Die EEG-Umlage wurde mit dem Erneuerbare Energien Gesetz, dem EEG, eingeführt. So sollte der Ausbau und die Nutzung von erneuerbaren Energien unterstützt werden. Die EEG-Umlage sollte den Differenzbetrag zwischen dem Strompreis an der Börse und den gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen finanzieren. Dieser wurde den Übertragungsnetzbetreibern erstattet und über die Stromverbraucher finanziert. Die EEG-Umlage entfällt seit dem 1. Juli 2022 für die Verbraucher und wird nun aus dem Bundeshaushalt finanziert. Hier finden Sie eine kurze Einleitung in das Thema.
Woher kommt die EEG-Umlage?
Das deutsche Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz: EEG) ist zum ersten Mal im Jahr 2000 in Kraft getreten. Im Ganzen ist es die Abkürzung für: „Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz”. Die Bundesregierung hat die EEG-Umlage ins Leben gerufen, um die Klimaschutzziele weiter auszubauen und um somit eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen.
Warum gibt es die EEG-Umlage?
Die EEG-Umlage wurde beschlossen, um die erneuerbaren Energien weiter auszubauen und somit die Klimaschutzziele zu erreichen. Die EEG-Umlage förderte Verfahren mit Wasserkraft, Biomasse, Windkraft, Solarenergie, sowie Geothermie. Das Hauptanliegen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien in der Stromproduktion zu fördern. Wer den Ausbau von erneuerbaren Energien mit Photovoltaik förderte und ins öffentliche Netz eingespeist hatte, erhielt eine Vergütung. Die EEG-Umlage bot während der Energiewende also einen großen Reiz für Unternehmen erneuerbare Energien zu unterstützen. Damals war die Produktion von erneuerbarer Energie nämlich weitaus teurer als die fossile Energieproduktion. Durch die staatliche Abnahmegarantie sowie die feste Vergütung wurden die Alternativen attraktiver gestaltet.
Wie funktionierte die EEG-Umlage?
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Das Prinzip der EEG-Umlage war, dass man ab der Inbetriebnahme einer erneuerbaren Stromproduktionsanlage zwanzig Jahre lang einen staatlich garantierten Abnahmepreis bekam. Für jede Kilowattstunde Strom, welche die/der Besitzer:in der Anlage in das öffentliche Netz einspeist, bekommt er/sie die sogenannte Einspeisevergütung. Die Einspeisevergütung wird von den Netzbetreibern ausgezahlt. Die vier großen Netzbetreiber in Deutschland sind 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW. Diese haben ein gemeinsames EEG-Konto, von welchem die EEG-Umlage gezahlt wird. Der eingespeiste Strom wird dann an der Strombörse weiterverkauft und die Erlöse werden auf das EEG-Konto eingezahlt. Die momentane Situation zeigt allerdings, dass der Strompreis vielen Schwankungen ausgesetzt ist. Daher decken die Einnahmen nicht immer die Ausgaben. Eigentlich müsste also die EEG-Umlage erhöht werden, doch diese ist nun ausgesetzt. Stattdessen wird die Differenz mit der CO2-Steuer und mit Mitteln des Bundeshaushalts ausgeglichen.
Abschaffung EEG-Umlage
Am 9. Mai 2022 beschloss das Kabinett den Entwurf für die Abschaffung der EEG-Umlage, dieser wurde dann auch angenommen und die Umlage gibt es seit Juli 2022 nun nicht mehr. Lesen Sie hier alles über die Folgen der Abschaffung der EEG Umlage.
Förderung erneuerbarer Energien
Unternehmen und Verbraucher:innen sind glücklich, da die Strompreise wohl ein wenig günstiger werden. Und tatsächlich werden auch erneuerbare Energien weiterhin gefördert. Mindestens bis Deutschland den Kohleausstieg abgeschlossen hat, werden alle Arten von erneuerbaren Energien weiter gefördert. Doch die Förderung kann sich verändern. Anstelle der einzelnen Verbraucher:innen zahlt nun der Bundeshaushalt für diese Förderungen, genauer gesagt die Einnahmen aus dem Emissionshandel (also zum Beispiel durch Kauf und Verkauf von CO2 Zertifikaten). Alle Unternehmen sind verpflichtet, solche Zertifikate zu kaufen, um eine bessere Klimabilanz vorzuweisen, sofern sie diese nicht anderweitig ausgleichen. Besonders Unternehmen, die fossile Energieträger nutzen, müssen also viele CO2-Zertifikate kaufen. Durch diese Käufe erhöhen sich ihre Preise, und Kunden und Kundinnen von solchen Anbietern zahlen mehr. Dadurch zahlen nur die Unternehmen und Verbraucher:innen, die auch fossile Energien nutzen: Diejenigen, die bereits grüne Energie nutzen, zahlen nicht. Als Konsequenz ist Ökostrom dadurch gleich günstig bzw. in Zukunft günstiger als herkömmlich erzeugter Strom.
Günstiger Strom?
Aktuell ist der Strompreis recht stabil, und die Bundesregierung hat aktuell das Ziel, den Strompreis um 5 ct/kWh zu senken. Prüfen Sie mit unserem Stromvergleich, ob auch Sie noch günstigeren Strom beziehen können!