Gewerbe mit Maximumzähler und Leistungsmessung

Nicht nur der Stromverbrauch eines Gewerbes ist für die Energieversorger von Bedeutung, sondern auch zu welchen Zeiten dort wie viel Strom verbraucht wird. Diese Messart, Leistungsmessung genannt, gibt dem Energieversorger die Möglichkeit einen genauen und günstigen Strompreis anzubieten.

Eine Leistungsmessung kommt zum Einsatz, wenn ein Gewerbe einen Jahresverbrauch von Strom 100.000 kWh überschreitet, deren Leistung mindestens 30 kW beträgt und ein sogenannter Maximumzähler installiert ist. Dieser misst periodisch (z.B. in 15 Minutenintervallen) die Kilowattzahl aller laufenden Geräte, um einen gerechten Tarif genau anzupassen und dem Verbraucher die Chance gibt, nur den Strom zu bezahlen, den er im vergangenen Monat auch wirklich verbraucht hat. Nachdem ältere Maximumzähler lediglich den Wert der Messperiode mit der höchsten durchschnittlichen Leistung speicherten, speichern neuere Geräte die Leistung jeder Messperiode. Diese Messung erfolgt ausschließlich elektronisch und wird meist per Fernauslese über ein Modem ausgelesen. Ob bei Ihrem Gewerbe eine Leistungsmessung vorhanden ist, erfahren Sie bei einem Blick auf ihre Stromrechnung. Ihr Gewerbe hat keinen Leistungszähler installiert, wenn vertraglich monatliche Abschlagszahlungen anstatt einer Jahreshöchstleistung ausgeschrieben sind. Falls Sie monatlich eine detaillierte Stromrechnung für Ihr Gewerbe erhalten, auf der außerdem auch eine Angabe zu Ihrer Jahreshöchstleistung  zu finden ist, so hat Ihr Gewerbe eine Leistungsmessung. Mit einem Maximumzähler gibt es keine andere Option als den Grundversorger, da Alternativanbieter nur Tarife für Eintarifzähler anbieten.