Die Erstzulassung eines Fahrzeugs weist auf den Tag der ersten Zulassung hin und gibt den Zeitpunkt an, an dem ein Fahrzeug zum ersten Mal unbeschränkt am Verkehrsbetrieb teilnehmen darf und rechtlich zugelassen ist. Die Erstzulassung wird vom Baujahr unterschieden, da sich diese stark voneinander unterscheiden können. Ab dem Tag der Erstzulassung ist der Wagen außerdem nicht mehr als Neuwagen zu bezeichnen und verliert dadurch für Händler deutlich an finanziellem Wert.