Wer den Strom- oder Gasanbieter wechseln möchte, muss sich bewusst sein, dass der neue Anbieter vor Vertragsabschluss eine Schufa-Auskunft einholt. Möchten Sie beispielsweise einen Vertrag mit einem neuen Strom- oder Gasanbieter abschließen, kann dieser bei der Schufa eine Bonitätsprüfung durchführen lassen. Dabei wird die Schufa keinesfalls private Details preisgeben, wie z. B. Ihr Einkommen, Ihren Familienstand oder Ihren Beruf. Die Schufa ist als Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung lediglich dazu da, den Unternehmen eine Sicherheit zu geben, dass Sie als Kunde geschäftsfähig sind. Die Schufa gibt somit nur kreditrelevante Informationen wie Kontoeröffnungen oder laufende Kredite weiter, um die Unternehmen bei ihren Entscheidungen zu unterstützen.
Schufa speichert nicht nur negative Informationen
Bei der Schufa werden nicht nur negative Informationen weitergegeben – in ca. 91 % aller Fälle sind ausschließlich positive Informationen, wie ein rechtzeitig zurückgezahlter Kredit oder ein finanziertes Auto, gespeichert. Die Schufa liefert lediglich solche Informationen, welche dem anfragenden Unternehmen bei der Entscheidung helfen soll, ob ein geschäftlicher Vertrag mit der jeweiligen Person abgeschlossen werden soll.
Stromvertrag mit negativem Schufaeintrag
Ihr Grundversorger ist dazu verpflichtet, jeden Bürger in Deutschland mit Strom und Gas zu versorgen. Hierzu gehören auch zahlungsunfähige Kunden. Selbst wenn Sie einen negativen Schufa-Eintrag haben, werden Sie dennoch von Ihrem Grundversorger mit Strom oder Gas versorgt. Allerdings ist der Grundversorger meist teurer, so dass sich ein Wechsel zu alternativen Anbietern in den meisten Fällen lohnt. Erfahren Sie hier mehr über den Wechsel mit negativem Schufa-Eintrag.