BEV Energie Insolvenz - Die wichtigsten Informationen zusammengefasst

1. Am 29.01.2019 hat der Bayerische Energieversorger BEV Insolvenz angemeldet.

2. Die Energiebelieferung der BEV ist eingestellt. Sie werden automatisch von Ihrem örtlichen Grundversorger mit Energie versorgt. 

3. Kontrollieren Sie Ihre Zahlungsverpflichtung (Einzugsermächtigung/Überweisung). 

4. Notieren Sie umgehend Ihren Zählerstand.

BEVInsolvenz

Muss ich meinen Vertrag mit der BEV kündigen?

Nach Angaben der BEV ist eine Kündigung derzeit nicht veranlasst. Da die Lieferverpflichtungen aus den Verträgen des Energieversorgers nicht mehr erfüllt werden können, erhalten Kunden automatisch eine Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger. Dennoch haben Kunden die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Um eine Kündigung im Zweifelsfall nachweisen zu können, empfiehlt sich an dieser Stelle eine schriftliche Kündigung per Einwurfeinschreiben.

Wie erfolgt nun die Belieferung mit Strom und Gas?

Kunden müssen sich keine Sorgen machen, plötzlich ohne Strom oder Gas dazustehen. Aufgrund des Lieferungsstopps der BEV werden Kunden automatisch durch den örtlichen Grundversorger mit Energie versorgt. Da Tarife des Grundversorgers in der Regel jedoch wesentlich teurer sind als Alternativversorger, lohnt es sich umgehend einen unabhängigen Stromvergleich bzw. Gasvergleich durchzuführen. Mit einer Kündigungsfrist von nur 2 Wochen beim Grundversorger können Kunden jederzeit ihren Anbieter erneut wechseln.

Sind Nachzahlungen zu leisten?

Ja. Alle Kosten, die bis zum Belieferungsstopp anfallen, müssen bezahlt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass sämtliche Zahlungen auf das vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingerichtete Sonderkonto überwiesen werden. Es ist ratsam, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und offene Beträge per Überweisung zu bezahlen. Außerdem sollten Kunden Ihren Zählerstand überprüfen, dokumentieren und ihrem Grundversorger, Netzbetreiber und der BEV mitteilen, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen.

Weitere Informationen in Bezug auf das derzeitige Insolvenzverfahren finden Sie auf www.bev-inso.de.

Unser Kundenservice ist von Mo. - Fr. von 9:00 - 17:30 telefonisch unter der Rufnummer 040 – 60 590 121, oder per Email (info@wechseljetzt.de) für Sie erreichbar.