen hatte. Nun beginnen weitere Verhandlungen im Europäischen Parlament. Das Ziel der neuen Reform ist es die Emissionszertifikate zugunsten der Umwelt zu drosseln. Dementsprechend sollen die Emissionszertifikate, anstatt der vorgesehenen 1,74 %, nun um 2,2 % jährlich reduziert werden. Diese Reform soll zu dem festgelegten Ziel der Europäischen Union beitragen, den Treibhausgasausstoß bis 2020 um 20% und bis 2030 um 40% zu vermindern.
Wie wird die Emissionsmenge festgelegt?
Da die geplante neue Reform ein eingeführtes Gesetz der Europäischen Union (EU) ist, ist die EU erstmals für die Verteilung der Zertifikate zuständig. Die EU legt die Gesamtmenge des erlaubten Treibhausgasausstoßes für jeden EU-Mitgliedsstaat fest. Diese sollen dann auf nationaler Basis umgesetzt werden. Die erlaubte Emissionsmenge wird nach bzw. in jeder Handelsperiode reduziert. Die erste Emissionshandelsperiode fand im Jahr 2005 bis 2007 statt, in der die Emissionszertifikate kostenfrei waren. Die dritte Handelsperiode hat im Jahr 2013 begonnen und läuft bis 2020. Seit dieser Periode werden die Emissionszertifikate kostenpflichtig versteigert. Die vorgesehene Reduzierung der Emissionszertifikate war für diese Periode 1,74 % jährlich vorgesehen. Durch die neue Reform soll die Verringerung jedoch auf 2,2 % jährlich gesteigert werden.
Was würde die Reform für Deutschland bedeuten?
In Deutschland wird der jährliche Emissionshandel von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) koordiniert. Die Unternehmen in Deutschland müssen ihre Emissionen jährlich bei der DEHSt melden. Wenn ein Unternehmen sich nicht an die Richtlinien der DEHSt hält, werden Sanktionen gegen das Unternehmen eingesetzt. Durch die neue vorgesehene Reform würden dementsprechend auch deutsche Unternehmen betroffen sein, da auch hierzulande die Anzahl der verteilten Emissionszertifikate jährlich um 2% verringert werden müsste.
Diese vorgesehene Reform ist vielversprechend für eine nachhaltigere Zukunft in der Europäischen Union. Wie effektiv diese neue Reform sein kann und ob sich das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union auf eine gemeinsame Reform einigen können, bleibt noch offen. Alles über weitere Entwicklungen über den Energiemarkt und Maßnahmen zum Umweltschutz erfahren Sie hier bei WechselJetzt.de.