Bei der Preisgarantie gibt es drei verschiedene Varianten, welche vom Anbieter angeboten werden kann.
Eingeschränkte Preisgarantie
In diesem Angebot profitieren sie von einer Preisgarantie für den Anteil an Energiekosten und die Netznutzungsentgelte. Staatliche Abgaben, d.h. sämtliche Steuern, Umlagen und Abgaben, werden jedoch nicht von der Preisgarantie abgedeckt. Somit ist es möglich, Preisänderungen dieser, vom Energieanbieter an den Kunden weiterzugeben. Die eingeschränkte Preisgarantie kann bei einigen Anbietern unter dem Begriff "Preisfixierung" gelistet sein.
Vollständige Preisgarantie
Abweichend zur eingeschränkten Preisgarantie sind bei der vollständigen Preisgarantie auch Umlagen und Abgaben mit eingeschlossen. Bei einer Änderung der Kosten für die Umlagen und Abgaben, können diese nicht an den Kunden weitergegeben werden. Für Preisänderungen der Strom- und Mehrwertsteuer gilt dies jedoch nicht.
Energiepreisgarantie
Die selten zu findende Energiepreisgarantie beschreibt die Garantie für einen unveränderten Energiekostenanteil während eines vereinbarten Zeitraums. Weder Abgaben, Umlagen und Steuern, noch Netznutzungsentgelte sind in der Preisgarantie enthalten.