Vergleichen Sie Anbieter für den besten Tarif!
Jetzt Strom vergleichen

KfW-Förderung Heizung: Welche Kombis bringen die meiste Förderung?

Besonders beim Heizen sind viele Menschen noch abhängig von fossilen Energien. Um umweltfreundlichere Heizungen attraktiver zu machen, gibt es hier verschiedene Möglichkeiten zur Förderung. Seit 2024/25 laufen die Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das Programm KfW 458/459. Es gibt hier bis zu 70% Zuschuss für förderfähige Kosten, die Kosten sind außerdem auch je nach Anwendung gedeckelt. Es gibt verschiedene Bonusmöglichkeiten (Grundförderung + Klima-Geschwindigkeits- + Einkommens- + ggf. Effizienzbonus), diese können addiert werden. Was wie gefördert werden kann und wie Sie diese Förderungen beantragen, können Sie in dem folgenden Artikel nachlesen.

Wie funktioniert die Heizungsförderung 2025?

Die Förderung ist abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln, das bedeutet, es besteht hierauf kein allgemeiner Rechtsanspruch. Es werden verschiedene Heizungsarten gefördert, beispielsweise Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie, Netzanschluss, Brennstoffzellen, auch Umfeldmaßnahmen sowie Beratungsgespräche können gefördert werden. Eigentümer von Immobilien, aber auch Unternehmer und Kommunen können von den Förderungen Gebrauch machen. Es gibt Kostengrenzen je Wohneinheit (30.000 € WE 1 / +15.000 € WE 2–6 / +8.000 € ab WE 7) und den 70 %-Deckel.

Förderbausteine

Es gibt die folgenden Förderbestandteile, je nach Situation können diese kombiniert werden:

  • Grundförderung: 30 % für förderfähige Heizungen (WP, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle, Netzanschluss etc.)

  • Klima-Geschwindigkeitsbonus: +20 % beim Austausch funktionsfähiger alter Öl/Kohle/Gasetagen/Nachtspeicher oder ≥20 J. alter Gas-/Biomasseheizung (Biomasse nur mit EE-Kombi) bis spätestens 31.12.2028

    • Emissionsminderungszuschlag (Biomasse): pauschal 2.500 € bei sehr niedrigen Staubemissionen (beachtet: förderfähige Kosten werden um 2.500 € reduziert).

  • Einkommensbonus: +30 %, wenn das Haushaltsjahreseinkommen ≤ 40.000 € ist (selbstgenutzte WE; WEG über Zusatzantrag).

  • Effizienzbonus (nur bei Wärmepumpen): +5 %, wenn die Wärmequelle Erdreich/Wasser/Abwasser ist oder natürliches Kältemittel verwendet wird.

Was sin die stärksten Förder-Kombinationen?

heizungsförderung grafik

Theoretisch besteht die Maximal-Kombination für Selbstnutzer aus den folgenden: Zuschüssen: Wärmepumpe Sole/Wasser + alter Kessel raus → 30 % Grundförderung + 20 % Klima-Geschwindigkeit + 30 % Einkommensbonus (≤40 k €) + 5 % Effizienzbonus (WP-Quelle/Kältemittel). Das kommt rechnerisch auf 85 %, doch die tatsächliche Auszahlung ist auf 70% der Kosten gedeckelt. Ohne Einkommensbonus, ist die beste Möglichkeit eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel und der Tausch einer alten funktionsfähigen Heizung, so kommt man auf: 30 % + 20 % + 5 % = 55 % (Deckel 70 % spielt hier also noch keine Rolle). Eine Biomasse-Heizung kann mit 30 % Grundförderung und, für selbstnutzende Eigentümer, mit bis zu 20 % Klima-Geschwindigkeits-Bonus (nur in Kombi mit Solarthermie, PV-Warmwasser oder Warmwasser-Wärmepumpe) gefördert werden; zusätzlich gibt es 2.500 € Emissionszuschlag bei ≤ 2,5 mg/m³ Staub, der die förderfähigen Kosten um 2.500 € mindert. Ein Netzanschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz kann ebenfalls die maximalen 70% erreichen: 30 % Grundförderung + 20 % Klima-Geschwindigkeit + 30 % Einkommensbonus.

BAFA-Ergänzung: Effizienzmaßnahmen clever andocken

Die BAFA (Bundesförderung für effiziente Gebäude) bietet Zuschüsse für Einzelmaßnahmen außer Heizung, z. B. Dämmung, Fenster, Lüftung sowie Heizungsoptimierung. Die Grundförderung beträgt 15 %; mit iSFP-Bonus +5 % sind es 20 %. Mit dem iSFP-Bonus steigt die förderfähige Kostengrenze zudem von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr. Der iSFP-Bonus gilt nicht für den Heizungstausch selbst (die Heizung fällt unter „Anlagen zur Wärmeerzeugung“); er erhöht nur die Fördersätze für Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung. Die Heizungsförderung läuft separat über die KfW (Programm 458). Für dieselben förderfähigen Ausgaben dürfen Sie nicht BAFA und KfW gleichzeitig nutzen – für verschiedene Maßnahmen (z. B. Wärmepumpe über KfW und Dämmung über BAFA) ist die Kombination ausdrücklich möglich.

Heizungsförderung in 6 Phasen

Phase 0: Vorab (optional)

  • iSFP erstellen lassen (hebt BAFA-Förderquote + Kostenobergrenze für Anlagentechnik außer Heizung)

Phase 1: 20-Minuten-Kombi-Check 

  • Haushaltseinkommen prüfen (≤ 40.000 €? → Einkommensbonus möglich)

  • Altanlage/Alter/Funktion klären (→ Klima-Geschwindigkeitsbonus)

  • Technik wählen: Wärmepumpenquelle/Kältemittel (→ Effizienzbonus), Biomasse nur mit EE-Kombi

  • Förderfähige Kosten gegen Obergrenzen prüfen (WE-Staffel, 70 %-Deckel)

Phase 2: Planung & Angebote

  • Auslegung/Standort/Schall/Kapazitäten klären

  • Angebote einholen & förderfähige Positionen ausweisen lassen

  • (Wenn BAFA-EM geplant) prüfen, dass Maßnahme im iSFP steht

Phase 3: Fördervorbereitung 

  • Vertragsklausel: Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung unterschreiben

  • BzA (Bestätigung zum Antrag) erhalten

  • Alle Nachweise/Boni belegen (Einkommen, Altanlage, Technikdaten etc.)

Phase 4: Antragstellung

  • KfW-Portal: Heizungstausch beantragen (inkl. gewählter Boni) und Umsetzungsfristen notieren
    BAFA-Portal: Einzelmaßnahmen (Hülle, Anlagentechnik außer Heizung, Heizungsoptimierung) beantragen, iSFP-Bonus beantragen

  • Eingangs-/Bewilligungs­bestätigungen prüfen & speichern

Phase 5: Umsetzung

  • Fachbetrieb beauftragen (ohne Risiko dank Vertragsklausel)

  • Neue Heizung einbauen lassen (+BAFA-Maßnahmen umsetzen)

  • Rechnungen & Protokolle förderkonform sammeln 

Phase 6: Nachweis & Auszahlung

  • Verwendungsnachweise/Techniknachweise fristgerecht hochladen

  • Zuschüsse abrufen (KfW Heizung separat von BAFA EM)

Typische Stolpersteine & wie man sie vermeidet

Bei der Heizungstauschförderung gibt es einige typische Stolpersteine: Zuerst unbedingt die richtige Reihenfolge einhalten: erst die Bestätigung zum Antrag (BzA) einholen und den Vertrag mit aufschiebender bzw. auflösender Bedingung schließen, dann den Antrag stellen und erst danach mit dem Auftrag starten. Den Klima-Geschwindigkeitsbonus realistisch einschätzen: Er gilt nur beim Tausch bestimmter Altanlagen; bei Biomasse gibt es ihn nur in Kombination mit erneuerbaren-Energien-Maßnahmen. Den Effizienzbonus nicht vergessen (abhängig von Wärmequellen der Wärmepumpe und vom Kältemittel). Und schließlich den 70-Prozent-Deckel im Blick behalten: Selbst wenn einzelne Förderbausteine rechnerisch über 70 % ergeben, bleibt die Auszahlung insgesamt auf 70 % begrenzt.

FAQs

  1. Wie komme ich auf 70 % Zuschuss?
    Durch Addition aus 30 % Grundförderung, +20 % Klima-Geschwindigkeit, +30 % Einkommensbonus und ggf. +5 % Effizienzbonus (nur WP). Auszahlung ist bei 70 % gedeckelt.

  2. Gilt der Einkommensbonus auch für Vermieter:innen?
    Der Einkommensbonus (30 %) gilt für selbstgenutzte Wohneinheiten; in WEG/MFH ggf. per Zusatzantrag. Vermietete Objekte nutzen Basis/Boni ohne Einkommensbonus.

  3. Wann bekomme ich den Klima-Geschwindigkeitsbonus?
    Beim Tausch bestimmter funktionsfähiger Altanlagen (Öl, Kohle, Gasetagen, Nachtspeicher) oder ≥ 20 J. alten Gas/Biomasse-Kesseln; bei Biomasse nur mit EE-Kombi (Solarthermie, PV-WW oder WP-WW).

  4. Was bringt der Effizienzbonus bei Wärmepumpen?
    +5 % bei Quelle Erdreich/Wasser/Abwasser oder natürlichem Kältemittel. Lässt sich mit den anderen Bausteinen kombinieren (bis 70 % Deckel).

  5. Welche Kosten kann ich ansetzen?
    Neben Gerät & Montage sind Umfeldmaßnahmen, Fachplanung/Bauleitung sowie provisorische Heizung bei Defekt förderfähig – jeweils innerhalb der Kostenobergrenzen.

  6. Kann ich zusätzlich die Gebäudehülle fördern lassen?
    Ja, BAFA-Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Fenster) mit 15 % + 5 % iSFP-Bonus sind möglich und separat beantragbar; Finanzierung via Ergänzungskredit.

  7. Muss ich vor dem Antrag schon eine Firma beauftragen?
    Sie benötigen einen Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung und eine BzA; erst nach Zusage starten.

  8. Gibt es Sonderzahlungen für saubere Biomasse?
    Ja, 2.500 € Emissionsminderungszuschlag bei strenger Staubgrenze – aber Achtung: Er reduziert die förderfähigen Kosten um 2.500 €.

Fazit

Wenn Sie das Heizsystem in Ihrem Haus künftig ändern möchten, kann es sein, dass der Staat bis zu 70% der Kosten übernimmt. Diese Zuschüsse kann man bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Am besten lassen Sie sich von Experten beraten, bspw. von der Energieberatung der Verbraucherzentrale, um herauszufinden, wie viel Unterstützung Sie bekommen können. Zögern Sie nicht zu lange, aktuell können Sie nämlich noch vom Klima-Geschwindigkeitsbonus profitieren.