Strom abgestellt! Was nun?

Die meisten von uns merken erst dann, wie wertvoll und selbstverständlich fließend Strom eigentlich für uns ist, wenn er auf einmal nicht mehr da ist. Nämlich dann, wenn der Lichtschalter das Licht nicht mehr anschalten lässt, das Smartphone nicht mehr geladen werden kann, das WLAN nicht mehr funktioniert, keine Wäsche mehr gewaschen und kein Teewasser aufgesetzt werden kann. Für mehr als 330.000 Haushalte in Deutschland ist dieser Zustand permanente Realität. Grund dafür sind in den meisten Fällen Zahlungsrückstände beim Energieversorger. Doch wann ist eine Stromsperre legitim, was ist zu tun, wenn der Strom abgestellt wurde und wie kann die Stromsperre verhindert werden?

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Wann darf der Strom abgestellt werden?

Die Stromabstellung und die damit verbundenen Kriterien, die erfüllt werden müssen, damit diese legitim ist, sind gesetzlich geregelt. Demnach ist eine Stromsperre nur zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro
  • Sperre wurde 4 Wochen zuvor angedroht
  • Sperre wurde drei Werktage zuvor angekündigt
  • Der Kunde konnte dem Energieversorger nicht glaubhaft darstellen, dass der Zahlungspflicht nachgekommen wird.

Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt sein sollten, der Energieversorger jedoch weiterhin mit einer Sperre droht, ist es notwendig sich rechtzeitig Hilfe bei der Verbraucherzentrale, einem Rechtsanwalt oder einer gemeinnützigen Schuldnerberatungsstelle zu suchen.

Wenn die Stromsperre droht...

In jedem Fall gilt: Eine Stromsperre zu verhindern ist mit weniger Aufwand verbunden als diese wieder rückgängig zu machen. Und das wissen auch die meisten Verbraucher: Während ca. 330.000 Haushalten jährlich tatsächlich der Stromhahn abgedreht wird, wird ungefähr 7 Millionen Haushalte jährlich eine Stromsperre angedroht! Zudem kommen bei einer Stromsperre weitere Kosten in Form von Sperrungs- und Entsperrungsgebühren auf Sie zu. Aus diesem Grund sollten Sie bei Erhalt einer Drohung zur Stromsperre direkt reagieren und aktiv werden. Der erste Schritt ist in diesem Fall definitiv die direkte Kontaktaufnahme mit dem Energieversorger und das Erklären Ihrer speziellen familiären und finanziellen Situation. Es ist in den meisten Fällen sinnvoll, mit Ihrem Energieversorger eine Ratenzahlung der Schulden zu verhandeln und zu vereinbaren. Dabei ist es natürlich zu beachten, dass bei einer Vereinbarung von Ratenzahlungen neben den monatlichen Abschlagszahlungen auch die Zahlungen der Raten anfallen. Aus diesem Grund muss man finanziell in der Lage sein, diese Vereinbarung der Ratenzahlungen einzuhalten.

Alternativen zur Ratenzahlung

Nicht selten entfällt die Möglichkeit der Ratenzahlung aufgrund finanzieller Engpässe des monatlichen Einkommens. Wenn das der Fall sein sollte, bleibt in vielen Situation nur noch die Option sich an das örtliche Jobcenter bzw. Sozialamt zu wenden. Mit einem Antrag auf Übernahme der Energieschulden können im Falle der Antragsbewilligung die Schulden auf Darlehensbasis übernommen werden. Im Normalfall wird der Darlehen ab dem Folgemonat zurückgezahlt. Der Antrag kann formlos gestellt werden, allerdings ist es auch möglich, ein Musterformular zu nutzen. Ein solches Musterformular finden Sie hier.

Es ist wichtig zu beachten, dass man einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden auch stellen kann, wenn keine Sozialleistungen empfangen werden. Dementsprechend haben auch Arbeitnehmer mit geringem Einkommen die Möglichkeit Unterstützung bei der Bewältigung von Schulden beim Energieversorger zu bekommen. Leider können die Verhandlungen zwischen Energieversorger und Sozialleistungsträger oft zeitintensiv und schwierig sein. Bleiben Sie hartnäckig, zeigen Sie Durchhaltevermögen und Eigeninitiative, sodass Sie am Ende ein positives Ergebnis erleben und finanziell wieder auf eigenen Füßen stehen können.

Fazit

Wie bereits erwähnt kommt es in nur relativ wenigen Fällen zu einer Stromsperre; in den meisten Situationen ist es möglich, mit dem Energieversorger eine Einigung zu finden, die Zahlungen zu begleichen und dementsprechend weiterhin an das Stromnetz angeschlossen zu sein. Wichtig ist es in jedem Fall, keine Stromrechnungen zu ignorieren oder Mahnungen unbeachtet zu lassen. Zeigen Sie Eigeninitiative und scheuen Sie in keinem Fall die Kontaktaufnahme mit dem Energieversorger, egal, wie unangenehm Ihnen die Situation sein mag. Nur mit Offenheit und Eigeninitiative entkommen Sie einem wachsenden Schuldenberg.

Wissenswert: Während eines Anbieterwechsels von einem Energieversorger zu einem anderen kommt es NICHT zu Stromausfällen. Gibt es eine Übergangsperiode zwischen Vertragsende und Neuanschluss ist der Grundversorger in Ihrer Region gesetzlich dazu verpflichtet Sie währenddessen mit Strom zu versorgen. Stromsperren oder -ausfälle sind lediglich bei Nichtzahlungen möglich.