Ab dem 1. Januar 2024 wird das neue Heizungsgesetz wirksam, das eine Überarbeitung des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) darstellt. Das Hauptziel besteht darin, die Nutzung erneuerbarer Energien für Heizzwecke zu fördern und somit den Klimaschutz zu fördern.
Wie beeinflusst das GEG unser Heizungsverhalten?
Früher oder später werden zahlreiche Hausbesitzer in Deutschland, deren Heizsysteme auf fossilen Brennstoffen basieren, sich von diesen verabschieden müssen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie sich für die Umstellung auf eine Wärmepumpe oder eine andere Alternative entscheiden. Trotzdem wurde ein generelles Verbot von Öl- und Gasheizungen sowie die direkte Verpflichtung zur Nutzung von Wärmepumpen aufgehoben. Seit dem 1. Januar 2024 ist es in Neubaugebieten vorgeschrieben, dass Heizungen in Neubauten zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren müssen. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in bereits bebauten Lücken errichtet werden, gelten längere Übergangsfristen. Dies soll dazu beitragen, dass Investitionsentscheidungen besser mit den Vorgaben der lokalen Wärmeplanung abgestimmt werden können.
Zusammenhang mit Wärmeplanung
Jede Stadt ist verpflichtet, eine individuelle Wärmeplanung zu erstellen, die verschiedene Aspekte berücksichtigt.
In dieser Wärmeplanung werden unter anderem folgende Fragen adressiert:
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Wo befinden sich bereits bestehende Fernwärmeinfrastrukturen?
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Wo ist die Implementierung von Fernwärme in den kommenden Jahren geplant und erforderlich?
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Was sind die Potenziale und Standorte für die Nutzung von Biogas?
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Wo soll die Erzeugung und Bereitstellung von Biogas in den nächsten Jahren ausgebaut werden?
Fernwärme bezeichnet dabei ein System, bei dem Wärme beispielsweise in einem Heizkraftwerk erzeugt wird und dann über ein Leitungsnetz zu den Verbrauchern transportiert wird. Biogas wiederum ist ein natürliches Gas, das aus biologischer Materie wie Bakterien in Biomasse gewonnen wird, ähnlich der Prozesse auf einem Komposthaufen.
Die Zielsetzung der Wärmeplanung ist es, sowohl den Bürgern als auch den Unternehmen Informationen bereitzustellen.
Diese Informationen sollen helfen, die verschiedenen Möglichkeiten für die Wärmeversorgung in der Stadt zu verstehen und somit fundierte Entscheidungen darüber zu treffen, welche Heizungsoptionen die geeignetsten sind.
Der Zeitpunkt, zu dem die Städte ihre Wärmeplanung durchführen müssen, variiert je nach Größe der Stadt und der damit verbundenen Komplexität der Planung. Großstädte sind beispielsweise verpflichtet, ihre Wärmeplanung bis Mitte 2026 abzuschließen, während kleinere Städte bis Mitte 2028 Zeit dafür haben.
Zur Regelung dieser Verpflichtung wird ein entsprechendes Gesetz erlassen, das deutschlandweit Gültigkeit hat.
Finanzielle Förderung der Bundesregierung
Eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der Kosten wird für Hausbesitzer, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen bereitgestellt, die veraltete fossile Heizsysteme durch neue ersetzen möchten.
Für Eigenheimbesitzer, die ihre funktionierende fossile Heizung austauschen, gibt es einen zusätzlichen Anreiz in Form eines Geschwindigkeitsbonus. Dieser Bonus beträgt bis Ende 2028 20 Prozent und sinkt danach alle zwei Jahre um drei Prozent. Ab dem 1. Januar 2029 beträgt er somit 17 Prozent.
Zusätzlich können weitere 30 Prozent Förderung in Abhängigkeit vom Einkommen gewährt werden, wobei die Grenze bei einem jährlichen zu versteuernden Haushaltseinkommen von 40.000 Euro liegt. Die maximale Förderung beträgt insgesamt 70 Prozent. Für Einfamilienhäuser und die erste Wohneinheit in Mehrparteienhäusern sind maximal 30.000 Euro der Kosten förderfähig. Bei weiteren Wohneinheiten werden höhere Kosten gefördert.
Ist meine jetzige Heizung erlaubt?
Bis zum Jahr 2024 sind Eigentümer nicht dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, solange ihre Heizungsanlage ordnungsgemäß funktioniert. Selbst im Falle von Reparaturbedarf besteht die Möglichkeit, die bestehende Heizung zu reparieren.
Die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes legt lediglich fest, dass ab 2024 bei neu errichteten Gebäuden in Neubaugebieten sichergestellt werden muss, dass mindestens 65 Prozent der erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien stammen. Für Bestandsgebäude und andere Neubauten müssen die örtlichen Gemeinden zunächst Pläne vorlegen, wie der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme lokal umgesetzt werden soll, wie beispielsweise die Entwicklung von Fernwärme- oder Gasnetzen für Biogas oder Wasserstoff.
Nichtsdestotrotz stehen verschiedene Alternativen zu Öl- und Gasheizungen zur Verfügung:
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Anschluss an ein Wärmenetz
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Elektrische Wärmepumpe
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Stromdirektheizung
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Hybridheizung (Kombination aus erneuerbarer Heizung und Gas- oder Ölkessel)
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Solarthermiebasierte Heizung
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"H2-Ready" Gasheizung, die unter bestimmten Bedingungen für eine Umrüstung auf 100 Prozent Wasserstoff ausgelegt ist
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Biomasseheizung, welche erneuerbare Gase wie Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff nutzt (abhängig vom Stand der kommunalen Wärmeplanung)
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Pelletheizung - Der ursprüngliche Plan, Pelletheizungen nur unter bestimmten Voraussetzungen und in Bestandsgebäuden zuzulassen, wurde verworfen.