Beschlüsse des EU-Parlaments für Stromverbraucher

Das Europäische Parlament in Straßburg stimmte letzte Woche neuen Energie-Richtlinien mit absoluter Mehrheit zu, welche bereits informal von den EU-Ministern Ende letzten Jahres Zustimmung erhielten und im Februar diesen Jahres zur Beschlussvorlage vorgelegt wurden. Die neuen Richtlinien sollen Energieverbrauchern mehr Übersicht hinsichtlich Energietarifen und einfachere Vertragskonditionen verschaffen. Erfahren Sie nachfolgend alles Wissenswerte rund um die neuen Energie-Richtlinien.

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Verbraucher sollen die Option für dynamische Stromtarife erhalten

Bisher sind dynamische Stromtarife noch nicht in Deutschland erhältlich - dies soll sich jedoch bald ändern. So könnte für viele Verbraucher ein fixer Stromtarif der Vergangenheit angehören. Dynamische Stromtarife erlauben es dem Verbraucher von den Strompreisschwankungen, welche tagtäglich je nach Uhrzeit stark variieren können, zu profitieren. Ein dynamischer Stromtarif sowie Smart Meter sollen zukünftig dabei helfen, dass Verbraucher ihren Energieverbrauch sowie die damit verbundenen Kosten besser unter Kontrolle haben.

“Smart Meters” sollen den Überblick vereinfachen

Ein  Smart Meter hilft dabei, den Energieverbrauch besser im Auge behalten zu können und den eigenen Verbrauch transparenter zu gestalten. In der Zukunft sollen die EU-Länder sicherstellen, dass ausreichend Smart Meters für interessierte Bürger zur Verfügung stehen. So sollen diese ihr Smart Meter spätestens vier Monate nach Anfrage erhalten. Eine pauschale Garantie für die Übernahme der Installationskosten vom Staat gibt es jedoch nicht - hier soll je nach Wirtschaftlichkeitsanalyse gehandelt werden.

Der Energieanbieterwechsel soll einfacher werden

Zukünftig hat jedes EU-Mitgliedsland das Recht auf Zugriff zu mindestens einem kostenlosen Stromvergleichsportal, welches gewissen Mindestqualitätsstandards entsprechen muss. Hier wird weiterhin das Recht bestehen bleiben, dass Verbraucher, welche ihren Vertrag online oder per Telefon abgeschlossen haben, ein 14-tägiges Rücktrittsrecht haben. Weiterhin werden Verbraucher rechtlich dazu in der Lage sein, ihren Energieanbieter mit einer nur noch dreiwöchigen Kündigungsfrist wechseln zu können. Diese rechtliche Lage soll bis 2026 weiterhin deutlich zugunsten des Verbrauchers verbessert werden: So soll dieser dann die Möglichkeit haben, den Energieanbieter mit einer 24-stündigen Kündigungsfrist zu wechseln.

Haben Sie Schwierigkeiten Ihre Energieabrechnungen zu verstehen?

Falls dem so ist: Sie sind nicht alleine. Laut EU-Parlament und einer Studie der Europäischen Kommission haben viele Verbraucher immer noch Probleme, ihre Energieabrechnung zu verstehen. Die neuen Richtlinien sollen dafür sorgen, dass Energiekonzerne zukünftig die Abrechnungen verständlicher für den Verbraucher darstellen und strukturieren.

Vereinfachter Energiehandel zwischen EU-Ländern

Das EU-Parlament möchte den Handel von erneuerbaren Energien einfacher gestalten und hat daher eine Richtlinie erlassen, aufgrund welcher mindestens 70 bis 75% der gesamten Handelskapazität mit Elektrizität frei zwischen EU-Ländern gehandelt werden darf. Dies soll eine einfachere Einbindung von erneuerbarer Energie in das Stromnetz ermöglichen und die Klima- und Energiepolitik der EU bis 2030 entsprechend unterstützen.

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Fazit

Die dargelegten Änderungen sollten alle im Sinne des Endverbrauchers sein und sind als positiv anzusehen. Sobald die EU-Minister nun noch den neuen Richtlinien offiziell zugestimmt haben und diese im offiziellen Journal der EU abgedruckt wurden, steht deren Umsetzung in den EU-Ländern nichts mehr im Wege.