Ohne Versicherung werden Kraftfahrzeuge in Deutschland nicht zugelassen. Eine Kfz-Versicherung ist oftmals nicht preiswert. Ein jährlicher Kfz-Versicherungswechsel ist jedoch möglich und bietet Einsparpotential – doch nur rund die Hälfte aller Halter nimmt dies in Anspruch. Während die meisten dadurch primär Geld sparen möchten, hoffen gut 35 Prozent auf bessere Leistungen. Am 30. November ist es wieder so weit: Die gesetzliche Wechselfrist endet. Doch lohnt ein Wechsel wirklich? Welche Aspekte sollten beachtet werden, und lässt sich nicht auch innerhalb des Jahres die Versicherung kündigen?
Wann kann der Kfz-Versicherer gewechselt werden?
Der deutsche Gesetzgeber verpflichtet Kraftfahrzeughalter zum Abschluss einer Versicherung, räumt ihnen allerdings die Möglichkeit eines jährlichen Anbieterwechsels ein. Im Regelfall muss eine Kündigung mit Wirksamkeit zum 31. Dezember entsprechend der gesetzlichen Frist spätestens am 30. November formgerecht beim aktuellen Versicherer eingehen. Außerhalb dieses Termins kann eine Kfz-Versicherung nur im Falle anderweitig vertraglicher Abreden oder bei Vorliegen eines Sonderkündigungsgrundes wie
- einer Beitragserhöhung durch den Versicherer während der Vertragslaufzeit
- einem Unfall mit Folgekosten für das Versicherungsunternehmen
- einem Fahrzeugwechsel
aufgelöst werden.
Liegt die Ursache für eine Prämienerhöhung aufgrund der Änderung eines Berechnungsparameters wie der eingetragenen Fahrleistung oder eines Wohnortwechsels im Verantwortungsbereich des Versicherten, ist eine außerordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Was spricht für einen regulären Versicherungswechsel?
Kostenersparnis
Viele Verbraucher entscheiden sich bereits im August für den späteren Kfz-Versicherungswechsel zu einem alternativen Versicherer. Denn in diesem Monat veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft im Jahresturnus die neu berechneten Kfz-Regionalklassen. Die Kalkulation wird anhand der Schadensbilanz aller 400 Zulassungsbezirke vorgenommen und kann deutliche Änderungen der Prämienhöhe zur Folge haben.
Ebenfalls zu einer Kostenersparnis führt die automatische Einstufung in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse durch den neuen Versicherer. Von Fahranfängern oder nach langen Jahren ohne eigenen Wagen können Schadenfreiheitsklassen dritter Personen übernommen werden und so ein preiswerterer Tarif abgeschlossen werden.
Auch bei Zukauf eines Zweitwagens kann aufgrund der künftig verminderten Nutzung des Hauptfahrzeugs dessen Versicherungsprämie oftmals reduziert werden.
Unabhängig der genannten Gesichtspunkte lohnt ein Tarifvergleich aufgrund des harten Konkurrenzkampfs auf dem Versicherungsmarkt und dadurch teils besonders günstiger Raten. Doch nicht alle Angebote sind wirklich Schnäppchen. Neben den Kosten zählt auch die Vertragsgestaltung.
Leistungsangebot
Bis zu dreistellige Jahresbeiträge lassen sich mit einem Kfz-Versicherungswechsel sparen – oft jedoch bei gleichzeitiger Einsparung der gebotenen Versicherungsleistung. Grundsätzlich stehen Fahrzeughaltern drei Optionen offen.
Versicherung | Beschreibung |
Haftpflichtversicherung |
Haftpflichtversicherungen übernehmen von Abschleppaufträgen über Reparaturen bis zur Anwaltsberatung die Kosten des Unfallgegners. Schäden am eigenen Auto sind nicht gedeckt. |
Teilkaskoversicherung |
Teilkaskoversicherungen erstrecken sich zudem auf Wagenreparaturen des Versicherten nach Unfällen und Elementarschäden. Bei optionalen Kaufpreisentschädigungen werden Kosten nach Totalschäden oder Fahrzeugverlusten unabhängig vom Zeitwert der Wagen erstattet. |
Vollkaskoversicherung |
Vollkaskoversicherungen umfassen darüber hinaus selbstverschuldete Schäden sowie Vandalismus. Auch hier können Neuwertentschädigungen vereinbart werden. Wer Fahrzeuge least oder finanziert, ist häufig vertraglich zum Abschluss einer Vollkasko verpflichtet. |
Sämtliche Versicherungsbeiträge lassen sich als Sonderausgaben unter Anrechnung möglicher Entfernungspauschalen oder Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Bei Teil- und Vollkaskoversicherungen kann man eine Selbstbeteiligung individuell vereinbaren. Grundsätzlich fällt der Versicherungsbeitrag mit Anstieg des Eigenanteils.
Ebenso bedeutend: die maximal gewährte Deckungssumme. Experten empfehlen statt der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsumme von insgesamt rund neun Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einen Pauschalbetrag von 100 Millionen Euro. Diese Summe gilt jedoch mittlerweile als Standard und hat im Normalfall keine nennenswerte Beitragserhöhung zur Folge.
Ein Rabattschutz verhindert die Rückstufung in eine höhere Schadensfreiheitsklasse nach einem verschuldeten Unfall. Der Aufpreis allerdings liegt zwischen rund 15 und 30 Prozent der Beitragssumme und lässt sich bei einem Anbieterwechsel nicht zum neuen Versicherer mitnehmen. Eine Werkstattbindung senkt die Prämienhöhe, verhindert jedoch die flexible Werkstattwahl im Fall einer Reparatur.
Entgegen ihrem Namen greift die Mallorca-Police auch außerhalb der Urlaubsinsel. Sie gleicht niedrige Deckungssummen für Mietfahrzeuge im Ausland aus, lohnt jedoch erst bei einem häufigen Rückgriff auf Leihwagen. Warum sich ein Prämienvergleich bzgl. Kfz-Versicherungswechsel ebenfalls lohnen kann, erfahren Sie hier.
Wann sollte auf einen Wechsel verzichtet werden?
Ein Wechsel ist jederzeit anzuraten. Wer allerdings künftig über eine Garage verfügt, den Wagen nur noch allein fährt oder sein Jurastudium abgeschlossen hat, profitiert ebenso von günstigeren Tarifen wie bei der Umstellung einer monatlichen auf eine jährliche Zahlweise.
Manchmal kommt es auch vor, dass verschiedene Versicherungen die Prämie bei gravierenden Verstößen laut Bussgeldkatalog erhöhen. Sollten beispielsweise Punkte in Flensburg erlöschen, kann es sich also durchaus lohnen, einen KFZ Versicherungswechsel durchzuführen.