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Zweitwagen

Ein Zweitwagen wird so genannt, wenn ein Erstfahrzeug bereits angemeldet ist. Jeder weitere Wagen wird demnach immer als Zweitwagen beschrieben. Oft bieten KFZ-Versicherungen Sonderregelungen im Falle eines Zweitwagens und es kann die Möglichkeit bestehen, eine Sondereinstufung der Schadensfreiheitsklasse zu beantragen, wenn derselbe Versicherte in eine höhere SF-Klasse für den Erstwagen eingestuft wurde. Jeder Versicherungsvertrag wird danach aber unabhängig voneinander betrachtet, sodass im Falle eines Unfalls mit einem Fahrzeug das andere davon unberührt bleibt.