Die Strom- und Gaspreise steigen weiterhin an. Für die Verbraucher:innen kann es dementsprechend sinnvoller sein, den Strom mit einer PV-Anlage selbst zu erzeugen. Hier kann man individuell entscheiden, ob man den erzeugten Strom selbst verbraucht oder ihn ins öffentliche Stromnetz einspeist. Normalerweise lohnt es sich mehr, den erzeugten Strom selbst zu nutzen, nun sollen Betreiber:innen neuer Anlagen jedoch sogar doppelt so viel Geld erhalten, wenn sie den Strom komplett einspeisen.
Wieso Solarenergie?
Immer mehr Menschen in Deutschland werden durch PV-Anlagen zu ihren eigenen Energieversorgern. Die häufigsten Gründe für diese Entscheidung sind, dass PV-Anlagen eine sehr gute Ökobilanz haben und während ihrer Nutzung keinerlei Emissionen ausstoßen, sowie der Aspekt des Geld sparens. Auch die Unabhängigkeit vom Energieversorger ist ein Pluspunkt. Momentan können Stromkosten von mehr als 40 Cent pro kWh gespart werden.
Bisherige Einspeisevergütung
Die zwei Möglichkeiten der Nutzung von Solarenergie sind der Eigenverbrauch sowie die Einspeisung ins öffentliche Netz. Letzteres ist in den letzten Jahren immer weniger lukrativ geworden, da man vergleichsweise wenig Geld für seinen eingespeisten Strom erhalten hat. Bisher hat man für diesen eine Einspeisevergütung vom Energieversorger erhalten, welche 20 Jahre zu einem gleichbleibenden Satz erfolgt. Dieser Zuschuss ist jedoch konstant gesunken und liegt mittlerweile bei knapp 7 Cent pro Kilowattstunde. Das sind 30% weniger als in 2020.
Reform des EEG
Im April 2022 entschied der Bundestag die Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022. Nun hat das Bundeskabinett einen neuen Gesetzentwurf für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Für Hauseigentümer:innen ist die wichtigste Veränderung, dass es zwei unterschiedliche Tarife für die Einspeisung geben wird.
1. Tarif: Modell Volleinspeiser
Wird der erzeugte Strom komplett an den Netzbetreiber verkauft und nicht zum Eigengebrauch genutzt, erhalten die Anlagenbetreiber bis zu 13,4 Cent pro kWh. Dies gilt im Jahr der Inbetriebnahme plus 20 Folgejahren - diese Regelung galt bisher auch.
Eigentümer:innen müssen dem Netzbetreiber allerdings rechtzeitig mitteilen, dass sie den Strom komplett einspeisen werden. Im Startjahr muss dies vor der Inbetriebnahme sein und für die folgenden Kalenderjahre muss es bis zum 1. Dezember des Vorjahres kommuniziert werden.
2. Tarif: Modell Eigenverbrauch
Wenn der erzeugte Strom zum Teil selbst genutzt und zum Teil eingespeist wird, verändert sich wenig. Die Betreiber:innen erhalten vom Netzbetreiber maximal 6,53 Cent pro kWh. Das entspricht der Vergütung für Anlagen, die diesen April in Betrieb genommen wurden. Neu hier ist, dass die Vergütungssätze erst wieder für Anlagen gesenkt werden, die im Februar 2024 in Betrieb gehen. Ab März 2024 sollen die Sätze dann im Halbjahres-Rhythmus um jeweils 1% sinken.
Warum nun zwei Tarife?
Die Frage, die man sich jetzt natürlich stellen kann, ist, warum man mehr Geld bekommt, wenn man den Strom nicht selbst nutzt. Diese Regelung soll den Ausbau größerer Anlagen anstoßen. Bei Anlagen mit einer Leistung von um die 15 Kilowatt können die meisten Haushalte nicht mehr als 10-15% des Solarstromes selbst verbrauchen. Ohne passenden Speicher lohnen sich größere Anlagen also nicht. Die doppelte Vergütung für die Volleinspeisung soll jetzt dafür sorgen, dass diese attraktiver werden und noch mehr Strom durch Solarenergie geschaffen wird.
Der Gesetzentwurf stößt allerdings auch auf Kritik. “Der anteilige Eigenverbrauch von Solarstrom zählt zu den wichtigsten Investitionsgründen von privaten und gewerblichen Verbrauchern zur Errichtung von Solardächern”, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar. Die neuen Voraussetzungen schränken so beispielsweise alle Ansätze, den Solarstrom für das Laden von Elektroautos und die Wärmeversorgung zu nutzen, ein.
Was sollte man nun überlegen?
Überlegen Sie also momentan eine Solaranlage zu erwerben, müssen Sie sich für einen dieser Tarife entscheiden - oder Sie nutzen den gesamten Strom selbst und speisen nichts ins öffentliche Stromnetz ein.
Die Frage, die vielen dabei zuerst in den Kopf schießt, ist, was günstiger ist. Dies hängt vom Strompreis, der Anlagengröße und dem möglichen Eigenverbrauchsanteil ab. Generell gilt: Mit der Größe der Anlage sinkt der Anteil des Solarstroms, der vor Ort selbst verbraucht werden kann.