Einspeisevergütung Solaranlage

Die Einspeisevergütung wird oft erwähnt, wenn von Photovoltaik die Rede ist. Doch was genau ist die Einspeisevergütung und wie funktioniert sie? Eines steht fest: Wer eine Solaranlage hat, kann seit dem Jahr 2000 die Einspeisevergütung beantragen. Wie hoch diese ist und wie Sie diese beantragen, finden Sie hier.

Die Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist die finanzielle Vergütung des Einspeisens von elektrischem Strom, der aus Sonnenenergie gewonnen wurde. Ab dem Zeitpunkt des Netzanschlusses können Solaranlagenbesitzer 20 Jahre lang eine Vergütung für jede Kilowattstunde beanspruchen. Diese Einspeisevergütung entstand mit der Einführung der EEG Umlage und ist heute ein wichtiger Bestandteil der Förderung von Photovoltaik Anlagen.

Über die letzten Jahre hinweg sank mit der EEG Umlage auch die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik. Tatsächlich sinkt die EEG Umlage seit einigen Jahren kontinuierlich, nur im letzten Jahr (ab 30.07.2022) gab es wieder eine leichte Erhöhung. Kurz sah es so aus, als würde sie im Jahre 2022 abgeschafft werden. Allerdings hat sich die Bundesregierung dann für einen Erhalt der Einspeisevergütung entschieden - und das, obwohl die EEG Umlage nichts desto trotz im Juli 2022 abgeschafft wurde. Die Erhaltung der Einspeisevergütung gehört damit weiterhin zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Dies sei sinnvoll, so die Bundesregierung, um die Energiewende zu unterstützen und die Attraktivität der Solaranlage nicht zu senken. Sie können also weiterhin unbesorgt jederzeit die Einspeisevergütung beantragen. Denn wenn diese einmal beantragt ist, wird Ihr eingespeister Solarstrom 20 Jahre lang vergütet. Sie können die Einspeisevergütung allerdings nur beantragen, bevor Sie die Solaranlage in Betrieb nehmen. Treten Sie also am besten schon vor der Montage der PV Anlage mit dem zuständigen Amt in Kontakt.

Momentan liegt ein Gesetzesentwurf im Bundestag vor, die Einspeisevergütung sogar noch nach den 20 Jahren Betriebszeit weiter zu zahlen, doch dieses Gesetz muss erst noch final beschlossen werden.

solaranlage

Aktuelle Vergütung

Jedes Jahr im Oktober wird die Höhe der Einspeisevergütung wieder festgelegt. Aktuell wird das Einspeisen von Solarstrom mit 8,2 Cent pro kWh bei 1-10 kWp vergütet. Die Vergütung variiert allerdings bei höheren kWp’s. In der folgenden Tabelle finden Sie die Vergütung bis 10, 40 und 100 kWp der letzten Jahre.

Netzanschluss (Datum)

bis 10 kWp

bis 40 kWp

bis 100 kWp

30.07.2022

8,2

7,1

5,8

01.02.2022

6,73

6,53

5,11

01.01.2021

8,16

7,93

6,22

01.01.2020

9,87

9,59

7,54

01.01.2019

11,47

11,15

9,96

01.01.2018

12,2

11,87

10,61

Auch hier sehen Sie, dass die Einspeisevergütung, bis auf das letzte Jahr, stetig sinkt. Trotzdem ist sie noch immer ein entscheidendes Argument für die Photovoltaik-Anlage - vor allem in Relation zum steigenden Strompreis.

Wie beantrage ich die Einspeisevergütung?

Sie können die Einspeisevergütung in mehreren einfachen Schritten beantragen:

  1. Beantragen Sie einen Netzanschluss beim örtlichen Stromversorger (meist Grundversorger), bevor die Solaranlage installiert ist. Dieser Netzanschluss ist gleichzeitig der Antrag auf Einspeisevergütung (Sie müssen sich hier also nicht um ein spezielles Formular kümmern). Die Bearbeitungszeit des Antrags kann bis zu 8 Wochen lang sein. Beantragen Sie den Netzanschluss und die Einspeisevergütung also mindestens acht bis neun Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme.
  2. Lassen Sie eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen. Hierfür engagieren Sie Fachpersonal.
  3. Melden Sie Ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) an. Dieser Schritt ist ganz einfach online zu erledigen.

Wenn Sie all dies gemacht haben, haben Sie erfolgreich die Einspeisevergütung beantragt.

Was ist Volleinspeisung und Teileinspeisung?

Mehr zu dem Thema Volleinspeisung finden Sie in einem anderen Beitrag von WechselJetzt.de. Es gibt die Möglichkeit, all Ihren Strom ins Netz zu speisen, damit dieser dann anderswo genutzt werden kann. Das nennt sich Volleinspeisung. Wenn Sie aber Ihren Strom selbst nutzen wollen, können Sie auch nur Anteile des gerade erzeugten Stroms einspeisen. Je nach Einspeisung variieren auch die Vergütungssätze.

Alles in Allem

Insgesamt ist das Beantragen der Einspeisevergütung also nicht besonders aufwändig. Die 8 Wochen Wartezeit verlangsamen allerdings den Prozess. Es lohnt sich also, vorausschauend zu handeln. So können auch Sie sich noch die Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre (und vielleicht bald noch länger) sichern.