Kfz-Ummeldung nach Umzug

Seit 2015 wurde der Prozess der Kfz-Ummeldung in Deutschland vereinfacht. Wie die Kfz-Ummeldung funktionniert und alles was Sie für den Wechsel benötigen, erfahren Sie hier. 

Wie läuft die Kfz-Ummeldung bei einem Umzug?

Bei einem Umzug gibt es vieles zu beachten. Eine der Aufgaben, die Sie erledigen müssen, ist die Kfz-Ummeldung. Sie sind auf eine Kfz-Ummeldung angewiesen, falls Sie in eine andere Stadt, Gemeinde oder Landkreis umziehen sowie wenn Sie im gleichen Kfz-Zulassungsbezirk umziehen. Seit 2015 können Sie bei einer Kfz-Ummeldung, unabhängig von einem Umzug im gleichen Kfz-Zulassungsbezirk oder außerhalb, Ihr bisheriges Kfz-Kennzeichnen behalten. Bei einem Halterwechsel durch den Verkauf oder der Abmeldung des Fahrzeugs, endet diese Reglung. Sie müssen lediglich zur Kfz-Zulassungsstelle, um Ihre neue Anschrift in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Mittlerweile können Sie dies jedoch auch beim Einwohnermeldeamt erledigen lassen. Die Bearbeitungsgebühr, die für Kfz-Papiere erhoben wird, betägt grundsätzlich zwischen ca. 20 und 30 Euro. Beachten Sie, dass bei einer Ummeldung im bisherigen Kfz-Zulassungsbezirks die gleichen Kritierien gelten und somit auch die gleichen Unterlagen für die Ummeldung benötigen.

Wofür ist eine Kfz-Ummeldung notwendig?

In Deutschland ist es verpflichtend, eine Haftpflichtversicherung zu haben. Daher sind für die Versicherungen die Zulassungsbezirke, und somit die regionale Zugehörigkeit von Bedeutung, um die Versicherungsbeiträge zu bestimmen. Alles über Kfz-Versicherungen und günstigste Alternativen erfahren Sie in unserem KFZ-Versicherungsvergleich.

Welche Unterlagen benötigen Sie bei einer Kfz-Ummeldung?

Green Checkmark Fahrzeugbrief (bzw. Zulassungsbescheinigung II)
Green Checkmark Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (DEKRA, TÜV etc.)
Green Checkmark Prüfbescheinigung über letzte Abgasuntersuchung
Green Checkmark Gültiger Personalausweis des Halters oder Reisepass inkl. Meldebescheinigung
Green Checkmark Bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
Green Checkmark Kennzeichenschilder nur bei zugelassenem Fahrzeug und wenn Umkennzeichnung gewünscht wird