Abschlagszahlung

Regelmäßige Teilzahlung des Jahresendbetrages für Strom

Was bedeuten 11 Abschlagszahlungen?

Die meisten Strom- und Gaslieferanten heutzutage rechnen mit 11 Abschlagszahlungen, was erklärt, warum Preise oft mit dem Zusatz "bei 11 Abschlägen" dargestellt werden. Der geschätzte Gesamtjahrespreis wird demnach durch 11 geteilt und somit gleichmäßig auf die ersten 11 Monate verteilt. So wird die Finanzierung des Stroms für das gesamte Jahr gewährleistet ohne die Verbraucher durch hohe Einmalzahlungen finanziell zu belasten. Im 12. Monat erwartet die Kunden dann die Jahresendabrechnung anstatt der regelmäßigen Monatsrechnung. Für diese wird ermittelt, inwieweit die anfängliche Schätzung dem tatsächlichen Verbrauch entsprochen hat. Hat man weniger verbraucht, so erhält man eine Rückzahlung. Bei einem Mehrverbrauch muss man entsprechend nachzahlen. 

Abschlagszahlungen

Wie kommt die Abschlagshöhe zustande?

Die Abschlagshöhe setzt sich aus den Strompreisen des jeweiligen Anbieters und dem geschätzten gesamten Jahresverbrauch zusammen. Da sich der jährliche Gesamtverbrauch im Voraus nur sehr grob schätzen lässt, orientieren sich Anbieter an dem Verbrauch der vorherigen Abrechnungsperiode und ermitteln so Ihre persönliche Abschlagshöhe. Die Abschlagshöhe und Fälligkeitszeitpunkte werden Ihnen dabei im Vorfeld von dem Anbieter mitgeteilt. Der geschätzte jährliche Verbrauchspreis wird anschließend durch die Anzahl der Abschläge geteilt.

Lässt sich die Abschlagshöhe anpassen?

Häufig ändert sich der jährliche Verbrauch, beispielsweise, wenn sich der Haushalt unerwartet vergrößert. Viele Energielieferanten bieten in einem solchen Fall eine Abschlagsanpassung an. So kann man (heutzutage zumeist im entsprechenden Online-Kundenportal) überprüfen, ob der geschätzte Verbrauch und somit die Abschlagszahlungen durch den aktuellen Zählerstand widergespiegelt werden. Weicht der reale Verbrauch deutlich von den Schätzungen ab, so kann man die Abschläge korrigieren. So umgeht man eine teure Nachzahlung bei der Endabrechnung.

Welche anderen Formen der Finanzierung gibt es?

Abschlagszahlungen müssen nicht zwingend monatlich erfolgen. So kann man auch alle zwei Monate, pro Quartal oder halbjährlich zahlen, dann aber mit entsprechend höheren Beiträgen. Eine Alternative zur Abschlagszahlung ist die Vorkassezahlung. Dabei steigt allerdings das Risiko bei Insolvenz des Stromanbieters das gezahlte Geld nicht zurückerstattet zu bekommen. WechselJetzt.de empfiehlt daher Tarife mit monatlichen Abschlagszahlungen, da diese mit weniger Risiken verbunden sind und die finanzielle Belastung niedrig halten.