Ca. 32% des Strompreises sind “Steuern, Abgaben und Umlagen”. Doch was heißt das eigentlich? Die Stromsteuer ist Teil des Energiesteuergesetzes, das die Industrie und Privatpersonen zu einer umweltfreundlichen Nutzung von Energie bewegen soll. Die Stromsteuer ist im Stromsteuergesetz festgehalten. Wie die Stromsteuer funktioniert, welche Voraussetzungen es für sie gibt und wie Sie selbst eine Stromsteuererklärung einreichen, erfahren Sie im folgenden WechselJetzt.de Beitrag.
Stromsteuer: Eine Definition
Am 1. April 1999 wurde mit einer Steuerreform die Stromsteuer eingeführt. Die Stromsteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer, die auf elektrischen Strom erhoben wird. Mit der Stromsteuer wird also der Verbrauch von elektrischem Strom innerhalb des deutschen Steuergebietes besteuert. Das deutsche Steuergebiet umfasst das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (ausschließlich dem Gebiet Büsing und der Insel Helgoland). Diese Steuer ist eine Verbrauchsteuer und basiert auf EU-Richtlinien und dem deutschen Stromsteuergesetz.
Die Stromsteuer fällt unter die Maßnahmen, die als Ökosteuer bezeichnet werden, denn die Stromsteuer soll, wie andere Teile der ökologischen Steuerreform, den Energieverbrauch zugunsten des Umweltschutzes beeinflussen. In der ökologischen Steuerreform sind verschiedene umweltschädigende Technologien höher versteuert und klimaeffiziente Möglichkeiten vergünstigt.
In einem Jahr bringt die Stromsteuer etwa 7 Milliarden Euro ein. Ein Großteil dieser Steuereinnahmen wird nicht, wie im ersten Moment erwartet, zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen genutzt, sondern zur Bezuschussung der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet.
Die Stromsteuer und der Verbraucher
Doch wie wird die Stromsteuer eigentlich erhoben? Die Stromsteuer wird immer dann erhoben, wenn ein Verbraucher Strom aus dem Stromnetz bezieht. Das schließt auch Eigenerzeuger ein, die mehr als zwei Megawatt produzieren. Auch sie müssen die Stromsteuer zahlen, wenn sie den selbst erzeugten Strom entnehmen. Jedoch gibt es hier auch Ausnahmen und spezielle Einzelregelungen. Es handelt sich bei der Stromsteuer um eine sogenannte Selbstveranlagungssteuer, das bedeutet, dass der Steuerschuldner selbst die Steuer berechnen muss und diese dann in einer Steuererklärung abzugeben hat. Der Regelsteuersatz der Stromsteuer beträgt 20,50 €/MWh (2,05 ct/kWh). Für bestimmte Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft gelten auf Antrag deutlich reduzierte Steuersätze.
Wenn Sie keinen Strom selbst erzeugen, dann ist die Situation anders. Die Stromsteuer wird durch den Stromversorger an den Verbraucher oder die Verbraucherin als Teil des Strompreises erhoben. Wenn Sie also einen Stromvertrag abschließen, ist die Stromsteuer bereits Teil des Preises. Die Stromsteuer wird vom Zoll verwaltet.
Die Stromsteuer nicht zahlen?
Es gibt auch Gründe, warum die Stromsteuer nicht gezahlt werden muss, oder rückerstattet werden kann. Wenn die Stromsteuer gar nicht erst erhoben wird, ist die Verwendung des Stroms steuerbefreit. Eine Rückerstattung muss beim Hauptzollamt per Antrag erfragt werden. In Fällen, bei welchen es möglich ist Teile oder alles der Stromsteuer wieder erstattet zu bekommen, sind:
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Produzierendes Gewerbe
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Land- und Forstwirtschaft
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Erneuerbare Energien
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Strom für die Stromproduktion
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Stromanlagen, die weniger als zwei Megawatt produzieren
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Strom aus Notstromaggregaten
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Auf Schiffen oder in Flugzeugen erzeugter Strom, welcher direkt wieder verbraucht wird
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Spitzenausgleich
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Andere energieintensive Herstellungsprozesse (Zement, Glas, Metall, chemische Reduktionsverfahren)
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Umweltfreundlicher ÖPNV (Bus und Bahn)
Warum gibt es die Stromsteuer?
Die Stromsteuer wurde 1999 im Rahmen der ökologischen Steuerreform eingeführt. Sie soll zum einen den Energieverbrauch und die damit verbundenen Emissionen verteuern und so zu einem ressourcenschonenden Verhalten beitragen. Zum anderen sollten die Einnahmen dazu beitragen, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu senken.
Für Strom aus erneuerbaren Energieträgern (z. B. Sonnenenergie, Windkraft, Wasserkraft bis 10 MW, Erdwärme, Deponiegas, Klärgas und Biomasse) sieht das Stromsteuergesetz unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen vor, etwa bei Eigenverbrauch am Ort der Erzeugung oder in speziellen Grünstromnetzen. Nicht jeder Strom aus erneuerbaren Energien ist also automatisch stromsteuerfrei.
Die Einnahmen aus der Stromsteuer fließen in den Bundeshaushalt und wurden im Zuge der ökologischen Steuerreform genutzt, um die Rentenversicherungsbeiträge und damit die Lohnnebenkosten zu senken.
Stromsteuer berechnen und in der Steuererklärung angeben
Wann müssen Sie die Stromsteuer anmelden?
Allgemein müssen Sie die Stromsteuer anmelden, wenn Sie im Sinne des Gesetzes als Steuerschuldner gelten. Im Folgenden finden Sie einige Szenarien, in denen Sie als Steuerschuldner gelten.
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Sie sind Stromversorger und liefern elektrischen Strom an Verbraucher, die diesen aus dem Versorgungsnetz entnehmen.
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Sie sind Stromversorger und haben Strom aus dem Versorgungsnetz genommen, um diesen selbst zu verbrauchen.
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Sie sind Eigenerzeuger und haben Strom für den Eigenbedarf erzeugt, außerdem
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Sie sind Letztverbraucher und beziehen Strom außerhalb des deutschen Steuergebiets und haben keinen Vertrag mit einem deutschen Stromversorger.
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Sie haben widerrechtlich elektrischen Strom aus dem deutschen Versorgungsnetz entnommen, ohne Kenntnis der Netzbetreiber und Stromversorger.

Wenn Sie die Stromsteuer bezahlen müssen, so sollte eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt abgegeben werden. In dieser müssen Sie selbst die Steuer berechnen und angeben. Dies nennt sich dann eine Steueranmeldung. Sie müssen die Stromsteuer unaufgefordert und fristgerecht entrichten, ansonsten ist mit Mahnungsgebühren zu rechnen.
Die zuständige Stelle für die Steuererklärung ist das jeweilige Hauptzollamt, in dessen Bezirk sich Ihr Unternehmen befindet oder in welchem Sie wohnen. Wenn Ihr Unternehmen oder Sie selbst im Ausland residieren, ist derjenige Bezirk zuständig, in welchem Sie erstmals steuerlich in Erscheinung getreten sind.
Hier können Sie Ihre Hauptzolldienststelle je nach Anliegen finden.
Für Ihre Steuererklärung brauchen Sie das Formular 1400. Des Weiteren sollten Sie als Stromschuldner weitere Aufzeichnungen über die Strommengen und deren Entnahme vorsorglich bereit halten, um diese bei einer eventuellen Prüfung vorlegen zu können.
Die Steuererklärung können Sie schriftlich per Post senden, Sie müssen nicht persönlich erscheinen.
Wie melde ich die Stromsteuer an?
Die Stromsteueranmeldung ist gebührenfrei. Wenn Sie Steuerschuldner sind (z. B. als Stromversorger oder bestimmter Eigenerzeuger), müssen Sie die Stromsteuer beim zuständigen Hauptzollamt anmelden. Dafür verwenden Sie den amtlichen Vordruck „Stromsteueranmeldung und/oder Anmeldung der steuerfreien Strommengen“ (Formular 1400), entweder online über das Zoll-Portal oder in Papierform per Post.
1. Schritt
Zum Einreichen der Steuererklärung müssen Sie entweder den amtlich vorgegebenen Vordruck verwenden oder das Verfahren des Online-Portals verwenden. Rufen Sie die Internetseite des deutschen Zolls auf und suchen Sie dort nach dem Formular “Stromsteueranmeldung und/oder Anmeldung der steuerfreien Strommengen” (auch Formular 1400 genannt). Dieses Formular können Sie an Ihrem Computer ausfüllen.
2. Schritt
Das vollständig ausgefüllte Formular müssen Sie ausdrucken und gegebenenfalls andere erforderliche Unterlagen beifügen. Sollten Sie das Formular über das Online-Portal ausgefüllt haben, müssen Sie es abschicken und gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen hochladen.
3. Schritt
Wenn Sie die Anmeldung schriftlich machen, müssen Sie nun unterschreiben und das Formular bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt einreichen. Dann wird Ihr Antrag geprüft. Es wird Ihnen ein Bescheid zugesandt, falls Berechnungen falsch oder unklar erscheinen.
4. Schritt
Den errechneten Betrag, beziehungsweise den vom Hauptzollamt korrigierten Betrag, müssen Sie nun fristgemäß bezahlen.
Die Fristen, die beachtet werden müssen, unterscheiden sich je nach jährlicher oder monatlicher Anmeldung.
Bei einer jährlichen Stromsteueranmeldung muss diese bis zum 31. Mai des Jahres abgegeben werden, das auf das Jahr der Stromsteuerentstehung folgt. Der errechnete Betrag muss bis zum 25. Juni des Jahres bezahlt werden.
Bei monatlicher Stromsteueranmeldung müssen Sie die Steueranmeldung bis zum 15. Tag des Monats abgeben, welcher auf den Monat der Steuerentstehung folgt. Die Bezahlung des Betrags muss bis zum 25. Tag desselben Monats geschehen.
Bei widerrechtlicher oder zweckwidriger Stromentnahme muss die Steueranmeldung sofort geschehen, ebenso ist der errechnete Betrag sofort zu bezahlen.
Fazit: Stromsteuer
Die Stromsteuer ist eine Steuer, die auf den verbrauchten Strom erhoben wird. Sie ist ein Anreiz für umweltfreundlichere Energienutzung und finanziert zusätzlich die deutsche Rentenkasse. Diese ganze Prozedur betrifft nur den Steuerschuldner (meist Stromversorger oder bestimmte Eigenerzeuger / Sonderfälle). Normale Privatkund:innen mit einem Standard-Stromvertrag müssen keine Stromsteueranmeldung abgeben, weil ihr Versorger die Steuer anmeldet und über die Rechnung weiterreicht. In einigen Fällen müssen Sie die Stromsteuer jedoch eigenständig berechnen und bezahlen. Dies muss dann über das Hauptzollamt gemeldet werden.