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Anbieterwechsel: Strom als Mieter

Sie möchten den Stromanbieter wechseln, aber Sie sind sich nicht sicher, ob Sie das in Ihrer Mietsituation dürfen? WechselJetzt.de listet im Folgenden alle möglichen Szenarien und Regelungen für Sie auf und erklärt, wann ein Wechsel möglich ist und wann nicht. Dieser Beitrag bietet Ihnen die passende Grundlage für die wichtigsten Fragen rund um den Anbieterwechsel.

 

So wechseln Sie als Mieter ganz einfach:

Vergleichen Sie mit unserem Stromrechner ganz einfach alle Tarife und suchen Sie den für Sie passenden aus. Wenn Sie zur Energiewende beitragen möchten, können Sie auf unserer Seite auch Ökostromtarife vergleichen (hier ist die Stromerzeugung grün oder der CO2-Ausstoß wird kompensiert). Sie können verschiedene Kombinationen wählen, der Strompreis, den man insgesamt bezahlt, unterscheidet sich zum einen bei den Cent pro Kilowattstunde und zum anderen bei der Grundgebühr. Der gleiche Stromversorger kann also auch verschiedene Tarife anbieten. Wenn Sie regulär wechseln, kann der neue Stromanbieter den alten Vertrag für Sie kündigen. Sollten Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, so müssen Sie die Kündigung von Ihrem Stromtarif selbst übernehmen. So finden Menschen ohne großen Aufwand den besten Weg zu einem passenden Tarif. Für den Wechsel selbst brauchen Sie nur Ihren Stromverbrauch, Ihre Adressdaten, die Kundennummer Ihres aktuellen Anbieters und Ihre Zählernummer/MaLo-ID. 

 

Können Sie als Mieter wechseln?

Um den Stromvertrag wechseln zu können, gilt die Voraussetzung, einen eigenen Anschluss ans Stromnetz mit separaten Stromzähler zu haben. Außerdem ist auch wichtig, ob Informationen über den Stromversorger im Mietvertrag festgehalten sind. 

 

Ein eigener, Ihrer Wohnung eindeutig zugeordneter Stromzähler ist dabei in der Praxis meist sehr wichtig. In den meisten Häusern und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie in anderen Wohngebäuden ist dies auch der Fall. Dies ist relevant, um den Anbieter wechseln zu können, denn nur so kann eine Abrechnung für den Stromverbrauch erstellt werden. Außerdem spielt es eine Rolle, wie die Stromversorgung in Ihrem Mietvertrag oder in der tatsächlichen Abrechnung geregelt ist. In den meisten Wohnungen gibt es einen separaten Stromzähler, über den der individuelle Verbrauch erfasst wird. Das ist der Regelfall, wenn Mieter ihren Strom direkt selbst anmelden und abrechnen. Für die Stromlieferung ist dabei entscheidend, wie Zähler, Netz und Vertragspartner im Gebäude organisiert sind.

 

Gibt es dagegen keinen eindeutig Ihrer Wohnung zugeordneten Zähler oder wird der Strom zentral über den Vermieter abgerechnet, können Sie meist nicht selbst den Anbieter wechseln. In diesen Fällen sind Vermieter auch nicht dazu verpflichtet, einen Stromzähler anbringen zu lassen. Doch eventuell kann so etwas unter Absprache mit dem Vermieter vereinbart werden. Wenn Sie einen genaueren Überblick über Ihren Verbrauch haben möchten, oder aber mit einer exakten Abrechnung sparen möchten, kann es sich lohnen, mit dem Vermieter etwas auszuhandeln. Jedoch müssen Sie wahrscheinlich die Kosten für Einbau und Unterhaltung des Zählers selbst übernehmen. Je nach Gebäude kommen dabei unterschiedliche Konzepte und Modelle infrage.

 

Wenn Sie schon einen eigenen Zähler haben, dann spielt auch Ihr Mietvertrag eine Rolle, denn Informationen darüber, wer der Vertragspartner des Stromversorgers ist, bestimmen, wer wechseln kann. In den meisten Fällen ist der Mieter für den Stromvertrag verantwortlich. In einigen Situationen ist dies jedoch weniger üblich, beispielsweise übernehmen Vermieter oft den Stromvertrag bei der Vermietung einzelner WG-Zimmer. Dann ist nicht der Mieter, sondern der Vermieter oder ein anderer Energieversorger der direkte Vertragspartner.

 

Mietvertrag ohne vom Vermieter abgerechneten Wohnungsstrom

Wenn Sie vertraglich dafür zuständig sind, den Energielieferanten zu organisieren, dann ist ein Wechsel problemlos möglich. In diesem Fall brauchen Sie den Vermieter normalerweise weder zu informieren noch um Erlaubnis zu fragen. Das hat Vorteile, weil Sie Tarife, Preise und Vertragslaufzeiten selbst vergleichen können.

 

Mietvertrag mit über den Vermieter abgerechneten Strom

Wenn Sie selbst nicht direkt als Vertragspartner gelten, dann können Sie den Stromanbieter nicht selbst wechseln. In solchen Fällen zahlt der Vermieter die Energie und legt die Kosten je nach Vertragsgestaltung auf Sie um. Dann können Sie Ihren Vermieter höchstens auf günstigere Tarife hinweisen, selbst aber keinen Anbieterwechsel veranlassen. Ein Blick auf die Stromrechnung oder die Nebenkostenabrechnung kann trotzdem helfen, Einsparpotenziale zu erkennen.

 

Untermiete

Eine Situation, in der es oft etwas unklar ist, wie die Energieversorgung geregelt ist, ist, wenn Sie zur Untermiete wohnen. Entscheidend ist auch hier, wer den Stromvertrag tatsächlich abgeschlossen hat. Sie können regulär wechseln, wenn Sie als Untermieter selbst Vertragspartner des Stromanbieters sind. Läuft der Vertrag dagegen auf den Eigentümer oder auf den Hauptmieter, können nur diese Personen einen Wechsel durchführen. Gerade hier zeigen sich oft unterschiedliche Modelle der Versorgung.

 

Noch Wichtig beim Stromwechsel als Mieter:

Bei einem Mieterwechsel endet der Stromvertrag nicht automatisch, denn wenn der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wurde oder der Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wurde. Dann kann es sein, dass für ehemalige Bewohner auch weiterhin Stromkosten anfallen, beispielsweise während eines Leerstands. Auch bei einem Mieterwechsel ist es wichtig, dass der Vertrag des vorigen Mieters rechtzeitig gekündigt wird. Der Zählerstand muss ebenfalls notiert werden, sodass keine Stromkosten unnötig bezahlt werden müssen. Besonders wichtig: Seit Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen beim Strom grundsätzlich nicht mehr möglich. Deshalb sollten Einzug, Auszug und Anbieterwechsel immer rechtzeitig vor dem gewünschten Termin gemeldet werden. Zu diesen Neuerungen kommt, dass in manchen Gebäuden inzwischen auch PV-Strom eine Rolle spielt, etwa wenn zusätzlich moderne Konzepte für die Versorgung genutzt werden.