Was ist ein Sonderkündigungsrecht?
Das Sonderkündigungsrecht (oder außerordentliches Kündigungsrecht) ermöglicht Kunden, bestehende Verträge vorzeitig zu kündigen. Durch eine Sonderkündigung kann man somit eine erneute Bindung zu möglicherweise ungünstigeren Konditionen beim aktuellen Anbieter verhindern.
Wann liegt ein Sonderkündigungsrecht vor?
Der Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht besteht, wenn:
- Ihr Anbieter eine Preiserhöhung angekündigt hat.
- Sie als Kunde umziehen.
Können Sie außerordentlich kündigen?
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht & können den Vertrag vorzeitig |
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Ziehen Sie um? |
Anbieter vor Ende der Vertragslaufzeit wechseln? |
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Hat Ihr Anbieter eine Preiserhöhung angekündigt? |
Sie können Ihren Vertrag |
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Leider können Sie |
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Sonderkündigungsrecht beim Umzug |
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung |
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Grundsätzlich besteht keine Pflicht, seinen alten Versorger im Falle eines Umzuges zu behalten. In der sogenannten Umzugsklausel erlauben viele Anbieter ihren Kunden in einem solchen Fall ein Sonderkündigungsrecht. Ziehen Sie innerhalb des Netzgebietes um, so bestehen einige Anbieter allerdings auf die Erhaltung des Vertrages. Entscheidend ist hierbei, was in den AGBs Ihres Vertrages steht. Bitte beachten Sie, dass eine Sonderkündigung immer schriftlich vom Ihnen persönlich durchgeführt werden muss. Hierzu können Sie unseren kostenlosen Download für das Musterschreiben für Sonderkündigung beim Umzug nutzen. Mehr Informationen zum Thema Anbieterwechsel beim Umzug. |
Ihr Energieversorger ist dazu verpflichtet, Sie mindestens 6 Wochen im Voraus über die anstehende Preiserhöhung und das damit verbundene Sonderkündigungsrecht zu informieren. Häufig liegt dem Schreiben bereits ein vorformuliertes Kündigungsformular bei. Ist dies nicht der Fall, so können Sie unser Musterschreiben für Sonderkündigung bei Preiserhöhung nutzen. Falls Ihr Anbieter Sie nicht informiert, ist es wichtig, dass Sie Ihren Vertrag überprüfen. Denn es ist möglich, dass Vereinbarungen bestehen, welche besagen, dass das Sonderkündigungsrecht im Falle von steigenden Steuern und Abgaben nicht gilt. |
Eine Übersicht der Kündigungsformulare zum freien Download für Strom, Gas, KFZ, DSL und Mobilfunk finden Sie auf unserer Seite.
Haben Sie ein Sonderkündigungsrecht?
Bei einem Anbieterwechsel aufgrund eines Sonderkündigungsrechts sollten Sie einige Dinge beachten:
- Vertrag lesen: In Ihrem Vertrag sind alle Bedingungen bezüglich des Sonderkündigungsrechtes festgehalten.
- Rechtzeitig kündigen: Die Kündigungsfrist beträgt nach Ankündigung einer Preiserhöhung oft nur 14 Tage und muss daher von Kunden schnell in Anspruch genommen werden.
- Selbst kündigen: Eine Sonderkündigung muss vom Kunden selbst schriftlich vorgenommen werden. Eine Kündigung durch den neuen Anbieter ist in diesem Fall nicht möglich!
- Anbieter wechseln: Führen Sie jetzt einen Anbietervergleich durch und wechseln Sie noch heute zum günstigsten Anbieter in Ihrer Region!
Sollten Sie zum momentanen Zeitpunkt ein Sonderkündigungsrecht haben, können Sie direkt auf unserer Seite Ihren Tarif wechseln. Nutzen Sie dazu einfach unseren Stromvergleich oder Gasvergleich und wechseln Sie in nur wenigen Minuten zu einem neuen Anbieter.
Haben Sie festgestellt, dass für Sie momentan kein Sonderkündigungsrecht vorliegt? Dann können Sie sich gerne in unseren kostenlosen Erinnerungsservice eintragen. So werden Sie automatisch per E-Mail von uns erinnert, sobald Sie Ihren Vertrag kündigen können.
Hier geht's zum Erinnerungsservice.