Der Energiemarkt in Deutschland ist hart umkämpft. Mehr als 1000 Energieanbieter stehen im Wettbewerb um die günstigsten Strompreise. In den letzten Jahren sind allerdings auch mehrere Anbieter insolvent gegangen. Bekannte Fälle sind Teldafax, Flexstrom, CareEnergy und die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV). Oftmals werden die Kunden nicht umfassend über die Situation informiert. Was Sie als Kunde tun können, wenn ihr Energieanbieter insolvent ist, lesen Sie in unserem nachfolgenden Beitrag.
Geschäftsmodell Energiediscounter
Ein Grund, welcher zu der Insolvenz eines Energieanbieters führen kann, ist dessen Geschäftsmodell: Sogenannte Energiediscounter locken mit extrem niedrigen Preisen und hohen Bonuszahlungen. Die Konditionen gelten jedoch nur für das erste Vertragsjahr. Die Billiganbieter spekulieren darauf, dass Verbraucher aus Trägheit oder Vergesslichkeit im zweiten Jahr den Energieanbieter nicht wechseln und die wesentlich höheren Preise bezahlen. Mit diesem Geschäftsmodell macht der Energieanbieter erst im zweiten Jahr Gewinn. Kündigen jedoch viele der Kunden nach dem ersten Jahr, kommt der Anbieter in Zahlungsschwierigkeiten und es droht die Insolvenz.
Grundversorger springt ein
Vorab: Niemand muss sich Sorgen machen, im Dunkeln zu sitzen. Ein Insolvenzantrag des Stromanbieters ist nicht gleichbedeutend mit der Einstellung des Geschäftsbetriebs und den Stromlieferungen. Häufig kann Sie der Stromanbieter nach Anmeldung der Insolvenz weiterhin mit Strom versorgen. Auch bei Lieferschwierigkeiten bzw. Lieferstopp des Anbieters wird die Stromversorgung weiterhin gewährleistet. In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass der örtliche Grundversorger einspringt und Sie als Verbraucher automatisch in die Ersatzversorgung fallen. Die Ersatzversorgungstarife des Gundversogers sind jedoch wesentlich teurer als Tarife alternativer Energieanbieter.
Was tun, wenn der Grundversorger die Stromversorgung übernimmt?
Häufig erfährt man über die Insolvenz des eigenen Energieversorgers durch ein Schreiben des Netzbetreibers mit der Mitteilung, dass der Grundversorger die Stromversorgung übernommen hat. Laut Verbraucherzentrale ist in einem solchen Fall Folgendes zu tun:
- Die Einzugsermächtigung gegenüber dem bisherigen Energieanbieter schriftlich widerrufen bzw. den Dauerauftrag bei Ihrer Bank kündigen
- Den Zählerstand ablesen und dem Netzbetreiber sowie dem Grundversorger mitteilen
- Beginn der Ersatzversorgung vom Grundversorger schriftlich bestätigen lassen
- Wenn die Ersatzversorgung feststeht, zur Sicherheit den Vertrag mit dem insolventen Energielieferanten kündigen
Insolventer Energieanbieter liefert weiterhin Strom?
Wenn der Energieanbieter weiterhin seine vertraglichen Pflichten erfüllt, das heißt weiterhin Strom liefert, besteht trotz Insolvenz kein Sonderkündigungsrecht und Sie sind verpflichtet, die vereinbarten monatlichen Abschläge zu zahlen. Ist bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet, sollten Sie jedoch nur an das vom Insolvenzverwalter angegebene Konto zahlen.
Erstattung von Guthaben
Falls zu zahlende Beträge seitens des Energieanbieters offen sind, beispielsweise durch Guthaben im Rahmen der Jahresendabrechnung, können Sie diese im Zuge einer Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Der Insolvenzverwalter prüft die Berechtigung Ihrer Forderung. Die Chancen für eine Rückzahlung stehen in der Regel schlecht und ein Insolvenzverfahren kann mehrere Jahre dauern. Als Energiekunde sind Sie einer von vielen Gläubigern, sodass die Rückzahlungsbeträge aus der Insolvenzmasse des Unternehmens häufig leider selbst im besten Fall nur sehr gering ausfallen.
Aktiv werden und Geld sparen
Falls der Grundversorger Ihre Stromversorgung übernommen hat, lohnt es sich trotzdem, aktiv zu werden und den Stromanbieter zu wechseln. Häufig sind die Tarife in der Ersatzversorgung wesentlich höher als bei anderen Anbietern. Da es bei der Ersatzversorgung keine festen Vertragslaufzeiten gibt, können Sie jederzeit zu einem alternativen Versorger wechseln. Über unsere Seite können Sie schnell und unkompliziert einen Stromvergleich durchführen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Fazit
Die Insolvenz eines Energieanbieter ist häufig mit Stress und Mehraufwand für die Verbraucher verbunden. Einen Stromausfall brauchen Sie jedoch nicht zu befürchten. Sie fallen bei einem Lieferstopp des insolventen Energieanbieters automatisch in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers. Es lohnt sich trotzdem, aktiv zu werden und den Energieversorger zu wechseln, da die Tarife in der Ersatzversorgung höher sind als bei alternativen Anbietern.