Sonderkündigungsrecht

Obwohl der 30. November jeden Jahres als Stichtag für Kündigungen der KFZ-Versicherungen gilt, haben Versicherte in bestimmten Situationen trotzdem die Möglichkeit ihre Versicherung zu anderen Zeitpunkten zu kündigen. Dies gilt zum Beispiel, wenn die Versicherung eine Erhöhung des Versicherungsbeitrags ankündigt. In diesem Fall hat der Versicherte vier Wochen Zeit eine Kündigung per Post einzureichen. Nicht in jedem Fall informiert die KFZ-Versicherung ihre Kunden allerdings, deshalb sollte bei der Jahresendabrechnung darauf besonders Acht gegeben werden, um eine mögliche verdeckte Erhöhung aufzudecken.