Das von der Bundesnetzagentur geführte Marktstammdatenregister, oder abgekürzt MaStR, sollte bereits 2017 ins Leben gerufen werden. Mit etwas Verspätung ist dieses nun am 31. Januar 2019 online gegangen. Die MaStR wird als eine Online-Datenbank dienen, in welcher alle der rund zwei Millionen Strom- und Gaserzeugungsanlagen in Deutschland registriert werden müssen, sei es privat oder gewerblich. Damit löst das MaStR das bisherige Anlagenregister und Photovoltaik-Meldeportal ab. Erfahren Sie nachfolgend alles Wissenswerte rund um das Marktstammdatenregister und was Sie, falls Sie eine Photovoltaikanlage oder ähnliche Energieanlage besitzen, tun müssen.
Das neue Marktstammdatenregister verspricht weniger Bürokratie
Das neu in Betrieb genommene Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur verpflichtet die überwiegende Mehrheit der Marktakteure im Strom- und Gasmarkt zu einer Registrierung. Hierzu gehören unter anderem Anlagen-, Strom- und Gasnetzbetreiber, Betreiber geplanter Anlagen (vorausgesetzt, dass diese einer bundesrechtliche Genehmigung bedürfen) sowie Akteure im Strom- und Gasmarkt. Hierzu zählen beispielsweise Stromlieferanten, Direktvermarkter, Strom- und Gasgroßhändler, organisierte Marktplätze und ausgewählte Behörden.
Insgesamt kann die Inbetriebnahme des MaStR als äußerst positiv angesehen werden, da die Online-Datenbank für mehr Transparenz und Datenqualität sorgen sowie behördliche Meldungen vereinfachen soll - kurz gesagt: Weniger Bürokratie! Dies sollte Energieunternehmen und Bürger gleichermaßen erfreuen. Die Zentralisierung der Daten wird nämlich zu einer vereinfachten Kommunikation zwischen diesen beitragen, den Transport und die Vermarktung von Gas und Strom vereinfachen, den erforderlichen Leitungsaufbau minimieren und somit insgesamt die Weiterentwicklung der Energiewende unterstützen. All dies ist eine wesentliche Verbesserung zu den bisherigen, veralteten, dezentralen Registern, welche mit umständlichen separaten Anmeldung arbeiteten, da deren Datenbanken nicht miteinander verknüpft waren.
Bei einer nicht fristgerechten Registrierung drohen Verlust der EEG-Vergütung sowie Bußgelder
Das MaStR ist am 31. Januar 2019 online gegangen. Als privater oder gewerblicher Anlagenbetreiber ist man nun verpflichtet sich in dieser Datenbank fristgerecht anzumelden. Sollte dies nicht geschehen, könnte man den Anspruch auf die normalerweise erstattete EEG-Vergütung für den erzeugten Strom verlieren. Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass Stromerzeugungs-Anlagen unabhängig davon, ob diese nach dem EEG oder KWKG gefördert werden und wann diese in Betrieb genommen wurden, registriert werden müssen. Wer zur Anmeldung seiner Anlage verpflichtet ist, hat hierfür in der Regel jedoch zwei Jahre Zeit. Somit besteht kein Grund zur Eile und man kann sich dementsprechend mit seiner Anmeldung bis Ende Januar 2021 Zeit lassen. Da innerhalb dieses angegebenen Zeitraums keinerlei Ansprüche verloren gehen und das Online-Portal des MaStR derzeit schwer ausgelastet sein dürfte, empfiehlt es sich daher die erforderliche Anmeldung im Laufe des Jahres 2019 oder 2020 vorzunehmen. Jedoch gibt es hierzu auch Ausnahmen, beispielsweise falls eine neue EEG-Anlage nach dem 31.01.2019 in Betrieb genommen wurde: Für diese verkürzt sich die Anmeldefrist auf einen Monat nach deren Inbetriebnahme, somit ist eine umgehende Anmeldung dieser unausweichlich. Wer keine Förderung nach EEG oder KWKG erhält, muss die Registrierung im MaStR genauso ernst nehmen, da man bei einem Verstoß mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Fazit
Insgesamt ist die Einrichtung und Inbetriebnahme des MaStR als sehr positiv zu beurteilen. Nicht nur aufgrund des insgesamt reduzierten Bürokratieaufwandes, sondern auch aufgrund dessen Potenzials zur Energiewende entsprechend beizutragen. Laut Bundesnetzagentur ist für eine erfolgreiche Energiewende eine Verbesserung in Transparenz und Datenqualität, wie es von dem MaStR nun zur Verfügung gestellt wird, von Nöten.
Alle nötigen Information hinsichtlich einer Registrierung sowie weiterführende Informationen rund um das Marktstammdatenregister erhalten Sie auf der von der Bundesnetzagentur eingerichtet Homepage des MaStR.