Seit dem 6. Juni 2025 gibt es den 24-Stunden-Anbieterwechsel als Neuerung auf dem Energiemarkt. Diese gesetzliche Änderung soll im Strommarkt für mehr Transparenz und Geschwindigkeit beim Wechsel sorgen. Was bedeutet dies für Ihren Wechsel mit WechselJetzt.de?
Das Wichtigste zuerst:
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Der 24h-Anbieterwechsel gilt seit dem 6. Juni 2025
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Rückwirkende Anmeldungen (z. B. bei Umzügen) sind nicht mehr möglich
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Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bleiben gleich
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Malo-ID nun wichtiger, notwendig für schnellen Wechsel
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Stromabrechnung ist genau auf den Stichtag erstellt
Wie funktioniert der 24-Stunden Lieferantenwechsel?
Wenn Sie als Verbraucher:in einen Wechsel beantragen, dann setzen Sie ein Kommunikationsnetzwerk in Gang. Zuerst meldet sich Ihr neuer Stromanbieter bei Ihrem alten Stromanbieter und kündigt den Vertrag. Daraufhin prüft der alte Stromanbieter, ob die angegebenen Daten stimmen und ob die Kündigung gültig ist. Wenn alles stimmt, dann teilt der alte Anbieter dem neuen Anbieter das Ende der Versorgung als Bestätigung mit. Der alte und der neue Anbieter melden den Versorgungswechsel dann auch beim Netzbetreiber. Daraufhin muss der Netzbetreiber dies alles bestätigen. Sobald dies bei Ihrem neuen Stromanbieter angekommen ist, wird dieser Ihnen den Wechsel mit dem festgelegten Starttermin nennen.
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Was ist jetzt mit dem 24h-Lieferantenwechsel anders als vorher?
Es gibt einige Veränderungen, die aus den Einzelheiten der neuen Regelung hervorgehen. Sie basiert auf der EU-Richtlinie 2019/944 welche am 21. März 2024 beschlossen wurde, und seit dem 6. Juni 2025 in Kraft ist. Davor konnte ein Stromwechsel 2-3 Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Nun muss der technische Teil der Wechselvorgänge werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Dies soll den Wettbewerb zwischen Stromanbietern stärken und somit das Wechseln auch verbraucherfreundlicher machen. Eine weitere Sache, die sich nun verändert hat: Bei einem Umzug konnte man unter bestimmten Umständen bis zu 6 Wochen rückwirkend wechseln. Dies ist bei einem Stromanbieterwechsel nun nicht mehr möglich.
Änderungen bei Umzügen
Bei Umzügen kann nun nicht mehr rückwirkend gewechselt werden, daher sind die folgenden Punkte wichtig zu beachten.
24-Stunden Wechsel bei Sonderkündigungen
Wenn ein Sonderkündigungsrecht besteht (bspw. bei Preiserhöhungen), dann macht die neue Regelung diesen Übergang ebenfalls einfacher. Denn mit dem Sonderkündigungsrecht steigt man kurzfristig aus dem laufenden Vertrag aus. Nun kann dann der technische Teil des Wechsels in 24 Stunden erfolgen. Früher konnte es in solchen Fällen bis zu acht Werktage dauern.
Gilt die Regelung auch für Gaswechsel?
Nein, bisher gilt die neue Regelung nur für den Wechselprozess von Strom. Bei Gaswechseln sind weiterhin längere Wechselfristen der Fall. Doch es ist möglich, dass das System in der Zukunft auch auf Gasanbieterwechsel ausgeweitet wird.
Was ist die MaLo-ID und warum ist sie wichtig?
Die MaLo-ID gibt es seit 2018 und soll die Zählpunktbezeichnung ablösen. Es handelt sich um eine elfstellige Nummer und eine einmalige Identifikationsnummer von Verbraucherstellen. Das bedeutet, ist sie einmal vergeben, kann sie nicht mehr verändert werden. Da diese Nummer die Abnahmestellen eindeutig zuordnet, wird so die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Messstellenbetreibern und Netzbetreibern vereinfacht.
Die Marktlokations Identifikationsnummer (MaLo-ID) finden Sie auf Ihren Stromrechnungen. Sie sollten diese nicht einfach so weitergeben, beispielsweise bei Werbeanrufen, denn durch die genaue Zuordnung ist es einfacher, einen ungewollten Vertrag untergeschoben zu bekommen. Verwenden Sie daher offizielle Wechselportale, wie unseren Stromrechner, oder geben Sie sie nur an von Ihnen gewünschte Stromanbieter weiter.