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Urteil des BGH: RWE-Kunden können Geld zurückfordern

Hamburg – Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) über Gaspreiserhöhungen der RWE wurde getroffen. Demnach sind die Preiserhöhungen der RWE nicht wirksam, denn Gasunternehmen unterliegen der Pflicht den Verbraucher präzise genau über Preiserhöhungen zu informieren. Bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Preiserhöhungen für Sonderkunden für unwirksam erklärt. Das Urteil des BGH bestätigt diese Entscheidung.Urteil des BGH

Die Standardklausel im Sondertarif

Die Vertragsfreiheit in Deutschland ermöglicht Energieversorgern verschiedene Tarife anzubieten. Der Standardtarif ist dabei gesetzlich geregelt. Außerdem bieten Gasversorger – wie auch RWE – Sondertarife an. Diese zeichnen sich durch ihren Preisvorteil aus, denn Sondertarife sind gegebenenfalls günstiger als Standardtarife. Doch genau dort liegt das Problem. RWE und andere Energieversorger haben die Klausel der Standardtarife ebenso in die Verträge für Sondertarife übernommen. Diese Klausel ermöglicht RWE eine einseitige Änderung der Gaspreise.

Geld zurück für Kunden von RWE

Laut Urteil des BGH erhalten jetzt Kunden der RWE ihr Geld zurück, wenn sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben. Ab dem Zeitpunkt, an dem Widerspruch erhoben wurde, kann das bereits gezahlte Geld zurück verlangt werden, jedoch nicht für mehr als zehn Jahre. In manchen Verträgen verwenden neben RWE auch andere Gasversorger noch immer diese Klausel. In diesen Fällen können Kunden ihr Geld für höchstens drei Jahre zurück verlangen.

Das Urteil des BGH in der Kritik

Der Bundesverband für Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisiert das Urteil des BGH. Das Urteil sei in Bezug auf eine Preisanpassungsklausel aus den Jahren 2003 bis 2006 und beziehe sich daher auf eine bereits 2006 abgeschaffte Verordnung.  Der Verband betont, dass es heute keine vergleichbaren Klauseln mehr gebe. Die Verbraucherzentrale NRW jedoch gibt an, dass die Klausel von RWE und diversen anderen Versorgern inhaltlich gleichbleibend durch andere ersetzt wurde.