Vergleichen Sie Anbieter für den besten Tarif!
Jetzt Strom vergleichen

Die Energiepreisbremse

Die Bundesregierung führte aufgrund der Energiekrise die Energiepreisbremsen ein. Diese schlossen die Gaspreisbremse und die Strompreisbremse mit ein. Aus verschiedenen Gründen stiegen die Energiepreise in den Jahren 2021 und 2022 enorm an, ein großer Faktor war Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit zusammenhängenden Sanktionen. Was die Energiepreisbremsen für Gas und Strom für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeuteten, finden Sie in diesem Beitrag.

Was war die Energiepreisbremse?

Am 15. Dezember 2022 wurde der Gesetzesentwurf für die Energiepreisbremsen in Strom, Gas und Fernwärme verabschiedet. Auch Haushalte mit Heizöl-, Pellet- oder Flüssiggasheizungen (LNG)  sollten über besondere Härtefallhilfen zusätzlich unterstützt werden. Die Energiepreisbremsen waren Teil des 200 Milliarden Euro Pakets, das zur Abwehr der Energiekrise geplant war. Letztendlich wurden davon 71,7 Milliarden Euro genutzt. Die Energiepreisbremsen wirkten sich entweder auf die Endabrechnung oder die Abschläge aus. So wurde entweder am Jahresende Geld zurückgezahlt oder jede Abschlagszahlung wurde niedriger.

Wann gilt die Bremse?

Die Energiepreisbremsen traten im März 2023 in Kraft. Rückwirkend waren auch die Monate Januar und Februar 2023 mit eingeschlossen. Die Preisbremsen galten das gesamte Jahr 2023, hätten aber auch bis zum April 2024 verlängert werden können. Dies wurde jedoch nicht weiter verfolgt, da sich das Preisniveau schon wieder unter dem Preisbremsenniveau befand.

Was bedeuten die Energiepreisbremsen?

Gaspreisbremse

Die Gaspreisbremse galt für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen. 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs (in der Regel 80 % des Vorjahresverbrauchs) wurden auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Für die restlichen 20 % musste der vertraglich vereinbarte Marktpreis gezahlt werden. Vermieter:innen mussten die Entlastung aus der Gaspreisbremse vollständig an ihre Mieter:innen weitergeben.

Strompreisbremse

Für Haushalte und kleine Unternehmen (bis 30.000 kWh Jahresverbrauch) wurde der Strompreis für 80 % des historischen Verbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto) gedeckelt. Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch galt ein gedeckelter Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde für 70 % des historischen Verbrauchs; Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen kamen zusätzlich hinzu.

Fernwärmebremse

Auch für Fernwärme wurde ein Preisdeckel eingeführt. 80 % des prognostizierten Fernwärme-Jahresverbrauchs durften höchstens 9,5 Cent pro Kilowattstunde (brutto) kosten. Für die restlichen 20 % war der vertraglich vereinbarte Marktpreis zu zahlen. Gas- und Fernwärmepreisbremse wurden zusammen auch als Wärmepreisbremsen bezeichnet.Strompreisbremse (1)

Wer profitierte von den Preisbremsen?

Alle Haushalte und Unternehmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchten, profitierten von der Gaspreisbremse. Bei der Strompreisbremse lag diese Grenze bei 30.000 Kilowattstunden. Für große Gewerbe und Unternehmen gab es andere Maßnahmen und Entlastungen durch die Bundesregierung.

Entlastung bei Härtefällen

Für sogenannte Härtefälle wurden die Härtefallfonds eingerichtet. Härtefälle waren Haushalte, die mit Pellets, Heizöl und LNG heizten. Die Energiepreise waren  nicht nur auf Gas, Strom und Fernwärme angestiegen. Darum standen 1.8 Milliarden Euro für diese Haushalte zur Verfügung. Endgültige Zahlen zur Ausschöpfung liegen noch nicht vor (Stand Dezember 2025), doch es wurde maximal etwas über ein Viertel dieses Budgets ausgeschöpft.

Soforthilfen im Dezember 2022

Als Teil der Maßnahmen gegen die Energiekrise und die steigenden Preise wurden im Dezember 2022 ebenfalls einige Soforthilfen durch die Bundesregierung veranlasst. Die Abschläge für den Dezember 2022 wurden somit komplett ausgeglichen.

Lohnte sich ein Anbieterwechsel?

Auch in Zeiten von hohen Energiepreisen und trotz der Energiepreisbremse konnte sich ein Wechsel zu einem anderen Anbieter für Strom oder Gas lohnen. Der gedeckelte Preis galt nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, daher mussten Verbraucher:innen für die restlichen 20% weiterhin hohe Preise zahlen. Hierbei konnte es sich durchaus lohnen, zu prüfen, ob man gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter wechseln konnte. Die folgende Tabelle veranschaulicht den Preisunterschied für Sie als Verbraucher:innen. 

 

Gas

Arbeitspreis pro kWh

Monatlicher Abschlag

Jährlicher Abschlag 

2021 (vor Preisanstieg)

9 Cent

150 Euro 

1.800 Euro

2022 (nach Preisanstieg)

20 Cent/ 22 Cent

333 Euro/ 367 Euro

4.000 Euro/ 4.400 Euro

2023 (mit Gaspreisbremse)

12 Cent für 80% des Vorjahresverbrauchs

20 Cent für alles darüber

227 Euro 

2.724 Euro

Fazit

Die Preisbremsen waren also im gesamten Jahr 2023 relevant. Sowohl Unternehmen als auch private Haushalte profitierten durch die Energiepreisbremsen. Diese Entlastung sollte helfen, die Energiepreise endlich wieder signifikant zu senken. Zurückblickend lässt sich sagen, dass die Energiepreisbremsen die Härte der steigenden Preise abfedern konnten.