In deutschen Wohngebieten sind Solaranlagen an jeder Ecke zu finden und gehören schon zur Normalität. Falls eine Solaranlage mehr Energie produziert, als die direkten Nutzer für den eigenen Verbrauch benötigen, wird diese bisher noch anonym ins Stromnetz eingespeist und vom lokalen Netzbetreiber vergütet. Voraussichtlich ab Juni 2026 können Sie jedoch Maßnahmen ergreifen und durch das Prinzip des Energy Sharings von diesem bisher typischen Vorgang abweichen. Sie möchten wissen, wie das funktioniert und suchen nach weiteren Informationen? Dann sind Sie hier genau richtig!
Was ist Energy-Sharing?
Energy Sharing ist die gemeinschaftliche Nutzung von lokal erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien. Dieser wird über das öffentliche Stromnetz mit anderen Endverbrauchern in der Nähe geteilt, ohne dass Strom physisch vom einen zum anderen Haus fließt, sondern allein finanziell verrechnet wird. Erzeuger profitieren, indem mehr Einnahmen als die klassische Einspeisevergütung erzielt werden und Verbraucher zahlen meist weniger als beim regulären Stromanbieter.
Voraussichtlich wird ab Juni 2026 das Energy Sharing in Deutschland offiziell gesetzlich erlaubt und durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) rechtlich verankert. Wie bereits erwähnt, kann dadurch selbst erzeugter Strom, der aus einer erneuerbaren Energiequelle stammt, mit Nachbarn, Hausgemeinschaften oder Freunden geteilt werden. Dabei kann der Strom aus Windenergie, Sonnenenergie oder einer anderen erneuerbaren Energiequelle stammen, solange Sie der/die Eigentümer:in sind.

Wer profitiert?
Durch das neue Gesetz wird eine PV-Anlage rentabler für Hausbesitzer. Wie bereits erwähnt, kann der erzeugte Strom anstatt durch die direkte Einspeisung ins Netz an Menschen in der näheren Umgebung verkauft werden. Dadurch lassen sich höhere Einnahmen erzielen, was die Anlage profitabler macht. So könnte beispielsweise die anfängliche Investition in die Anlage schneller abbezahlt werden. Zusätzlich können Nachbarn ohne eigene Solaranlage günstig lokalen und grünen Strom kaufen.
Darüber hinaus entsteht mehr Unabhängigkeit von schwankenden Marktpreisen, wie etwa beim Grundversorger, da die Grundversorgung keine Preisgarantie bietet. Energy Sharing verbessert zudem die Stabilität des Stromnetzes, da der Strom lokal erzeugt und verbraucht wird, was den Netzausbau entlasten kann. Da der Strom nur kurze Strecken zurücklegt und das übergeordnete Hoch- und Fernleitungsnetz weniger belastet wird, sinkt der Bedarf an kostspieligen Infrastrukturinvestitionen. Obwohl die Energie physisch durch das öffentliche Netz fließt, wird sie rechnerisch auf alle beteiligten Haushalte verteilt.
Zusätzlich erhalten mehr Menschen die Möglichkeit zur Energiewende beizutragen und nachhaltiger zu leben. Denn aus verschiedensten Gründen, wie etwa aufgrund der hohen Anfangsinvestition, kann es herausfordernd sein, beispielsweise eine Solaranlage anzubauen.
Auch Mieter, die in einem Haus ohne direkte, eigene erneuerbare Energiequelle leben, können von lokal erzeugter Solarenergie profitieren, sofern ein Anlagenbetreiber in ihrer Nähe am Energy Sharing teilnimmt. Somit kann das Modell den sozialen Zusammenhalt in lokalen Gemeinschaften fördern, da Nachbarn gemeinsam Verantwortung für ihre Energieversorgung übernehmen. Nicht zuletzt wird die Umwelt durch eine höhere Auslastung bestehender PV-Anlagen entlastet, da überschüssiger Strom sinnvoll lokal genutzt wird.
Wer profitiert nicht?
Da der Strom jedoch über das öffentliche Netz transportiert wird, fallen dabei staatlich regulierte Abgaben wie Netzentgelte, Steuern und sonstige Umlagen an. Diese verringern sowohl die möglichen Einnahmen des Einspeisenden als auch das Ersparnis des Abnehmers, weshalb der finanzielle Vorteil gegenüber einer vollständig netzunabhängigen Lösung eingeschränkt bleibt. Energy Sharing ist damit zwar deutlich lukrativer als die klassische Einspeisung ins öffentliche Netz, jedoch weniger rentabel als eine direkte Eigennutzung des erzeugten Stroms ohne Netznutzung.
Haushalte in ländlichen Gebieten haben zudem möglicherweise weniger Zugang zu Energy-Sharing Angeboten, da dort die Dichte und Anzahl an PV-Anlagen geringer ist. Darüber hinaus setzt die Nutzung des Modells ein gewisses Maß an technischem Verständnis voraus. Verwaltung und Abrechnung werden häufig über digitale Plattformen abgewickelt. Somit kann dies für Personen, die weniger technisch und digital leben, benachteiligend sein. Falls Energy Sharing den Gesamtstromverbrauch aus dem öffentlichen Netz zusätzlich signifikant reduziert, könnten Netzbetreiber theoretisch langfristig mit sinkenden Einnahmen aus Netzentgelten konfrontiert sein.

Weiteres Wichtiges
Für die Teilnahme am Energy Sharing müssen einige organisatorische Vorbereitungen getroffen werden. Zu Beginn muss zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Stromnutzer ein Energieliefervertrag abgeschlossen werden, in dem ein gemeinsamer Preis für den geteilten Strom vereinbart wird. Dieser kann dabei frei verhandelt werden und kann somit theoretisch auch bei Null Euro liegen. Zusätzlich ist ein weiterer Vertrag über die gemeinschaftliche Nutzung zwischen beiden Parteien erforderlich. Außerdem muss sichergestellt werden, dass beide Haushalte mit einem Smart Meter ausgestattet sind, da die Verbrauchsmessung und Abrechnung laut Gesetz digital erfolgen.
Da eine PV-Anlage nicht zu jeder Tageszeit ausreichend Strom liefert, wie etwa nachts oder bei starker Bewölkung, benötigen Stromnutzer einen zweiten Liefervertrag für den sogenannten Reststrom. Dieser wird über einen selbst gewählten Energieversorger gedeckt, sodass die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleistet ist. Um auch dabei möglichst viel zu sparen, können Sie auf WechselJetzt.de Stromanbieter vergleichen und dadurch die günstigsten Tarife finden.
Auch Mietgemeinschaften oder Bewohner von Mehrfamilienhäusern können sich zusammenschließen und gemeinsam Solarstrom nutzen. Wichtig ist dabei: Wird der Strom ausschließlich innerhalb eines Gebäudes verteilt, ohne das öffentliche Stromnetz zu nutzen, handelt es sich rechtlich nicht um Energy Sharing, sondern um die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
Ebenfalls relevant sind die steuerlichen Aspekte, da Einnahmen aus dem Verkauf von selbst erzeugtem Strom unter Umständen steuerpflichtig sind. Für kleinere Anlagen bis 30 kWp gilt seit 2023 eine Einkommensteuerbefreiung, weshalb die meisten privaten Hausbesitzer davon nicht betroffen sind. Wer jedoch größere Anlagen betreibt oder regelmäßig mehrere Abnehmer beliefert, sollte prüfen, ob dies zu einer gewerbliche Einstufung führt, da ab 22.000 Euro Jahresumsatz eine Umsatzsteuerpflicht entsteht.
Hinsichtlich der Vertragslaufzeit und Kündigung empfiehlt es sich, bereits beim Vertragsabschluss klare Regelungen zu treffen, beispielsweise wie lange der Vertrag läuft, unter welchen Bedingungen er gekündigt werden kann und was im Streitfall gilt. Ebenso sollte die Haftungsfrage geklärt werden. Fällt die PV-Anlage aus und kann kein Strom geliefert werden, muss geregelt sein, wer in diesem Fall die Verantwortung trägt und ob der Abnehmer Anspruch auf Entschädigung hat.
Zusätzlich lohnt sich ein Blick auf mögliche Förderungen. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene kann es finanzielle Unterstützung für den Aufbau von Energy Sharing Gemeinschaften geben. Interessierte sollten sich daher frühzeitig bei zuständigen Behörden oder Energieberatungsstellen informieren, um keine Fördermöglichkeiten zu verpassen.
Wie steht Deutschland im internationalen Vergleich dar?
Deutschland ist im europäischen Vergleich eher ein Nachzügler. Die EU verpflichtet Mitgliedstaaten, Energy Sharing bis spätestens Juli 2026 gesetzlich umzusetzen. In Deutschland fehlten lange die nötigen Regelungen, obwohl Energy Sharing schon theoretisch möglich war.
Mehrere Nachbarländer sind bereits deutlich weiter. Österreich ermöglicht gemeinschaftliche Energienutzung über Gebäudegrenzen hinweg bereits seit 2021 und fördert die Gründung von Gemeinschaften staatlich. Zusätzlich erhalten Teilnehmer dort reduzierte Netzentgelte. Italien zahlt Anlagenbetreibern neben der Marktprämie eine zusätzliche Energy Sharing Prämie pro eingespeister Kilowattstunde und hat intelligente Zähler bereits flächendeckend installiert. Spanien und Portugal setzen auf leicht verständliche Förderprogramme ohne aufwändige Genehmigungsverfahren.
Ein diskutierter Schwachpunkt des deutschen Modells ist besonders im Vergleich, dass der aktuelle Gesetzesentwurf keine reduzierten Netzentgelte für Energy-Sharing Gemeinschaften vorsieht, obwohl genau das in vielen europäischen Ländern der zentrale wirtschaftliche Erfolgsfaktor ist.
Fazit
Energy Sharing bietet eine Möglichkeit, die Energiewende zu fördern. Mit der geplanten gesetzlichen Verankerung ab Juni 2026 macht Deutschland einen wichtigen Schritt, ist im europäischen Vergleich jedoch eher hinterher. Ob das Modell sein volles Potenzial entfalten kann, hängt vor allem davon ab, wie es in der Bevölkerung angenommen wird und ob zukünftig auch reduzierte Netzentgelte eingeführt werden, wie es in anderen europäischen Ländern bereits passiert ist. Wer sich jetzt mit dem Thema des Energy Sharings auseinandersetzt und sich über Möglichkeiten und Chancen informiert, kann nicht nur Kosten sparen, sondern aktiv zur nachhaltigen Energieversorgung beitragen.