Wer bereits ein Konto bei einem Online-Broker hat, könnte bei einem Tarif-Vergleich eine unliebsame Überraschung erleben: Wenn sich herausstellt, dass die Kosten für die Kontoführung viel zu hoch sind, sollte man den Ärger darüber jedoch schnell abschütteln und nach einer Alternative Ausschau halten.
Kündigungsfristen einhalten
Mit einen Neukundenbonus und einer Wechselprämie profitieren Kunden der Online-Depots. Doch selbstverständlich ist es notwendig, bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter rechtzeitig die Kündigung beim bisherigen Anbieter einzureichen: Hierbei müssen die im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen eingehalten werden. Die Kündigung sollte unterschrieben per Einschreiben an den bisherigen Anbieter gesendet werden, damit dieser das Schreiben rechtzeitig erhält.
Dass Kunden immer wieder ihren Anbieter wechseln, nur um den Neukundenbonus auszunutzen, ist allerdings nicht möglich: Die Wechselprämie kann jeder Kunde nur einmal beanspruchen, auch wenn er sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit dafür entscheidet, einen anderen Anbieter auszuprobieren, um dann wieder zum ursprünglichen Tarif zu wechseln.
Wechsel innerhalb eines Anbieter zu einem anderen Tarif
Teilweise ist nicht einmal der Wechsel zu einem anderen Anbieter notwendig, wenn es um das eigene Aktiendepot geht. Unkompliziert einzuleiten ist ein Tarifwechsel zu anderen Depot-Konditionen. Der Wechsel ist oft im eigenen Konto selbstständig vorzunehmen, ansonsten hilft der Kundenservice eines Online-Brokers weiter, den passenden Tarif für die eigene Anlagestrategie zu finden. Wenn sich die Anlagestrategie im Laufe der Zeit ändert, sollten Anleger ihren Fokus gelegentlich darauf richten, auch ihren bestehenden Vertrag an die Veränderungen anzupassen, um die Kosten für die Kontoführung und die Aktienanlage gering zu halten.
Wenn ein Freistellungsantrag beim Broker eingereicht wurde, um den Freibetrag bei der Versteuerung der Kapitalgewinne auszunutzen, muss dieser bei einem Depot-Wechsel ebenfalls übertragen werden, um ihn beanspruchen zu können. Zu beachten ist, dass die Gesamtsumme des Freibetrags für Alleinstehende eine Summe von 801 Euro nicht überschreiten darf - diese Summe darf allerdings auf unterschiedliche Kreditinstitute nach Belieben aufgeteilt werden. Dazu muss in den jeweiligen Freistellungsanträgen der gewünschte Betrag eingetragen werden und der Antrag mit Unterschrift an die beteiligten Kreditinstitute gesendet werden, was auch nach einem Wechsel noch erfolgen kann, denn ein Freistellungsauftrag gilt immer rückwirkend für ein Jahr, wenn ein Kunde dies wünscht.
Grundkonditionen der Tarife vor einem Wechsel vergleichen
Sollte man sich für einen kompletten Anbieterwechsel entscheiden, ist das mit einem größeren bürokratischen Aufwand verbunden als lediglich ein Tarifwechsel. Dementsprechend sollten in diesem Fall die Vergünstigungen sich auch wirklich lohnen für einen Kunden: Durch geringere Kontoführungsgebühren, Provisionen an den Dienstleister oder Kauf- und Verkaufgebühren an den Anbieter. Aber auch außerhalb der Finanzen kann ein Anbieter Vorteile bieten, die einen Wechsel sinnvoll machen können - beispielsweise ein besserer Service oder ein Zugang per App.
Bedürfnisse von Kunden in der Geldanlage können sich ändern, und wenn eine Wechselprämie beansprucht werden kann, lohnt es sich durchaus, den Aufwand in Kauf zu nehmen. Allerdings sollte man sich in Erfahrungsberichten - diese lassen sich hier finden - vor einem Wechsel die einzelnen Anbieter sorgfältig vergleichen.