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Solaranlage: Welche Steuern gibt es?

Seit 2023 sind die meisten Solaranlagen bis zu 30 kWp steuerbefreit. Die genauen Regelungen und neuen Änderungen zu Photovoltaik-Anlagen und Steuern erklärt Wechseljetzt.de Ihnen in dem folgenden Artikel. Es ist empfehlenswert, auch mit einem oder einer Steuerberater:in Rücksprache zu halten, damit diese:r Ihren genauen Fall prüfen kann.

Solaranlage.

Welche Steuern betreffen Photovoltaik? 

  • Einkommenssteuer

  • Gewerbesteuer

  • Umsatzsteuer (ugs. Mehrwertsteuer)

Wenn Sie eine PV-Anlage besitzen und den überschüssigen Strom in das öffentliche Netz einspeisen, dann sind Sie theoretisch aus der Sicht des Finanzamtes ein:e Unternehmer:in. Daher greifen verschiedene Steuerarten. Doch besonders in den letzten Jahren hat sich hier einiges vereinfacht, daher ist der tatsächliche steuerliche Aufwand gering. 

Einkommenssteuer

Ende 2022 wurde rückwirkend (bis zum 1.1.2022) eine Befreiung von der Einkommensteuer für PV-Anlagen beschlossen. Dies beinhaltet Einnahmen aus der Einspeisevergütung, Entgelte für andere Stromlieferungen, und die Entnahmen des Stroms vor Ort. Im Gegenzug dürfen auch Ausgaben für die PV-Anlagen nicht als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Dies gilt für Photovoltaik, welche sich auf oder an … befinden.

  • … Einfamilienhäusern …

  • … zugehörigen Nebengebäuden …

  • …  Gebäuden, die keinen Wohnzwecken dienen …

Die maximale Größenvorgabe liegt bei 30 Kilowatt Peak je Wohn-/Gewerbeeinheit, dies gilt seit 2025, für davor gebaute Anlagen liegt die Grenze bei 15 kWp. Eine Person kann mehrere Photovoltaikanlagen besitzen, doch die Grenze für die Gesamtsumme zur Befreiung von der Einkommensteuer liegt bei 100 kWp.

Wenn diese Grenzen überschritten werden und Sie Ihre Solaranlage gewinnbringend betreiben, müssen Sie Einkommensteuer auf den Gewinn zahlen. Ihre Einkommensteuer können Sie ganz einfach auf der Website der Seite des Bundesministerium der Finanzen berechnen. Zu Ihren Betriebseinnahmen gehören: Die Einspeisevergütung und die vom Finanzamt erstatteten Steuern und Kosten. Als Betriebsausgaben zählen Reparaturen, Schuldzinsen, Versicherungsbeiträge, Dachsanierungen und die Kosten für die Solaranlage selbst. 

Gewerbesteuer

Seit 2022 gilt wie die Befreiung von der Einkommenssteuer auch eine Befreiung von der Gewerbesteuer, das bedeutet, wenn man nur Photovoltaikanlagen betreibt, die der Steuerbefreiung unterliegen, muss man keine Gewerbesteuererklärung abgeben. Außerdem müssen die Anlagen nicht beim Finanzamt angemeldet werden, 

  • wenn sie von der Einkommensteuer befreit ist,

  • wenn die Solarmodule zum Nullsteuersatz erworben wurden,

  • wenn der Betreiber nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, da er beispielsweise die Kleinunternehmerregel nutzt.

Umsatzsteuer

Vor 2023 galt man als Betreiber einer PV-Anlage als Unternehmer - mit entsprechenden steuerlichen Pflichten. Daher haben viele Besitzer von PV-Anlagen von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht - so entfiel die Umsatzsteuerpflicht auf das Einkommen durch die Einspeisevergütung. Allerdings hatte man so keinen Anspruch auf die Erstattung der Mehrwertsteuer bei Anschaffung. Daher haben Besitzer oft zunächst 6 Jahre (gebunden) in der Regelbesteuerung der Einkünfte verbracht und dann in die Kleinunternehmerregelung gewechselt.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt bei der Anschaffung von Photovoltaikanlagen unter 30 kWp und allen notwendigen Komponenten für Wohngebäude und öffentliche Immobilien sowieso der Nullsteuersatz. Das bedeutet, dass in diesem Falle beim Kauf einer PV-Anlage und zusätzlichen Komponenten keine Mehrwertsteuer zugerechnet wird. Dies gilt aber nur für die Anlagen, die wirklich erst nach dem 1. Januar in Betrieb genommen wurden. Bei Mehrfamilienhäusern gilt die 30 kWp-Grenze pro Wohn- oder Gewerbeeinheit, also kann ein Gebäude mit fünf Wohneinheiten eine Anlage bis zu 150 kWp haben und man dennoch von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren. Das Jahressteuergesetz 2024 hat diese Regelung für 2025 bestätigt und vereinheitlicht. Zusätzlich unterliegt der Strom für Eigenverbrauch aus nach 2023 angeschafften Solaranlagen auch nicht mehr der Umsatzbesteuerung - man gilt also nicht mehr als Unternehmer, Photovoltaik ist nun Privatsache. Dies bedeutet, dass auch die Gutschriften für die Einspeisevergütung netto erhalten werden. All dies soll die Bürokratie vermindern und den Betrieb von Photovoltaik vereinfachen. 

Wichtig: Auch wenn die Umsatzsteuer wegfällt und Sie sich nicht beim Finanzamt melden müssen - die kostenlose Registrierung im Marktstammdatenregister ist trotzdem verpflichtend. (So wird die Einspeisevergütung berechnet.)

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Häuser mit Solaranlage auf dem Dach.

Abschreibungen

Beim Kauf einer Solaranlage mit einer Leistung über 30 kWp können hohe Kosten anfallen. Vertraglich wird bei einer Solaranlage von einer Nutzungsdauer von 20 Jahren ausgegangen. Vor der Inbetriebnahme der Anlage können Sie einen Investitionsabzug beantragen, auch Abschreibung genannt. 

Reparaturen

Reparaturen und Reinigungen der Solaranlage gelten als Betriebskosten und müssen deshalb nicht besteuert werden. Sie sparen hier also Geld, da die Solaranlage Ihr eigener kleiner Betrieb ist. Achtung: Dies gilt nur, wenn Sie die Einspeisevergütung beziehen!

Versicherungen

Auf Versicherungen für die Photovoltaikanlage werden ebenfalls keine Steuern erhoben. Dies gilt aber nur, wenn die Versicherung sich ausschließlich auf die Anlage bezieht.

Fazit

Also nochmal ein kurzer Überblick: Früher stand der Betrieb einer Solaranlage oft mit bürokratischen Aufwand in Verbindung - doch vieles hat sich nun im Bereich Steuern vereinfacht. Der Unterschied: Es gibt nun Steuerfreiheit auf die Installation und des Einkommen durch die eingespeiste Energie und diese ist aktuell unbefristet und gilt daher auch in Zukunft: Die Vorteile: es fallen keine Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und  Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen und deren Erwerb in 2025 an, wenn diese auf den Gebäuden privater Haushalte, in der Nähe eines Wohngebäudes, oder auf öffentlichen Gebäuden (die dem Gemeinwohl dienen) installiert werden und wenn die Kilowatt Peak Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt auch für die Komponenten, wie Wechselrichter und Stromspeicher.

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