Umzug in eine Mietwohnungen - was gibt es zu beachten?

Bei einem Umzug gibt es viel zu beachten und das nicht nur in Bezug auf den Strom- und Gasanbieterwechsel. Gerade auf Haustierbesitzer warten zusätzliche Herausforderungen, denn wie genau sehen eigentlich die Bestimmungen für die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen aus?

Haustiere in der Mietwohnung – was Vermieter verbieten dürfen und was nicht

Immer wieder sind Haustiere der Grund, warum Nachbarn in einen Streit geraten. Aber häufig gibt es auch zwischen Mietern und Vermietern unterschiedliche Ansichten und Wünsche über die Tierhaltung in einer Mietwohnung. Wer ein Haustier besitzt oder sich überlegt eines anzuschaffen und in eine Mietwohnung ziehen möchte, stellt sich natürlich die Frage, ob das geliebte Tier überhaupt erwünscht ist. In der Beschreibung von Mietwohnungen wird in den meisten Fällen darauf hingewiesen, ob ein Haustier in der jeweiligen Wohnung gehalten werden darf oder nicht.Dabei wissen viele Mieter gar nicht, dass die Haustierhaltung grundsätzlich erlaubt ist, auch wenn der Vermieter eine Abneigung gegen die vierbeinigen Mitbewohner zeigt.

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Katzen und Hunde dürfen mit einziehen

Bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen hat der Vermieter seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes von 2013 kaum noch Mitspracherecht. In dem Urteil wurde bestätigt, dass ein Verbot der Haustierhaltung im Mietvertrag nicht rechtmäßig ist. Wenn ein solches Verbot dennoch schriftlich im Vertrag festgehalten ist, dann darf theoretisch der ganze Vertrag als ungültig betrachtet werden. Trotzdem sollten sich Mieter an gewisse Regeln halten, was die Haltung von Hunden oder Katzen angeht.

Ein Hund, der ständig und laut bellt, den Hausflur als Toilette benutzt oder Sachschäden verursacht, könnte Probleme mit den Nachbarn und demzufolge auch mit dem Vermieter verursachen. Allerdings übernimmt die Haftpflichtversicherung des Mieters überwiegend die Kosten eines Mietschadens. Die Mietkaution erhöht sich durch die Haustiere nicht. Nach einem Umzug in eine neue Gemeinde, dürfen Hundehalter nicht vergessen, ihr Haustier anzumelden. Die Frist beträgt etwa zwei Wochen. Danach kann das Einleben mit dem tierischen Mitbewohner in der neuen Wohnung richtig beginnen.

Kleine Tiere müssen nicht angekündigt werden

Wer Kleintiere, wie Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen oder andere in Käfigen oder Aquarien lebende Tiere mit in die Mietwohnung nehmen möchte, der darf das, ohne den Vermieter vorher darüber zu informieren. Gründe dafür sind unter anderem, dass die kleinen Tiere kaum Geräusche von sich geben, das Haus nicht verlassen und somit keine Nachbarn belästigen können.

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Trotzdem ist die Befürchtung vieler Vermieter weiterhin präsent, dass Haustiere doch Probleme bereiten könnten. Um gar nicht erst in eine solch unangenehme Situation zu geraten, untersagen sie vorsorglich die Tierhaltung. Die Unwissenheit vieler Mieter ist für die Vermieter von Vorteil, da sich so nur die gewünschten haustierlosen Mieter bewerben.

Hat der Vermieter überhaupt ein Mitspracherecht?

Der Vermieter darf erst dann ein Haustierverbot in Erwägung ziehen, wenn zum Beispiel die oben genannten Gründe regelmäßig auftreten, ein Tier andere Hausbewohner angreift oder freigängige Tiere die Gesundheit von Allergikern im Haus belasten. Bei exotischen oder gefährlichen bzw. giftigen Tieren darf der Vermieter komplett selbst entscheiden, ob diese in der Mietwohnung leben dürfen oder nicht. Wenn es sich um ungiftige Insekten oder Schlangen handelt, darf die Haltung nicht verboten werden.

Haltung im Mietvertrag erlauben lassen

Die Mitnahme von Haustieren in eine Mietwohnung ist zwar gesetzlich erlaubt, allerdings ist es dennoch ratsam, den Einzug mit einem Tier anzukündigen.

Der Vermieter darf im Mietvertrag die Haustierhaltung nicht untersagen, allerdings darf er darauf hinweisen, dass er vorher gefragt bzw. informiert werden möchte, wenn ein Mieter bestimmte Haustiere mit in die Wohnung nehmen möchte. Idealerweise lassen sie sich die Haltung von Haustieren auch schriftlich im Mietvertrag erlauben, wenn sie sich nach dem Einzug für die Haltung eines Haustiers entscheiden.

Will der Vermieter das jeweilige Haustier nicht mit einziehen lassen, muss er dies aussagekräftig begründen. Gibt es einen potenziellen Mieter, der eine Schlange besitzt und einen, der eine Katze hat, kann der Vermieter durchaus selbst entscheiden, welches Tier er lieber in der Wohnung haben möchte. Auf den Seiten des Deutschen Mieterbunds sind einige interessante Gerichtsurteile zum Thema Hundehaltung in der Mietwohnung zu finden.

Kleintierzucht darf untersagt werden

Das Gesetz geht von einer normalen Haustierhaltung aus. Das bedeutet, dass nicht unnormal viele Tiere mit einziehen dürfen. Dabei geht es nicht darum, ob ein oder drei Hamster gehalten werden dürfen, sondern darum, dass es dem Mieter untersagt ist eine Kleintierzucht in seiner Wohnung zu betreiben. Generell gibt es kein allgemeines Gesetz, wie groß die Wohnung für die jeweilige Anzahl an Tieren sein muss. Dennoch könnte es vorkommen, dass durch eine große Anzahl an Haustieren die Sauberkeit vernachlässigt wird und dies zu einer Beschwerde wegen Geruchsbelästigung führt.

Der richtige Wohnsitz für tierische Mitbewohner

Um Ärger mit Nachbarn oder dem Vermieter zu vermeiden, sollte vor einem Umzug genau geplant werden, welche Wohnung eine artgerechte Haltung für das jeweilige Tier zulässt. Wer schon Haustiere hat, sollte die neue Wohnung den Vorlieben seines Vierbeiners anpassen. Des Weiteren kann im Vorhinein nach Wohnungen Ausschau gehalten werden, wo bereits in der Beschreibung steht, dass Haustiere erlaubt sind.