Vorbei sind die Zeiten, in denen man seinen Stromanbieter auf WechselJetzt.de wechseln wollte und die Website nicht lädt, obwohl man viel Geld in eine gute Internetverbindung investiert hat. Die Preise für Festnetz-Internet in Deutschland starten bei 20 Euro. Allerdings gibt es auch viele Tarife, die mehr als doppelt so teuer sind. Mehr als 90% der Deutschen ab zehn Jahren nutzen das Internet und viele von ihnen zahlen zu viel, da ihre tatsächlich zur Verfügung gestellte Datenrate weitaus niedriger ist, als im Vertrag vereinbart. Gegen diese Ungerechtigkeit gibt es nun ein Messtool von der Bundesnetzagentur und das Minderungsrecht.
Minderungsrecht
Dass das Internet oft schlechter funktioniert als vertraglich vereinbart, haben viele vor allem zu Corona Zeiten gemerkt, als sie im Homeoffice gearbeitet haben. Im Dezember 2021 ist daher eine neue Regelung im Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten, das sogenannte “Minderungsrecht”. Dieses hilft den Kunden und Kundinnen ihre Position gegenüber dem jeweiligen Internetanbieter zu verbessern. Schlechte Verbindungen konnte man in den vergangenen Jahren schon nachweisen, allerdings gab es bis Gültigkeit des “Minderungsrechtes” keinen Rechtsanspruch auf Verbesserungen.
Wie kann man eine schlechte Verbindung nachweisen?
Wenn man einen Internet Tarif abschließt, erhält man ein Produktinformationsblatt, welches die minimale, maximale und normalerweise zur Verfügung stehende Datenrate angibt. Laut Gesetz darf es von diesen festgelegten Daten keine “erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung” geben.
Die Frage, die sich nun stellt, ist, wie nachgewiesen werden kann, dass das Internet wirklich schlechter ist als vereinbart. Um dies zu überprüfen, hat die Bundesnetzagentur ein Messtool namens ”breitbandmessung.de” in Form einer Desktop-App entwickelt. Mit Hilfe dieser App können die Daten zum Internet seit Mitte Dezember 2021 gesammelt werden und gegebenenfalls die Defizite belegen. Betroffen sind am Häufigsten die zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit.
Insgesamt benötigt man 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen, die innerhalb eines Gesamtzeitraums von zwei Wochen liegen. Mindestens fünf Minuten muss zwischen den Messungen liegen und zwischen der fünften und sechsten Messung eines Tages mindestens drei Stunden. Erst dadurch erhält man ein Messprotokoll. Mit diesem Aufwand soll festgestellt werden, dass der oder die Verbraucher:in sich ernsthaft mit der Internetverbindung auseinandersetzt.
Wenn durch diese Messungen herauskommt, dass die Leistung geringer ist als vertraglich zugesichert, können Kund:innen das Messprotokoll für einen Rechtsanspruch nutzen, um die Monatszahlung zu senken.
Wie hoch ist der Minderungsanspruch?
Die Messprotokolle geben nicht an, wie hoch die Minderung sein wird, auf welche die Verbraucher:innen bei einem Defizit Anspruch haben. Dies sollen die Verbraucher:innen selbst mit ihren jeweiligen Anbietern besprechen, weil die Höhe des Anspruches nicht immer gleich ist. Die Kund:innen müssen selbst entscheiden, wie viel weniger sie zahlen möchten und müssen dies mit dem Anbieter klären, da diese häufig nur geringe Preissenkungen in Betracht ziehen.
Das Einreichen des Messprotokolls
Verbraucher:innen erhielten bisher seit der Gültigkeit des Minderungsrecht letzten Dezember knapp 15.000 Messprotokolle (Stand: Ende Februar). Wie schon zu erwarten, wurde “fast ausschließlich” festgestellt, dass das Internet die vorgegebenen Leistung nicht erfüllt und Verbraucher:innen Anspruch auf eine geringere Monatszahlung haben. Die Messprotokolle angefangen, aber nicht beendet, haben dreimal so viele Verbraucher. Warum diese die Messung nicht beendet haben, bleibt bisher noch unklar. Netzagentur-Chef Klaus Müller sagte, man freue sich, dass das Messtool "breitbandmessung.de" gut angenommen werde. Auch Verbraucherschützer sind zufrieden mit den Zahlen, zumal der Aufwand relativ hoch sei und man geht davon aus, dass es steigende Nutzungszahlen geben wird. Die Zahl von Verbraucher:innen, die sich in Beratungsstellen zu diesem Thema informieren, steigt ebenfalls stetig an.
Reaktion der Internetanbieter
Die Internetanbieter selbst melden, dass sie relativ wenige Messprotokolle von Kund:innen erhalten. Ein Sprecher der Deutschen Telekom redet von durchschnittlich zehn pro Tag, Vodafone will keine Zahlen veröffentlichen. Telekom sagt, dass sie in jedem Fall nach einer “kulanten Lösung” suchen. Mehr Transparenz wäre beim Minderungsanspruch wünschenswert und diese Transparenz wird es bei weiterer Nutzung bald durch regen Austausch der Verbraucher:innen geben. Aber auch die Bundesnetzagentur steht im Dialog mit der Branche, um vereinfachte Entschädigungsmodelle erstellen zu können.
Fazit
Wenn Sie also das Gefühl haben, dass Ihr Internet langsamer ist, als es sein sollte, nutzen Sie die App “breitbandmessung.de”, um die Daten zu dokumentieren und ein Messprotokoll zu erhalten. In vielen Fällen ist das Internet schlechter als vertraglich vereinbart und Sie haben einen Minderungsanspruch. Mit geringem Aufwand können Sie also bares Geld sparen, weil Sie Anspruch auf niedrigere Bezahlung für Ihren Internetvertrag haben. Ansonsten können Sie auch immer ihren DSL-Anbieter wechseln. Nutzen Sie dafür gerne unseren DSL-Rechner.