Wie entstehen Strompreise?

Die Zusammensetzung der Strompreise an der Strombörse ist komplex und meist für Endverbraucher:innen nicht leicht überschaubar. Wie entsteht der Strompreis? Und woraus setzt er sich zusammen? WechselJetzt.de erklärt Ihnen, woraus der Strompreis besteht.

Zusammensetzung des Strompreises

Strompreis

Die Zusammensetzung gilt für einen Strompreis von 34,6 Cent pro kWh bei einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh. Der Strompreis an der Börse, setzt sich hauptsächlich aus drei Kostenquellen zusammen: Energielieferung (Erzeugung, Service und Vertrieb), Beiträge für Netznutzung und Beiträge zu staatlichen Abgaben (Netzentgelte) und Steuern, Abgaben und Umlagen. Während die Beiträge zu Netzentgelten und staatlichen Abgaben nicht vom Stromversorger beeinflussbar und somit fix sind, sind die Kosten von Stromerzeugung, Transport und Vertrieb vom Stromversorger selbst festgelegt. Der Strompreis setzt sich zu 49% aus der Energielieferung, 22% aus den Beiträgen zur Netznutzung und zu 29% aus Beiträgen zu Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen.

Die EEG-Umlage existiert seit dem 1.07.2022 nicht mehr und diese Kosten werden nun vom Bund übernommen. Der Strom, der in Deutschland erzeugt wird, fällt unter die Zuständigkeit der European Energy Exchange (EEX), dies ist die führende Strombörse in Europa.

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Abgaben, Steuern und Umlagen (29%)

In den folgenden Paragraphen finden Sie eine kurze Übersicht über Abgaben, Steuern und Umlagen, die den Strompreis beeinflussen.

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EEG-Umlage

Die EEG Umlage existiert seit Juli 2022 nicht mehr. Sie ist keine staatliche Abgabe mehr, doch bevor sie 2022 abgeschafft wurde, war die EEG-Umlage neben der Mehrwertsteuer die größte staatliche Abgabe. Einst war die EEG-Umlage für den Ausbau erneuerbarer Energien gedacht. Die Förderung und der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen soll nun anderweitig finanziert werden. Trotz Abschaffung der EEG-Umlage wird weiterhin jede und jeder, der oder die Energie aus erneuerbaren Energien ins Netz einspeist, mit einer festen Vergütung belohnt.

Das Ziel der Bundesregierung beinhaltet, dass zum Jahr 2045 die Treibhausgasneutralität erreicht wird. Bis 2030 sollen bereits 80% der Energie in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen. Bisher übertraf die Bundesregierung ihre Ziele, da angestrebt war, dass im Jahr 2020 insgesamt 35% aller Energien bereits regenerativ hergestellt wurden. Tatsächlich betrug der Anteil erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung in Deutschland im Durchschnitt 45,3%, was das Ziel der Bundesregierung deutlich übertraf. Im Jahr 2022 stieg der Anteil auf 46,7%. 

Wie bereits erwähnt, entfällt seit dem 01.07.2022 die EEG-Umlage, wodurch die Verbraucher:innen finanziell entlastet werden. Die Kosten der EEG-Umlage werden von nun an vom Bund übernommen. Die Finanzierung geschieht mit Hilfe des Energie- und Klimafonds (EKF), welcher unter anderem auch dafür genutzt wird, erneuerbare Energien zu fördern. Diese Preissenkung macht sich zunächst in den monatlichen Abschlägen nicht bemerkbar, da diese in der Jahresabrechnung eingerechnet wird. Die Jahresabrechnung fasst Ihren Jahresverbrauch am Ende eines Tarifvertrags für Sie zusammen.

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§19-Umlage

Die Paragraph 19-Umlage, die zum Ausgleich für stromintensive Unternehmen eingeführt wurde, ist ein staatlicher Kostenpunkt. Betriebe mit einem Verbrauch von 10 Gigawattstunden pro Jahr und mehr als 7000 Stunden jährlicher Entnahme aus dem Stromnetz haben die Möglichkeit, sich von der Zahlung von Netzgebühren befreien zu lassen. Diese werden mit der §19-Umlage und daher mit der Zahlung des Endverbrauchers wieder ausgeglichen. Die Kosten für diese Umlage steigen in jedem Jahr prozentual zur Inflation leicht an.

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KWK-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)

Die KWK-Umlage ist ein Gesetz, das zur Modernisierung, der Erhaltung und dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) dient. KWK-Anlagen sind Anlagen, die Strom und Wärme zur gleichen Zeit produzieren.

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Stromsteuer

Dies ist eine Regelung zur Besteuerung des Strompreises und macht insgesamt 5,9% des Strompreises aus. Die Stromsteuer wurde 1999 zum Einstieg in die ökologische Steuerreform eingeführt. Dabei wird die komplette Menge Strom versteuert, die in Deutschland verbraucht wird, auch wenn der Strom im Ausland produziert wurde. Eine Mehrwertsteuer von 16 % wird zusätzlich auf jede gelieferte Kilowattstunde gerechnet.

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Konzessionsabgabe

Dies ist eine Regelung zur Besteuerung des Strompreises und macht insgesamt 5,9% des Strompreises aus. Die Stromsteuer wurde 1999 zum Einstieg in die ökologische Steuerreform eingeführt. Dabei wird die komplette Menge Strom versteuert, die in Deutschland verbraucht wird, auch wenn der Strom im Ausland produziert wurde. Eine Mehrwertsteuer von 16 % wird zusätzlich auf jede gelieferte Kilowattstunde gerechnet.

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Offshore Umlage

Ein Teil der Umlagen macht die Offshore-Netzumlage aus, die im Jahr 2022 für nicht privilegierte Letztverbraucher auf 0,378 Cent pro kWh ansteigt. Sie dient dem Ausbau der Windenergie in Deutschland und trägt somit auch zu mehr Strom aus erneuerbaren Energien bei. Ein Umstieg auf erneuerbare Energien wird langfristig die Preise senken, da die Unabhängigkeit von Russland durch die Energiewende gefördert wird.

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Netzentgelte (22%)

 

Als regulierte Netzentgelte wird der Teil des Strompreises bezeichnet, den die Netzbetreiber für ihre Nutzung der Stromnetze und Messeinrichtung bezahlen müssen. Die Bundesnetzagentur regelt den Netzzugang und die Netzentgelte. Die Bundesnetzagentur ist die offizielle Behörde für Energie (Gas und Strom) und Telekommunikation in Deutschland.

Ihre Netzkosten werden generell in der Winterzeit ermittelt, da in dieser Zeit die Jahreshöchstlast gemessen wird. Die Strompreise sind also am höchsten im Winter. Die Agentur überprüft und genehmigt die Netzentgelte und reguliert damit die entsprechenden Strompreise. Netzentgelte sind die "Gebühren", welche die Netzbetreiber den Stromanbietern für die Durchleitung von Strom in Rechnung stellen. Je nach Wohnort schwanken die vom Staat regulierten Netzentgelte, weil Leitungen und Kabel schwerer oder leichter in verschiedene Gebiete verlegt und in Stand gehalten werden können.

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Stromerzeugung, Transport und Vertrieb (49%)

 

Einer der Preisbestandteile sind die Kosten für Einkauf, Vertrieb und Service. Dieser Preisbestandteil ist mit 49% der größte Teil des Strompreis pro Kilowattstunde. Der Einkaufspreis ist stark abhängig vom Markt und der aktuellen Wettbewerbssituation. Auch die Fülle der Gasspeicher hat viel Einfluss auf den Strompreis. Strom wird von Anbietern an der Börse eingekauft und durch Stromanbieter dann an Haushalte vermarktet. Dieser Bestandteil der Strompreise unterlag in den letzten Jahren einem enormen Preisanstieg.

Der Anteil für Erzeugung, Transport und Vertrieb ist vom Markt abhängig, also zum Beispiel von der Beschaffung von Rohstoffen und von den Produktionskosten. Der Strompreis kann deshalb von Netzbetreibern selbst festgelegt werden. Daher kann dieser je nach Stromanbieter geringer oder höher ausfallen.

Des Weiteren bestimmen natürlich auch Verbraucher:innen den Preis, da der Strompreis sich auch nach Angebot und Nachfrage richtet. Ist demnach ein großer Bedarf an Strom, so wird der Strompreis steigen. Sollte allerdings kein großer Bedarf da sein, und daher mehr Strom zur Verfügung stehen als erwartet, senkt sich der Strompreis.

Strompreis an der Börse

Der Börsenpreis für Strom ist nicht mit dem Strompreis für Endverbraucher:innen vergleichbar. Denn Strom wird nicht nur an der Börse gehandelt. Es gibt viele Stromversorger, welche die Elektrizität, die sie erzeugen, zusätzlich verkaufen. Dies tun sie entweder selbst, oder durch spezielle Lieferverträge mit Betreibern von Kraftwerken. Die Börse bietet vielen Anbietern die Möglichkeit, sich längerfristig mit Lieferverpflichtungen Monate oder Jahre im Voraus abzusichern, diese werden auch “Futures” genannt. Dadurch werden aktuelle Steigerungen des Strompreises an der Strombörse, nicht preisgleich und nur in Etappen bei Verbraucher:innen ankommen. Zusätzlich bildet sich der Strompreis, den Verbraucher:innen bezahlen, zu einem großen Teil aus Umlagen und Steuern.

Strompreisbremse 2023

Im Jahr 2023 hat die Bundesregierung die Strompreise gedeckelt. Diese Strompreisbremse besagt, dass kein Strompreis höher als 40 Cent pro Kilowattstunde Strom sein darf. Diese Strompreisbremse gilt für 80% Ihres Verbrauchs. Für die restlichen 20% müssen Sie mit normalen Strompreisen nach Ihrem Tarif kalkulieren. Die Strompreisbremse bedeutet für Verbraucher und Verbraucherinnen, dass ein Stromvergleich sich wieder lohnt. Die Strompreise sinken und sind in jedem Falle gedeckelt. Mit einem neuen Stromtarif sichern Sie sich eine Preisgarantie und eventuell einen Bonus.

Fazit

Der Strompreis setzt sich aus drei Preisbestandteilen zusammen. Diese sind zum einen der Einkaufspreis des Stroms, dann die Steuern und Umlagen und schließlich die Netzentgelte. In diesem Jahr (2023) wird der Strompreis endlich wieder sinken, nicht zuletzt wegen der Strompreisbremse. Wie hoch sind Ihre Strompreise? Führen Sie doch auch einmal einen Stromvergleich mit unserem Stromrechner durch.

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