Sie denken über einen Anbieterwechsel für Ihren Strom- oder Gastarif nach und haben noch Fragen zur Kündigungsfrist von Strom und Gas? Welche Kündigungsfrist für Sie gilt und wann Sie Ihren Gasanbieter oder Stromanbieter wechseln können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier erfahren Sie, wann Sie Ihren Strom- oder Gasanbieter kündigen können.
Kann ich meinen Anbieter jederzeit wechseln?
Zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren Strom- oder Gasanbieter wechseln können, hängt von Ihrem momentanen Vertrag ab. Je nachdem, ob Sie bei einem Grundversorger oder Alternativanbieter Kunde/in sind oder ein Sonderkündigungsrecht haben, gelten verschiedene Kündigungsfristen.
Kündigungsfrist beim GrundversorgerFalls Sie bei einem Grundversorger Kund:in sind und noch nie einen Tarifwechsel vorgenommen haben, können Sie jederzeit Ihren Gas- oder Stromanbieter wechseln. In diesem Fall haben Sie eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, bevor der Vertrag mit Ihrem neuen Anbieter starten kann. Falls Sie Ihren Tarif in der Vergangenheit geändert haben, gilt die Kündigungsfrist, die in Ihrem Vertrag festgelegt ist. |
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Kündigungsfrist beim AlternativanbieterBei einem Alternativanbieter sind Sie an bestimmte Fristen gebunden. Zu beachten ist die Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist. Beispiel: Sie haben eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wenn Ihr Vertrag also z.B. am 31.10. endet, muss Ihre Kündigung spätestens bis zum 31.07. beim Energieversorger eingehen, damit dieser rechtzeitig die Belieferung einstellt. Damit Sie Ihre Kündigungsfrist nicht vergessen, können Sie sich jetzt kostenlos in unseren Erinnerungsservice eintragen! Wir erinnern Sie rechtzeitig per E-Mail, wenn Ihr Vertrag ausläuft. Einfach anmelden und nie wieder die Wechselfristen verpassen! |
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Kündigungsfrist bei PreiserhöhungenWenn Ihr Alternativanbieter eine Preiserhöhung ankündigt, haben Sie die Möglichkeit von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen ab der Ankündigung. Ein schnelles Handeln ist also nötig! |
Kündigungsfrist einhalten: So kündigen Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag
Auf Wunsch und bei rechtzeitigem Handeln übernimmt Ihr neuer Anbieter die Kündigung des Strom- oder Gasvertrages für Sie. Falls Sie jedoch ein Sonderkündigungsrecht haben oder Ihre Kündigungsfrist kurz vor dem Ablauf ist, empfehlen wir Ihnen, die Kündigung selbst vorzunehmen. Wichtig ist dann, dass Sie Ihren Vertrag innerhalb der geltenden Kündigungsfrist schriftlich kündigen. Andererseits kann eine außerordentliche Kündigung durchgeführt werden, welche jedoch einen wichtigen Grund benötigt, um durchgeführt zu werden. Dazu stellen wir Ihnen je nach Fall die folgenden Musterformulare kostenlos zur Verfügung:
So geht's:
1. Kündigungsfrist läuft ab | 2. Musterfomular ausfüllen | 3. Rechtzeitig per Post einreichen |
Strom - Herkömmliches Kündigungsschreiben Strom - Sonderkündigungsschreiben |
Weitere Kündigungsformulare zum freien Download finden Sie auf unserer Seite.
Nach einer erfolgreichen und fristgerechten Kündigung Ihres momentanen Strom- oder Gasanbieters, sind es nur noch wenige Schritte bis zum Anbieterwechsel und einhergehenden Einsparungen von bis zu 800 Euro im Jahr!
Neuer Gas- oder Stromanbieter?
Haben Sie Ihren momentanen Gas- oder Stromvertrag bereits erfolgreich gekündigt? Oder wollen Sie nach einem Umzug neue Verträge abschließen? Nutzen Sie direkt unseren Stromrechner oder Gasrechner und wechseln Sie in wenigen Minuten zu Ihrem neuen Anbieter.