Unter der Einspeisevergütung versteht man einen staatlich festgelegten Betrag, der von den Netzbetreibern an den Stromproduzenten bezahlt werden muss, wenn diese Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Die Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt und dient der Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien. Die Einspeisevergütung liegt dabei zumeist über dem Marktpreis für Strom, um die Wirtschaftlichkeit der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Sie gilt vor Allem bei Photovoltaikanlagen aber auch bei Biogas Anlagen.