Grundversorgung

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schreibt vor, dass der Allgemeinheit eine Daseinsversorgung (Grundversorgung) mit Gas, Wasser und Energie garantiert wird. Hierfür sorgt der Grundversorger, der dem Kunden eine Belieferung zu allgemeinen Tarifen sicherstellen muss.

Niemals stromlos

Wenn der Stromanbieter ausfällt, übernimmt der Grundversorger automatisch die Ersatzbelieferung. Das kann zum Beispiel bei einem Anbieterwechsel oder einem Umzug der Fall sein. Ebenso übernimmt der Grundversorger die Lieferung, wenn kein Vertrag mit einem anderen Stromanbieter abgeschlossen wurde. Demnach kann der Verbraucher beruhigt einen Anbieterwechsel durchführen und muss nicht befürchten, dass Strom oder Gas ausfallen, da man rechtlich abgesichert ist und der Grundversorger stetige Stromversorgung gewährleisten muss.

Grundversorgung meist teurer

Bislang bezieht mehr als ein Drittel der deutschen Haushalte Strom und Gas vom Grundversorger. Im Jahresbericht der Bundesnetzagentur von 2013 heißt es, dass 37% einen Grundversorgungstarif beziehen, 43% haben zumindest einen Alternativtarif beim örtlichen Versorger gewählt. Dabei stellt sich heraus, dass die restlichen 20% der Haushalte, welche einen Tarif bei einem Alternativanbieter gewählt haben, deutlich weniger für Strom bezahlen.

Kündigungsfrist von 2 Wochen

Dem Grundversorger kann im Regelfall innerhalb von 2 Wochen gekündigt werden, wenn man sich dazu entschließt, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.