Laut Weltgesundheitsorganisation passieren über 90% der Unfälle durch menschliches Versagen. Seit Neustem gibt es allerdings eine Lösung; selbstfahrende Autos, welche das Fahren vereinfachen. Dank dieser neuen Innovation, welche von Milliardären wie beispielsweise Elon Musk erforscht werden, wird die Möglichkeit, ohne persönlichen Aufwand ein Auto zu fahren, Realität. Was bedeutet dies für KFZ-Versicherungen?
Im Angesicht dieser neuen Technik haben sich Juristen hiermit bereits befasst und neue Gesetze entworfen, um die Konsequenzen eines Verkehrsunfalles zu regeln. Vorerst muss allerdings geregelt werden, welches Auto als automatisiert bezeichnet wird.
Was ist ein selbstfahrendes Auto?
Momentan gibt es schon viele Technologien, die herkömmliche Fahrzeuge einem komplett selbstfahrendem Auto immer näher bringen. Beispielsweise sind moderne Autos mit Assistenzsystemen ausgerichtet, welche dem Fahrer beim Bremsen, Spurhalten und dem Lenken assistieren. Allerdings sind selbstfahrende Autos dem Status-quo noch einige Schritte voraus: mit deren Verbrauch ist der menschliche Fahrer eine gewisse Zeit lang überflüssig, da das automatisierte System eigenständig fahren kann. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat bezüglich den unterschiedlichen Stufen des automatisierten Fahrens eine Art Skala errichtet. Auf der obersten Stufe 5 ist kein Fahrer mehr erforderlich, weil das System die völlige Kontrolle über das Fahrzeug beherrscht. Ein solcher Wagen scannt die Umgebung anhand von Sensoren und kann durch die gesammelten Daten Entscheidungen fällen, ohne dass der Fahrer eingreifen muss.
Im Gegensatz, sind heutzutage in Deutschland lediglich Autos der Stufe 2, dem sogenannten Teilautomatisiertes Fahren, auf der Straße. Dabei behält der Fahrer weiterhin die Kontrolle. Die Stufen 3 und 4 unterscheiden sich jeweils durch den notwendigen Eingriff des Fahrers. Bei Stufe 3 kann es geschehen, dass das System den Fahrer auffordert zu reagieren und dieser somit das Fahren wieder übernehmen muss. Außerdem ist der technische Fortschritt fast so weit, dass diese Stufe überwunden ist und in Kraft treten kann. Anders ist es bei Stufe 4, wobei das System gleichermaßen den Fahrer in einer brenzligen Situation auffordert zu reagieren, sich jedoch im Zweifelsfall ebenso selbständig in Sicherheit bringen kann, falls der Fahrer keine Reaktion ausübt.
Die Zukunft des Fahrens
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) möchte, dass Deutschland ein Vorreiter im automatisierten Verkehr wird. Die Gründe dafür sind das Vermindern der Verkehrsunfälle sowie den eventuell optimierten Benzinverbrauch durch ein vernetztes Verkehrssystem. Das BMVI probiert bundesweit anhand des Gesetzes nun automatisierte Autos der Stufe 4 in festgelegten Betriebsbereichen zu legalisieren. Eine tatsächliche Realisierung wäre ein großer Erfolg für den deutschen Automarkt. Zudem möchte die Bundesregierung das vernetzte Fahren mit dem automatisierten Fahren kombinieren, so dass der Straßenverkehr sicherer, effizienter und ökologischer wird. Das vernetzte Fahren umfasst die Kommunikation zwischen Autos, die durch Funktechnologien ausgeübt werden, wie beispielsweise Sensoren. Dadurch können Autos sowohl den Verkehrsfluss, als auch Unfällen und Baustellen vorausahnen und ausweichen. Durch die Verbindung von vernetztem und automatisiertem Fahren, lässt sich die Verkehrssicherheit und Unfallvermeidung optimieren und wird ein Vorteil für die Ökonomie und Ökologie.
Aus diesem Grund hat sich primär das deutsche Gesetz angepasst. Im Juni 2017 sind die Rechte und Pflichten eines Fahrers, welcher automatisierte Fahrfunktionen nutzt, geregelt worden. Dies sorgt für Rechtssicherheit und war ein wichtiger Schritt zur Zulassung der weiteren Stufen des automatisierten Fahrens. Dies bedeutet wiederum nicht, dass der Fahrer sich des Verkehrswesens komplett abwenden darf. Laut Straßenverkehrsgesetz (StVG), Paragraph 1b, darf der Fahrzeugführer sich dem Verkehrsgeschehen abwenden, jedoch muss dieser handlungsbereit bleiben, falls das automatisierte System dem Fahrer auffordert, die Fahrzeugsteuerung zu übernehmen. Außerdem, sollte der Fahrer selbst aus offensichtlichen Umständen merken, dass die Voraussetzungen der Verwendung des automatisierten Systems nicht mehr vorliegen, muss der Fahrer die Kontrolle über das Auto ergreifen. In der Praxis wäre es ein offensichtlicher Umstand, wenn beispielsweise ein Signal aufleuchtet, welcher anzeigt, dass ein Defekt im automatisiertem System vorliegt. Solche Rechtsrahmen zu kreieren, hilft Kraftfahrzeuge mit automatisierten Funktionen im öffentlichen Verkehr zu erlauben und somit auch Deutschlands Vorreiterrolle zu etablieren.
Was bedeutet das für Versicherungen?
Im Falle, dass ein automatisierter Wagen in einem Unfall involviert ist, muss es gesetzlich geregelt sein, wer dafür zur Verantwortung gezogen wird. Gemäß Paragraph 7 des StVG ist der Fahrzeughalter haftpflichtig, darum ist auch beim fahren eines automatisierten Autos eine vollständige Versicherung notwendig. Es gibt auch Szenarien, in denen ein Defekt am automatisiertem System des Autos den Unfall verursacht. In diesem Fall ist es wichtig, dass Autohersteller ein Warnsystem integrieren. Unfälle durch einen Fehler des Herstellers werden von der entsprechenden Versicherung gedeckt und die Versicherung kann, laut dem Europäischen Recht, Haftung für fehlerhafte Produkte, wiederum Schaden vom Hersteller erlangen. Schlussendlich ist es unabdingbar dass Sie als Kunde vollständig versichert sind, damit Sie in jedem Fall geschützt sind.
Um die beste und preiswerteste Autoversicherung zu finden, bietet sich ein KFZ Versicherung Vergleich an. Dadurch kann der korrekte Schutz für das jeweilige KFZ ausgewählt werden.