Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist hängt von vielen Faktoren ab. 

Die Kündigungsfrist beim Grundversorger ist verhältnismäßig kurz. Wenn Sie Ihr Gas vom örtlichen Grundversorger beziehen, können Sie den Vertrag in der Regel mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Bei einem Umzug in ein Gebiet, welches außerhalb der Belieferungszone Ihres Anbieters liegt, besteht womöglich ein Sonderkündigungsrecht

Sofern das Gas bei einem alternativen Anbieter bezogen wird, beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwischen vier Wochen und drei Monaten. Ist eine vertragliche Laufzeit von 12 Monaten, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist festgelegt, so muss der Vertrag drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden, um aus dem Vertrag zu kommen. Die exakten Konditionen sind jedoch stets in Ihrem Gasvertrag festgehalten. 

Wer kündigt den Gasvertrag?

Sollten Sie Ihren Gasanbieter wechseln, übernimmt der neue Anbieter in der Regel die Kündigung bei Ihrem alten Gasversorger. Wenn Sie einen Vertrag beim Grundversorger haben, ist es nicht notwendig, ein Kündigungsschreiben an den Grundversorger zu senden. Es genügt den neuen Vertrag online auszufüllen. Der neue Anbieter wird den Vertrag dann schnellstmöglich kündigen und die Gasbelieferung übernehmen.

Der neue Anbieter benötigt in der Regel drei bis sechs Wochen um die Kündigung vorzunehmen. Bei sehr kurzen Kündigungsfristen sollten Sie sicherheitshalber selbst kündigen, damit sich der Vertrag nicht automatisch verlängert. Unter besonderen Umständen können Sie auch von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses liegt beispielsweise vor, wenn ihr Anbieter eine plötzliche Preiserhöhung vorsieht. Hierbei sollten Sie jedoch beachten, dass Ihnen meist nur eine Kündigungsfrist von 14 Tagen eingeräumt wird.

Wie kündige ich meinen Gasvertrag?

 

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    Musterformular: normales Kündigungsschreiben             Musterformular: Sonderkündigungsrechtsschreiben

Nie wieder die Kündigungsfrist verpassen!

Es ist wichtig sich regelmäßig über die aktuellen Gastarife zu informieren. Nur so kann eine dauerhafte Ersparnis erreicht werden. Mit dem kostenlosen Erinnerungsservice von WechselJetzt.de werden Sie nie wieder Ihre Wechselfristen verpassen.