Elektroauto Förderprämie

Es wird zunehmend von Elektrofahrzeugen gesprochen und auch die Automobilhersteller bringen mehr und mehr sogenannter E-Autos auf den Markt. Neben der Reichweite ist auch der Kostenpunkt oftmals eine große Hürde, welche genommen werden muss. Seit Februar 2020 kann von einer erhöhten Förderprämie Nutzen gemacht werden. Lesen Sie nachfolgend, wie Sie beim Kauf eines Elektrofahrzeuges Geld sparen können.

E Förderprämie 1Viele Hersteller locken mit Angeboten von Elektrofahrzeugen. Während die Ladeinfrastruktur und die Reichweite oftmals Gründe sind, sich gegen ein E-Auto zu entscheiden, muss der Preis nicht zwangsweise ein Hindernis darstellen. Bereits in der Vergangenheit haben wir über eine Förderprämie berichtet. Doch am 19. Februar 2020 erfolgte nun die Einführung einer höheren Förderprämie, bzw. eines Umweltbonus. Somit fällt die finanzielle Förderung beim Neukauf von Elektroautos sowie Plug-in-Hybriden noch höher als bisher aus. Auch Käufer von den genannten Fahrzeugen, welche diese in den letzten Wochen erworben haben, haben kein Grund zur Enttäuschung: Rückwirkend für alle Neukäufe, bei welchen die Fahrzeuge ab dem 05. November 2019 zugelassen wurden, wird die erhöhte Prämie ebenfalls ausgezahlt.

Die Prämie

Der Umweltbonus wurde bis zum Jahr 2025 verlängert. Somit kann man sich bei der Entscheidung des Neuerwerbs eines Elektroautos, Plug-in-Hybrids getrost ein wenig Bedenkzeit einräumen, um alle Faktoren abzuwägen und das richtige Fahrzeug zu finden. Da die Technologien sich sehr rasant weiterentwickeln und mehr und mehr Fahrzeuge auf den Markt kommen, kann man darauf gespannt sein, welche weiteren Fahrzeuge in Kürze verfügbar sein werden. Der Bund plant zur Förderung 2,09 Milliarden Euro ein, wodurch die Förderung von 650.000 bis 700.000 Fahrzeugen möglich wird. Dies ist auch wichtig, um die Klimaziele 2030 zu erreichen - denn dafür sind bis zum Jahr 2030 circa 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge auf den deutschen Straßen notwendig. Weiterhin wird die Förderprämie zur Hälfte vom Bund und zur anderen Hälfte von den jeweiligen Automobilherstellern getragen.

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Der Zuschuss

Käufer eines Elektrofahrzeuges, mit einem Listenpreis unter 40.000 €, erhalten nun einen Zuschuss von 6.000 €. Dies sind 2.000 € mehr als zuvor. Wenn ein E-Auto mit einem Listenpreis über 40.000 €, aber maximal 65.000 €, erworben wird, beträgt die Förderung 5.000 €. Für Plug-in-Hybride erhöht sich der Zuschuss von 3.000 € auf 4.500 €, bei einem Listenpreis unter 40.000 € und auf 3750 € für einen Listenpreis zwischen 40.000 € und 65.000 €. Eine Liste der förderfähigen Fahrzeuge finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 

Steuerzuschuss

Neben der Kaufprämie, spart man mit einem Elektrofahrzeug sowie Plug-in-Hybrid auch bei den KFZ-Steuern. Dienstwagen, welche ein E-Auto bzw Plug-in-Hybrid sind, müssen seit 2019 nur pauschal 0,5 % des Listenpreises versteuern, anstatt der üblichen 1 %. Außerdem muss auch das Laden des Fahrzeuges am Arbeitsplatz nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden. Privatpersonen, welche ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeuge bis zum 31.12.2020 erstmals zulassen, werden zehn Jahre lang von der KFZ-Steuer befreit. Wenn ein Fahrzeughalterwechsel durchgeführt wird, wird dem neuen Halter die Befreiung bis zum Ablaufen der ursprünglichen zehn Jahre gewährt. Plug-in-Hybride, welche auch von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, können von diesem Steuervorteil keinen Nutzen machen. 

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Ladestationen

Wer ein Elektrofahrzeug besitzt, kann natürlich nicht von einer herkömmlichen Tankstelle Gebrauch machen. Da die Ladeinfrastruktur noch nicht weitreichend ausgebaut ist, ist es empfehlenswert, sich eine private Ladestation anzuschaffen. Natürlich ist auch dies eine kostspielige Angelegenheit. Doch auch hier gewähren einige Bundesländer gewisse Prämien. So bekommen Kunden in Nordrhein-Westfalen für eine private Ladestation bis zu 1.000 € erstattet. Bei der KfW-Bank können, unter Beachtung einiger Kriterien, 10 %  bis 30 % der Baukosten, inklusive Wallbox, erstattet werden. Auch beim Finanzamt können gewisse Kosten für die Installation der Wallbox steuerlich geltend gemacht werden. Letztlich bieten auch manche Energieversorger Boni an, wenn ein Elektrofahrzeug oder eine Wallbox gekauft wird. So beispielsweise die Stadtwerke Marburg oder Karlsruhe. Da dies allerdings natürlich auch als Kundenbindung gesehen werden kann, sollte trotzdem ein Stromvergleich nicht außer Blick gelassen werden. 

Junge Gebrauchtwagen und die Förderprämie

Auch Gebrauchtwagen haben die Chance auf eine Förderprämie. Manche Elektrofahrzeuge des Erwerbs aus erster Hand haben die Möglichkeit, gefördert zu werden. Dabei gibt es allerdings ein paar Spielregeln zu beachten. Das E-Auto muss mindestens vier, aber maximal acht Monate auf den ersten Besitzer zugelassen sein. Die maximal erlaubte Fahrleistung liegt bei 8.000 Kilometern. Außerdem darf das Auto nicht bereits als Firmenwagen oder Dienstwagen eine Förderung erhalten haben.

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Fazit

Wer ein Elektrofahrzeug oder Plug-in-Hybrid erwerben möchte, steht womöglich vor höheren Anschaffungskosten sowie Kosten, welche durch die Anschaffung einer privaten Ladestation entstehen. Allerdings gibt es bis 2025 attraktive Förderung vom Bund. Auch bei der Versteuerung können Privatpersonen sowie Dienstwagen-Nutzer profitieren. Manchmal bieten auch einzelne Regionen Förderungen für die Installation einer Wallbox an und auch der ein oder andere Energieversorger mag mit speziellen Leistungen locken.