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Möchten Sie Gebrauch von Ihrem Widerrufsrecht machen? Hier erfahren Sie, wie dies funktioniert.

Schließen Sie einen Vertrag für Strom, Gas, DSL, KFZ oder Mobilfunk ab, haben Sie als Kund:in ein Widerrufsrecht. Um nicht weiter an einen Vertrag gebunden zu sein, können Sie dieses Recht in Anspruch nehmen. Alle wichtigen Informationen über das Widerrufsrecht, wie lange dies gilt und die unterschiedlichen Regelungen finden Sie im folgenden Beitrag.

Was ist ein Widerrufsrecht

Egal ob Gas-, Strom-, KFZ-Versicherung-, DSL- oder Mobilfunkvertrag, im Allgemeinen gilt eine festgelegte Frist, in der Sie Zeit haben, Ihren Vertrag zu widerrufen. Dies gilt, wenn der Vertrag per Fernabsatz, wie beispielsweise telefonisch, im Internet, per SMS, per Post oder per E-Mail abgeschlossen wurde. Außerdem gilt dies bei abgeschlossenen Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen (Haustürgeschäft) oder an einem Werbestand in einer Fußgängerzone. Das Widerrufsrecht ist ein fester Bestandteil der Vertragsbedingungen und ist außerdem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Hierbei gelten in Europa einheitliche Gesetze. Mit dem Widerrufsrecht haben Sie also die Möglichkeit, Ihren abgeschlossenen Vertrag unwirksam zu machen und sobald dieses Recht in Anspruch genommen wurde, sind Sie von den Vertragsbedingungen befreit.

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Widerrufsfrist innerhalb von 14 Tagen 

Grundsätzlich beträgt die Frist zur Erklärung des Widerrufs bei Verträgen, die außerhalb eines Geschäftsraums abgeschlossen wurden, 14 Tage, dies ist im Paragraf 356 festgeschrieben. Die 14 Tage beginnen mit Vertragsabschluss, wenn Sie ordnungsgemäß eine Widerrufsbelehrung erhalten haben. So eine Widerrufsbelehrung ist ebenfalls verpflichtend für die Anbieter. Wann der Vertrag abgeschlossen ist, unterscheidet sich von der Art des Abschlusses. Wenn der Vertrag beispielsweise beim online Kauf abgeschlossen wurde, wird durch das Klicken des “Jetzt Kaufen” Button erst einmal nur ein Angebot abgegeben. Dieses Angebot muss dann vom Versorger angenommen werden, ansonsten besteht noch kein Vertrag. Hierbei wird dieser erst geltend gemacht, wenn Sie eine Auftragsbestätigung vom Anbieter erhalten.

Bei den 14 Tagen Widerrufsrecht zählen das Wochenende und Feiertage zwar insgesamt mit, aber das Fristende kann nicht auf einem Feiertag oder am Wochenende liegen.

Widerruf beim Online Kauf 

Die Rechtslage ist bei einem Online Kauf eindeutig: Das Recht auf Widerruf, welches im BGB geregelt ist, gilt nicht nur für Gas, Strom, DSL etc. sondern auch bei fast allen online bestellten Waren. Somit haben Sie grundsätzlich eine Frist von 14 Tagen bei allen Online-Händlern, die zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist. Oftmals erleichtern Online Händler oder Marktplätze Ihren Kunden:innen den Widerruf, indem sie Retourscheine oder Widerrufsformulare im Kundenportal anbieten oder direkt im Paket beilegen. Hierbei können Sie grundsätzlich ab dem Tag, an dem Sie die Ware erhalten haben, innerhalb von 14 Tagen Ihren Kauf widerrufen. Je nach Verbraucherverträgen kann es hier zu Rücksendekosten kommen, die in den Verträgen durch eine Vereinbarung festgeschrieben sind und von den Verbraucher:innen getragen werden müssen. Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist es etwas komplizierter, einen Rücktritt des Vertrages anzufechten, da die Grundlagen des Widerrufsrechts festgelegt sind. Ausnahmen können in besonderen Fällen auftreten. Hierbei kann sich die Möglichkeit einer Anfechtung ergeben.

Es gelten die folgenden Voraussetzungen für die 14 Tage Widerrufsfrist:

  1. Das Angebot wurde von beiden Seiten bestätigt, sodass ein rechtmäßiger Vertrag existiert.

  2. Sie wurden über Ihr Recht zum Widerruf ausreichend informiert.

Keine Erklärung zum Widerrufsrecht erhalten

Wenn sie keine Belehrung zum Widerrufsrecht während der 14 Tage erhalten haben oder die Belehrung fehlerhaft sein sollte, wird die Frist um 12 Monate verlängert. Somit verlängert sich das Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss auf ein Jahr und 14 Tage, in welchem Sie Zeit haben, den Vertrag zu widerrufen (§ 356 Abs. 3 S. 2 BGB). In solchen Fällen gilt also eine Ausnahme für Kunden und Kund:innen, an die sich die Händler halten müssen.

Ein häufiges Beispiel einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist die Nutzung des Wortes “frühestens” im Kontext zum Fristbeginn. Dies wurde vom Bundesgerichtshof so dargelegt, dass es für Kunden unklar sein könnte. Es könnte nämlich suggerieren, dass die Frist gegebenenfalls auch später beginnen könnte.

Muster Widerrufsbelehrung

Um einen Überblick über den Inhalt einer Widerrufsbelehrung zu bekommen, haben wir ein Muster für Sie verlinkt. Gehen Sie sicher, dass dies mit der Widerrufsbelehrung von Ihnen übereinstimmt und die Widerrufsfrist von 14 Tagen vom Unternehmer korrekt belehrt wurde. Selbst kleine Formulierungsfehler können eine falsche Widerrufsbelehrung bedeuten.

Neue Regelung für Vertragsabschlüsse

Seit dem 27. Juli 2021 gilt zudem eine neue Regelung, dass Sonderverträge nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden dürfen. Von einem Sondervertrag spricht man, wenn Kund:innen gegebenenfalls günstigere Preise zahlen und Vertragskonditionen haben, die an den Bedarf angepasst sind. Zwar ist es hierbei weiterhin möglich, telefonisch über Angebote aufgeklärt zu werden, jedoch gilt ein Angebot erst, wenn es in Textform, wie beispielsweise per Brief, Fax, E-Mail oder SMS, erhalten und angenommen wurde. 

Unternehmen, die Verträge über Online-Benutzeroberflächen anbieten, müssen ab dem 19. Dezember 2025 einen elektronischen Widerrufsbutton bereitstellen. Dieser Button ermöglicht es Verbrauchern, ihr 14-tägiges Widerrufsrecht auszuüben, das ihnen bei Online-Vertragsabschluss gesetzlich zusteht. Die neue Widerrufspflicht gilt für Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen. Deutschland hat sich auf EU-Ebene erfolgreich dafür eingesetzt, dass eine solche elektronische Widerrufsfunktion verpflichtend wird. WechselJetzt.de versendet Anträge für einen Wechsel, der tatsächliche Vertrag kommt mit dem Anbieter zustande. Informieren Sie sich also auf der Website Ihres neuen Anbieters, wo Sie die elektronische Widerrufsfunktion verwenden können, fall Sie sich umentscheiden.

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Wie funktioniert der Widerruf ? 

Generell ist nicht festgelegt, wie ein Widerruf erfolgen muss. Dies kann sowohl schriftlich als auch mündlich passieren. Jedoch ist zu raten, den Widerruf schriftlich zu tätigen, um beweisen zu können, dass dieser erfolgt ist. Ansonsten kann es schnell dazu führen, dass unseriöse Anbieter behaupten, der Widerruf wäre nicht erfolgt. Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihren Vertrag zu widerrufen. Entweder verfassen Sie selbständig eine schriftliche Erklärung oder Sie nutzen ein Widerrufsformular, welches oftmals auf der jeweiligen Seite der Versorger zu finden ist.

Widerruf beim Anbieter 

Falls Sie über ein Vergleichsportal einen Vertrag abgeschlossen haben, ist außerdem zu beachten, dass Sie einen Widerruf direkt an den Anbieter schicken, bei dem der Vertrag gilt.

Was sollte das Widerrufsschreiben beinhalten?

Wenn Sie Ihren Vertrag widerrufen, müssen Sie in Ihrem Schreiben keine Gründe dafür nennen. Jedoch sollten folgende Punkte in Ihrer Widerrufserklärung enthalten sein:

  1. Name und Vorname der Person, die den Vertrag abgeschlossen hat

  2. Adresse (Straße, Hausnummer, Ort)

  3. Die richtige Anschrift des Versorgers

  4. Weitere Vertragsinformationen, sowie die Vertrags- oder Kundennummer

  5. Datum des Widerrufs-Schreibens

  6. Aufforderung einer schriftlichen Vertragsauflösungs-Bestätigung 

Muster Widerrufsformular 

Um es Ihnen leichter zu machen, können Sie auch einfach den kostenlosen Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen, um Ihren Vertrag zu widerrufen.

Was tun nach dem Widerruf 

Ist der fristgerechte Widerruf des Vertrags noch vor Lieferbeginn erfolgt, müssen Sie als Verbraucher:in nichts mehr beachten. Widerrufen Sie beispielsweise einen Energieliefervertrag und haben bereits Strom oder Gas bekommen, müssen Sie jedoch für die Leistung, die erhalten wurde, zahlen. Das müssen Sie aber nur tun, wenn Sie vom Lieferanten ausdrücklich eine Lieferung innerhalb der 14-tägigen Frist gefordert haben und dieser eine ausführliche Widerrufsbelehrung durchgeführt hat. Hierbei ist zu beachten, dass die Erklärung nicht in den AGBs versteckt sein darf, sondern beispielsweise bei einem Online-Vertragsabschluss das Einverständnis zur vorzeitigen Lieferung durch ein Kästchen zum Ankreuzen dargestellt ist.

Weitere Zahlungsaufforderung des Anbieters trotz Widerruf

Wenn Sie alles richtig beachtet haben und Ihren Vertrag gemäß der Frist widerrufen haben und der Versorger sich trotzdem weigert, den Widerruf zu akzeptieren, sollten Sie Ihre Einzugsermächtigung widerrufen oder den Dauerauftrag beenden. Falls es danach weiterhin keine Möglichkeit zur Klärung mit dem Anbieter gibt, ist es ratsam, über einen Anwalt, die Verbraucherzentrale oder eine Schlichtungsstelle weiter zu verfahren.

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Anbieterwechsel nach dem Widerruf

Nach einem Widerruf ist es Zeit, sich auf die Suche nach einem besseren Vertrag zu machen. Hierbei können Sie auf unserer Website die besten Tarife finden, egal ob für Strom, Gas, DSL, KFZ-Versicherung oder Mobilfunk. Vergleichen Sie hierfür die jeweiligen Anbieter und sparen Sie beim Vertragsabschluss. Nutzen Sie dafür ganz einfach unseren Stromrechner, Gasrechner, KFZ-Versicherungsrechner, DSL-Rechner oder den Handytarif Vergleich.

Fazit

Grundsätzlich ist es als Verbraucher:in wichtig, den Kaufvertrag gut durchzulesen, um zum Beispiel nicht zu einer vorzeitigen Lieferung zuzustimmen. Außerdem sollten Sie sich im Klaren über eine 14-tägige Frist für den Widerruf sein. Wenn Sie sich nun zu einem Vertragswiderruf entschieden haben, sollten Sie dies möglichst schriftlich durchführen und alle wichtigen Informationen im Anschreiben angeben, damit die Durchführung reibungslos funktioniert. Wenn Sie nach dem Widerruf auf der Suche nach einem neuen Anbieter sind, benutzen Sie einfach unser Online-Vergleichsportal, um die besten und günstigsten Angebote zu finden.