Kontowechsel – so einfach wie nie!

Haben Sie schon vom Zahlungskontogesetz gehört? Wenn nicht, dann aufgepasst: Seit 2016 ist es Banken gesetzlich vorgeschrieben, Kunden beim Kontowechsel zu helfen. Insbesondere in Zeiten, in denen die Kosten für Girokonten immer weiter steigen, kommt diese Hilfe zum Kontowechsel gerade recht. 

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Zahlungskontogesetz 2016: Die Hintergründe


Laut einer Umfrage des Bankenverbandes haben rund zwei Drittel der Deutschen noch nie die Bank gewechselt. Zum Teil liegt das tatsächlich an der Zufriedenheit mit der eigenen Hausbank, viele schrecken aber auch aufgrund des vermeidlichen Aufwands davor zurück. Diese „Wechselfaulheit“ kostet den Deutschen eine Menge Geld, vor allem wenn man bedenkt, dass zahlreiche Banken auch kostenlose Girokonten anbieten. Um Verbraucher beim Kontowechsel zu unterstützen, wurde im Rahmen des Zahlungskontogesetztes von 2016 festgelegt, dass Banken den Kontowechsel erleichtern müssen. Zwar sind inzwischen gut zwei Jahre vergangen, aber noch immer sind die Deutschen beim Kontowechsel träge und viele wissen noch nicht einmal von der Existenz des Zahlungskontogesetzes. Um das zu ändern, sollen in diesem Artikel die wichtigsten Aspekte der gesetzlichen Kontowechselhilfe erläutert werden.

So funktioniert die Kontowechselhilfe


Die Kontowechselhilfe funktioniert zwischen allen deutschen Banken – ganz gleich ob Sparkasse oder Volksbank, Filialbank oder Direktbank. Wichtig ist dabei, dass beide Konten – sowohl das alte als auch das neue – in derselben Währung geführt werden. Wenn Sie ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnet haben und die Kontowechselhilfe in Anspruch nehmen wollen, können Sie den ganzen Vorgang vom neuen Konto aus steuern.


Schritt 1: Den Wechsel durch die neue Bank starten


Der erste Schritt für den Kontowechsel besteht darin, die neue Bank zum Kontowechsel zu ermächtigen. Zu diesem Zweck gibt es eigens ein Formular, welches sowohl in den Filialen vor Ort als auch online erhältlich ist. Sobald die Bank die Bemächtigung erhalten hat, hat sie genau zwei Geschäftstage Zeit, von der alten Bank folgende Informationen einzufordern: Eine Liste der bestehenden Daueraufträge und Lastschriftmandate sowie eine Liste der in den letzten 13 Monaten eingegangenen Überweisungen und Lastschriften.


Schritt 2: Die Reaktion der alten Bank


Nun ist die alte Bank am Zug. Sobald sie von der neuen Bank kontaktiert wurde, hat sie ihrerseits fünf Werktage Zeit, um all die angeforderten Informationen sowohl an die Bank als auch den Kunden zu schicken. Dies geschieht meist in elektronischer Form. Anschließend muss die alte Bank dann das Ausführen sämtlicher Lastschriften und Daueraufträge zu dem vom Kunden festgelegten Termin stoppen. Ebenfalls zu einem vom Kunden festgelegten Datum wird schließlich das restliche Guthaben auf das neue Konto übertragen und schließlich das alte Konto geschlossen.


Schritt 3: Das muss die neue Bank noch tun


Sobald die neue Bank alle angeforderten Daten erhalten hat, muss sie sich wieder an ein Zeitlimit von diesmal fünf Geschäftstagen halten. In dieser Zeit muss sie die gewünschten Daueraufträge einrichten und auch regelmäßige Zahlungspartner wie Arbeitgeber und Vermieter über die neue Bankverbindung informieren.
Et voilà! Schon ist der Kontowechsel dank Kontowechselhilfe ganz einfach vollzogen!


Was generell für einen Kontowechsel spricht


Manch einer mag sich vielleicht noch immer fragen: Schön, aber wozu das alles? In Zeiten der Niedrigzinspolitik steigen die Kosten für Girokonten immer weiter an, laut Stiftung Warentest gibt es nur noch 23 wirklich kostenlose Girokonten. Jetzt wäre also der ideale Zeitpunkt, noch schnell zu einem kostenlosen Girokonto zu wechseln. Wer sich informiert und dabei genau vergleicht, kann sich damit eine Menge Geld einsparen. Dank der gesetzlichen Kontowechselhilfe gilt nun die Ausrede, dass ein Kontowechsel schlichtweg zu aufwändig ist, nicht mehr.