Was ist die EEG-Umlage?
Das deutsche Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz: EEG) ist zum ersten Mal im Jahr 2000 in Kraft getreten. Im Ganzen ist es die Abkürzung für: „Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz”. Die Bundesregierung hat die EEG-Umlage ins Leben gerufen, um die Klimaschutzziele weiter auszubauen und um somit eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen.
Warum gibt es die EEG-Umlage?
Die EEG-Umlage wurde beschlossen, um die erneuerbaren Energien weiter auszubauen und somit die Klimaschutzziele zu erreichen. Der Anteil aus erneuerbaren Energien soll bis 2025 auf 40-45% gesteigert werden. Die EEG-Umlage fördert also Verfahren mit Wasserkraft, Biomasse, Windkraft, Solarenergie, sowie Geothermie.
Hauptanliegen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien in der Stromproduktion zu fördern. Wer den Ausbau von erneuerbaren Energien fördert und ins öffentliche Netz einspeist, erhält eine Vergütung. Die EEG-Umlage bot während der Energiewende also einen großen Reiz für Unternehmen erneuerbare Energien zu unterstützen. Damals war die Produktion von erneuerbarer Energie nämlich weitaus teurer als die fossile Energieproduktion. Durch die staatliche Abnahmegarantie sowie die feste Vergütung wurden die Alternativen attraktiver gestaltet.
Wie funktioniert die EEG-Umlage?
Das Prinzip der EEG-Umlage funktioniert wie folgt: Ab Inbetriebnahme einer erneuerbaren Stromproduktionsanlage gilt zwanzig Jahre lang der staatlich garantierte Abnahmepreis. Für jede Kilowattstunde Strom, welche die/der Besitzer:in der Anlage in das öffentliche Netz einspeist und nicht selbst verbraucht, erhält er/sie eine Belohnung in Form einer Einspeisevergütung. Dieser Vorgang ist beispielsweise schon durch eine eigene PV-Anlage möglich. Ausgezahlt wird diese Einspeisevergütung über die Netzbetreiber. Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland (50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW) haben ein gemeinsames Konto. Dieses gemeinsame Konto ist das EEG-Konto, aus welchem die Einspeisevergütungen ausgezahlt werden. Der eingespeiste Strom der erneuerbaren Anlagen wird an der Strombörse weiterverkauft und die Erlöse dementsprechend auf das EEG-Konto eingezahlt. Die momentane Situation zeigt allerdings, wie vielen Schwankungen der Strompreis ausgesetzt ist und welche Faktoren ihn beeinflussen. Das bedeutet, dass die Einnahmen nicht immer die Ausgaben decken. Eigentlich müsste die EEG-Umlage also erhöht werden, jedoch sinkt sie seit Jahren. Der Ausgleich soll nun mithilfe der CO2-Steuer und aus Mitteln des Bundeshaushaltes geschaffen werden.
Wie hoch ist die EEG-Umlage 2022?
Die EEG-Umlage betrug im Jahr 2021 6,5 ct/kWh. Mitte Oktober jeden Jahres wird die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern bekannt gegeben. Sie stützen die Umlage auf gutachterliche Prognosen und werden von der Bundesnetzagentur überwacht.
Im Jahr 2022 beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten des nach dem EEG vergüteten Stroms 3,723 ct/kWh. Dies bedeutet, dass die Umlage um fast 43% sinkt.
Warum sinkt die EEG-Umlage 2022?
Der Hauptgrund für die gesunkene EEG-Umlage sind die deutlich gestiegenen Börsenstrompreise. Durch diese steigen die Vermarktungserlöse für erneuerbaren Strom, was den Förderbedarf und damit auch die EEG-Anlagen reduzieren.
Auch wurde mit der Einführung der CO2-Steuer der Kompromiss gefunden, dass die Mehreinnahmen durch die Steuer, zur Senkung der EEG-Umlage führen sollen. Im Jahr 2022 liegt die CO2-Steuer bei 30 Euro pro Tonne Kohlenstoffdioxid. Die Regierung erhält durch diese Einnahmen von etwa 3,6 Milliarden Euro, weswegen es möglich ist, dass alleinig durch diese Mehreinnahmen die EEG-Umlage 2022 um 1 ct/kWh sinkt.
Der starke Rückgang der EEG-Umlage führt eigentlich zu einer deutlichen Entlastung der Endverbraucher. Ein Durchschnittshaushalt mit Jahresverbrauch von 3.500 kWh wird um mehr als 100 Euro im Jahr entlastet. Die Auswirkungen der steigenden Energiepreise sollen somit durch den Rückgang der EEG-Umlage gedämpft werden. Ab 2023 finanziert die EEG-Umlage der Bundeshaushalt und entlastet so die Verbraucher:innen. Aufgrund der CO2-Steuer steigen die Strompreise jedoch weiterhin an.
Abschaffung EEG-Umlage
Am 9. März 2022 beschloss das Kabinett einen Entwurf, welcher die Abschaffung der EEG Umlage im Juli 2022 plant. Dieser Entwurf muss zunächst vom Bundestag bestätigt werden, bevor dies eine Tatsache wird. Doch hier ein paar Worte darüber, was dies bedeuten würde: Der Strompreis würde günstiger, doch was passiert mit den erneuerbaren Energien? Werden diese dann nicht mehr gefördert? Und was heißt das für Menschen mit Solaranlagen, die Einspeisevergütung beziehen? Lesen Sie hier alles über die Folgen der Abschaffung der EEG Umlage.
Förderung erneuerbarer Energien
Unternehmen und Verbraucher:innen sind glücklich, da die Strompreise wohl ein wenig günstiger werden. Und tatsächlich werden auch erneuerbare Energien weiterhin gefördert. Mindestens bis Deutschland den Kohleausstieg abgeschlossen hat, werden alle Arten von erneuerbaren Energien weiterhin gefördert. Doch die Förderung kann sich verändern. Anstelle der einzelnen Verbraucher:innen zahlt nun der Bundeshaushalt für diese Förderungen, genauer gesagt die Einnahmen aus dem Emissionshandel (also zum Beispiel durch Kauf und Verkauf von CO2 Zertifikaten). Alle Unternehmen sind verpflichtet, solche Zertifikate zu kaufen, um eine bessere Klimabilanz vorzuweisen, sofern diese nicht anderweitig ausgleichen. Besonders Unternehmen die fossile Energieträger nutzen, müssen also viele CO2 Zertifikate kaufen. Durch diese Käufe erhöhen sich ihre Preise, und Kunden und Kundinnen von solchen Anbietern zahlen mehr. Dadurch zahlen nur die Unternehmen und Verbraucher:innen, die auch fossile Energien nutzen: Diejenigen, die bereits grüne Energie nutzen, zahlen nicht. Als Konsequenz ist Ökostrom dadurch gleich günstig bzw. in Zukunft günstiger als herkömmlich erzeugter Strom.
Günstiger Strom?
Leider wird der Strom nicht unbedingt günstiger, weil Deutschland und Europa in einer Energiekrise stecken. Mehr über die aktuelle Lage finden Sie in unserem Liveticker zur Energiekrise. Doch trotzdem wird bemerkbar sein, dass der Preis nicht zu sehr ansteigt, weil die EEG Umlage wegfällt.
Laufende Verträge
Jeder und jede mit einem laufenden Stromtarif wird die Auswirkung der Abschaffung spüren, denn Anbieter dürfen den Betrag der EEG Umlage nicht einfach für sich behalten. Normalerweise muss in Ihrem Tarif stehen, dass sich Ihr Preis bei Änderung der staatlichen Abgaben ebenfalls ändert - unabhängig vom Strompreis pro kWh.
Was heißt das für Solaranlagen-Betreiber:innen?
Wenn die EEG Umlage ab Juli 2022 abgeschafft wird, heißt das für Solaranlagenbesitzer, dass sie keine Einspeisevergütung mehr beantragen können. Doch keine Sorge, wenn Sie schon seit einiger Zeit eine Einspeisevergütung kriegen, läuft diese ganz normal weiter. Denn die Einspeisevergütung läuft für 20 Jahre nachdem Sie den Antrag gestellt haben. Wenn Sie seit letztem Jahr eine Einspeisevergütung erhalten, läuft sie bis 2041. Ab Juli 2022 kann lediglich keine neue Einspeisevergütung beantragt werden.