Kennzeichen – oder auch Nummernschilder – sind neben einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung bindende Notwendigkeit, wenn es darum geht, ein Fahrzeug gesetzeskonform im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Im Folgenden soll daher ein aufklärender Blick auf den Aufbau von Nummernschildern, gesetzliche Regelungen sowie Bezugsmöglichkeiten über Zulassungsstellen und im Online-Bereich geworfen werden.
Aufbau von Kennzeichen in Deutschland
Kfz-Kennzeichen unterliegen in Sachen Aufbau einer klaren Struktur, die bundesweit geregelt ist. Von links nach rechts gelesen, beginnen Nummernschilder zunächst mit einem Buchstabenkürzel, das Auskunft über den Kreis oder Ort der Fahrzeugzulassung gibt. Anders als häufig angenommen sagt dieses Kürzel also nichts über den Wohnort oder die Herkunft des Fahrzeugführers/Besitzers aus. Während in Großstädten wie Berlin, Frankfurt oder München zugelassene Fahrzeuge mit einem Einzelbuchstaben (hier: „B“, „F“ und „M“) leicht zu identifizieren sind, sind Kürzel kleinerer Ort teils kryptisch, teils selbsterklärend. Am Beispiel „EMS“ für Bad Ems ist im Übrigen ersichtlich, dass für die ersten Buchstabenkürzel eines Nummernschildes maximal drei Buchstaben Verwendung finden dürfen.
Interessant ist auch zu wissen, dass beispielsweise Mietwagen oder Firmenfahrzeuge von großen Autovermietungen häufig über deren Kennzeichen zuzuordnen sind. So lässt Branchenriese SIXT seine Mietwagen vornehmlich in München zu, was sich beispielsweise am Straßenbild im Frankfurter Bankenviertel erkennen lässt, denn hier sind viele der teuren Autos „aus München“ tatsächlich nur Mietwagen. Fahrzeuge mit dem Kfz-Kennzeichen DN (Düren) sind häufig der Autovermietung Hertz angehörig.
Gefolgt von regionalen Buchstabenkürzeln sind schließlich TÜV- und Versicherungsplaketten, die auch der Trennung zu den ortsunabhängigen, frei wählbaren Buchstaben und Zahlenfolgen fungieren. Letztere können weitestgehend selbst bestimmt werden, unterliegen aber gewissen gesetzlichen Bestimmungen.
Strikt untersagte Kennzeichenkombinationen
So kreativ sich ein Fahrzeughalter im Rahmen der Möglichkeiten auch ausleben mag, einige Kennzeichenkombinationen sind hierzulande strikt untersagt und können nicht als Wunschkennzeichen umgesetzt werden. Vor allem nationalsozialistischen Kürzeln schiebt der Gesetzgeber einen Riegel vor, aber auch gewissen Schlagwörtern und Abkürzungen, die Gewaltverherrlichungen suggerieren oder als Aufruf für den Widerstand gegen Polizeibeamten verstanden werden können. Um mit seinem lange ausgetüftelten Wunschkennzeichen, ganz ohne gesetzeswidrige Hintergedanken, nicht bei der Zulassungsstelle vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, lohnt es sich, das Wunschkennzeichen schon vorab in einem der zahlreichen Reservierungs-Tools im Internet zu überprüfen.
Kfz-Kennzeichen in anderen Ländern
Während die Regelung betreffend der Kfz-Kennzeichen hierzulande teils sehr strikt geregelt wirkt, sind die gesetzlichen Vorgaben in anderen – vor allem außereuropäischen – Ländern weniger straff. Häufig werden diese Vorgaben nur als eine Art Empfehlung gehandhabt, deren Umsetzung letztlich dem Kfz-Halter alleine obliegt. So ist es beispielsweise in den meisten Staaten der USA nicht zwingend notwendig, das Nummernschild an Front und Heck anzubringen. Verpflichtend ist lediglich die Befestigung am Heck. An der Front sind der Kreativität des Besitzers keine Grenzen gesetzt und so finden sich neben patriotischen Inhalten, Spitznamen und Verlobungsdaten auch hin und wieder bunte Liebesbekundungen für den Sunshine State.
Nummernschilder beantragen – so geht’s
Um Kfz-Kennzeichen und damit die Zulassung im Straßenverkehr zu erhalten, ist der Besuch einer Kfz-Zulassungsstelle eine erste Möglichkeit. Hier müssen neben gültigen Ausweisdokumenten auch die Zulassungsbescheinigungen II (sprich Fahrzeugbrief), sowie die Bestätigung über eine bestehende Kfz-Versicherung vorgelegt werden. Soll ein Gebrauchtwagen mit neuen Kfz-Kennzeichen bestückt werden, erweitert sich die Liste der dafür notwendigen Dokumente um die Zulassungsbescheinigungen I, HU-/AU-Nachweise und gegebenenfalls einer Abmeldebescheinigung. Eine Bankverbindung, die der Abbuchung der Kfz-Steuer dient, ist in beiden Fällen – ob Neu- oder Gebrauchtwagen – vorzulegen.Sind die Dokumente beisammen, ist der Gang zur Kfz-Zulassungsstelle mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden, da keine Termine vereinbart werden können und es vor allem zum Wochenende hin zu einem erhöhten Aufkommen in der Behörde kommt. Auch um die frisch geprägten Kfz-Kennzeichen letztendlich abzuholen, ist ein weiterer Gang zu einem Präger notwendig. Diese sind meist rund um die Zulassungsbehörde angesiedelt, bedeuten aber einen weiteren Zeitaufwand.Wer diesem Prozedere entgehen möchte und sich Kfz-Kennzeichen lieber vorab direkt nach Hause schicken lassen möchte, kann den Zeitaufwand für die Zulassung minimieren und Online-Services wie den von Kennzeichenheld.de nutzen.
Online-Kennzeichen als günstige Alternative
Anbieter von Kfz-Kennzeichen im Internet erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, da diese den Aufwand für die Zulassung des Fahrzeuges eindämmen und häufig nützliche Tools, wie zur Reservierung von Wunschkennzeichen, bereitstellt. Da Kfz-Kennzeichen in diesen Fällen nicht über ein lokales Ladengeschäft vertrieben werden, können günstigere Preise für den Schilderdruck realisiert werden und über den direkten Postweg an den Interessenten zugestellt werden. Neben H-Kennzeichen für Oldtimer und weiteren Sonderkennzeichen sind einige Anbieter von Kfz-Kennzeichen auch auf den Vertrieb von Sonderanfertigungen wie 3-D-Kennzeichen spezialisiert. Interessierte finden unter Kennzeichenheld.de weitere Informationen.