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Gasanbieterwechsel bei Umzug

Wenn man umzieht, ist es wichtig, die Situation der Gasversorgung rechtzeitig zu organisieren. An sich sollte dies nicht lange dauern, aber wer sich nicht kümmert, zahlt im schlimmsten Fall doppelt mit zwei Verträgen oder landet an der neuen Adresse zunächst in der meist teureren Grundversorgung. Also: einmal abklären, einen günstigen Tarif sichern oder prüfen, ob der Alttarif am neuen Wohnort fortgeführt werden kann, und dann auf den Rest des Umzugs konzentrieren.

 

Wer kann beim Umzug den Gasanbieter wechseln?

Ziehen Sie in Ihre erste eigene Wohnung? Oder sind Sie sich unsicher, ob Sie überhaupt einen neuen Energieversorger auswählen müssen, wenn Sie Ihr neues Haus beziehen? In diesem Beitrag erklärt Ihnen WechselJetzt.de alle wichtigen Informationen zum Gaswechsel beim Umzug Schritt für Schritt. 

 

An sich können die meisten Menschen bei einem Umzug den Gasanbieter wechseln. Dafür brauchen Sie nur Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch. Wenn man aktuell Gas vom Grundversorger bezieht, dann kann dieser mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Das gilt auch, wenn man nach dem Einzug zunächst automatisch in die Grundversorgung fällt, weil an der neuen Adresse Gas verbraucht wird, ohne dass bereits ein Sondervertrag abgeschlossen wurde.

 

Auch wenn man von einem Alternativanbieter Gas bezieht, gilt in vielen Fällen eine Umzugsklausel, die die Vertragssituation bei Umzügen regelt. Zusätzlich gibt es für Haushaltskund:innen bei einem Wohnsitzwechsel ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Dieses greift aber nicht automatisch in jedem Fall als freier Ausstieg aus dem Vertrag, sondern hängt davon ab, ob der bisherige Anbieter am neuen Wohnort weiterhin zu den bisherigen Bedingungen liefern kann. Wenn dies der Fall ist, muss der Vertrag weitergeführt werden und kann regulär gekündigt werden.

 

Regelung Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Das Sonderkündigungsrecht beim Umzug ist gesetzlich geregelt. Bei einem Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung können Haushaltskunden ihren Gasvertrag bei einem Wohnsitzwechsel mit einer Frist von sechs Wochen außerordentlich kündigen. Wichtig ist: Es reicht nicht nur, den Umzug beiläufig mitzuteilen. Die Kündigung beziehungsweise Umzugsmeldung sollte in Textform erfolgen und alle relevanten Angaben enthalten, insbesondere Auszugsdatum, neue Adresse, alte und neue Zählernummer sowie die Zählerstände, soweit diese bereits bekannt sind. Wir haben für Sie ein Kündigungsformular zusammengestellt, viele Anbieter haben aber auch einen Kündigungsbutton direkt auf deren Website. Alternativ ist in der Regel auch eine Kündigung per E-Mail möglich, sofern die Textform eingehalten wird.

 

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Nach der Kündigung erhalten Sie eventuell innerhalb von 2 Wochen ein Angebot zur Fortsetzung des Vertrags zu den bisherigen Bedingungen am neuen Entnahmeort. In diesem Fall wird die außerordentliche Kündigung unwirksam, weil der Anbieter am neuen Wohnort liefern kann und der Vertrag zu unveränderten Bedingungen fortgeführt wird. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie Ihren Vertrag auch in Ihrem neuen Zuhause bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter fortführen. Prüfen Sie aber genau, ob es bei dem neuen Angebot nicht doch Änderungen zu Ihrem aktuellen Vertrag gibt. Ändern sich beispielsweise Preis, Vertragslaufzeit oder andere wesentliche Vertragsbedingungen, handelt es sich nicht mehr um eine Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen.

 

Wenn Sie mehrere Haushalte zusammenlegen, oder schon ein Liefervertrag für die neue Adresse besteht, zum Beispiel über eine andere Person im Haushalt oder über den/die Vermieter:in, dann kann der Altvertrag nicht mitgenommen werden. Auch wenn an der neuen Adresse kein Gasanschluss verfügbar ist, müssen Sie den Altvertrag nicht fortführen. Dasselbe gilt in der Praxis häufig, wenn es in der neuen Wohnung keinen eigenen Gaszähler gibt und die Heizkosten stattdessen über die Nebenkosten beziehungsweise den/die Vermieter:in abgerechnet werden.

 

Wichtiges beim Gas anmelden (neue Wohnung)

Wenn Sie während des Umzugs den Gasanbieter wechseln möchten, dann haben wir die folgenden Tipps für Sie:

 

  • Bei einem Vertrag außerhalb der Grundversorgung den bisherigen Anbieter möglichst früh informieren und bei Bedarf mit 6 Wochen Frist außerordentlich kündigen.

  • Für einen neuen Gastarif idealerweise mehrere Wochen Vorlauf einplanen, damit die Belieferung an der neuen Adresse möglichst nahtlos starten kann.

  • Es kann sein, dass sich der Gasverbrauch ändert, je nach Wohnfläche, Dämmung, Effizienz und gasbetriebenen Geräten.

  • Zählerstand an alter und neuer Adresse notieren, am besten also per Foto dokumentieren oder mit Zeugen festhalten.

  • Zählernummer an alter und neuer Adresse sorgfältig prüfen. Eine falsche Zählernummer kann dazu führen, dass ein Vertrag für die falsche Wohnung abgeschlossen wird.

  • Schlussabrechnung prüfen.

  • Bei Angeboten nicht nur auf den Arbeitspreis achten, sondern auch Grundpreis, Preisgarantie, Mindestvertragslaufzeit, Bonusbedingungen und Kündigungsfrist vergleichen.

 

Es ist in jedem Fall besser, etwas zu unternehmen, denn wenn man sich gar nicht um die Kündigung des Altvertrags kümmert, zahlt man gegebenenfalls zwei Verträge oder die teure Grundversorgung. Wenn Sie Ihren alten Vertrag behalten möchten, sollten Sie Ihren aktuellen Anbieter am besten mindestens 6 Wochen vor dem Umzug informieren, sodass alles nahtlos abgerechnet werden kann. Wer an der neuen Adresse noch keinen Vertrag abgeschlossen hat, wird beim Gasverbrauch in der Regel automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert. Dieser Vertrag kann zwar kurzfristig gekündigt werden, ist aber häufig nicht der günstigste Gas-Tarif.

 

Wann kann man nicht wechseln?

Wenn der „alte“ Anbieter innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der außerordentlichen Kündigung anbietet, den Vertrag an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen fortzuführen und die Belieferung dort möglich ist, wird die Kündigung unwirksam. Dann kann man nicht allein wegen des Umzugs aus dem Vertrag aussteigen.

 

Auch wenn die neue Wohnung keinen Gaszähler hat, können Sie in der Regel keinen eigenen Gasvertrag abschließen oder mitnehmen, denn ohne eigene Entnahmestelle läuft die Gasversorgung meist nicht direkt über den/die Mieter:in, sondern wird beispielsweise über den/die Vermieter:in und die Nebenkosten abgerechnet.

 

Ein Wechsel ist außerdem nicht möglich, wenn an der neuen Adresse bereits ein anderer wirksamer Liefervertrag für dieselbe Entnahmestelle besteht, etwa weil einer der zusammenziehenden Partner dort bereits einen Vertrag hat. Auch wenn an der neuen Adresse gar kein Gasanschluss vorhanden ist, kann der bisherige Gasvertrag dort nicht fortgeführt werden.

 

Fazit: Gasanmeldung bei Umzug

Ein Gasanbieterwechsel beim Umzug ist in vielen Fällen möglich, sollte aber nicht auf den letzten Moment verschoben werden. Entscheidend ist, ob es sich um Grundversorgung oder einen Sondervertrag handelt, ob der bisherige Anbieter am neuen Wohnort zu unveränderten Bedingungen weiter liefern kann und ob an der neuen Adresse ein eigener Gaszähler vorhanden ist. Wer rechtzeitig kündigt, Zählerstände dokumentiert und die neue Entnahmestelle korrekt anmeldet, vermeidet doppelte Kosten, unnötige Grundversorgung und Probleme bei der Schlussabrechnung.

 

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